Was darf ich mit a2 fahren

Klasse A1:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS); Verhältnis von Leistung /Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung

Klasse A2:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)

Klasse A:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2.)

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Zusätzliche Informationen

Mit 16 Jahren kann mit der theoretischen und praktischen Ausbildung der Klasse A2 in einer Fahrschule (→ WKO) begonnen werden, wenn gleichzeitig eine L17-Ausbildung gemacht wird. Die praktische Fahrprüfung darf jedoch erst mit 18 Jahren abgelegt werden.

Tipp

AL-Lenkberechtigungen, die vor dem 1. November 1997 erteilt wurden, werden sofort auf die Klasse A umgeschrieben. Sie müssen nur die Umschreibung des Führerscheins beantragen und können damit die Lenkberechtigung für die Klasse A (uneingeschränkt) erhalten.

Erste Ausbildungsphase vor der Fahrprüfung:

  • Mindestens 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische theoretische Ausbildung
  • Mindestens 14 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung (ab 39 Jahren 16 Unterrichtseinheiten)

Zweite Ausbildungsphase nach der Prüfung:

Diese ist innerhalb von 14 Monaten nach der Prüfung zu absolvieren:

  • 6 Unterrichtseinheiten Fahrsicherheitstraining
  • 3 Unterrichtseinheiten verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining

Ausführliche Informationen zu den Mindestunterrichtsstunden in den einzelnen Führerscheinklassen und zur Mehrphasenausbildung für die Klassen A und B finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

  • Folder "Respect. Die große Freiheit auf zwei Rädern genießen? Aber sicher" (→ BMK)

Rechtsgrundlagen

  • §§ 4a, 4b, 18a Führerscheingesetz
  • §§ 13a ff Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)

Letzte Aktualisierung: 10. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 18. September 2022

Kurz & knapp: Welche Fahrzeuge können mit dem A2-Führerschein gefahren werden?

Welche Motorräder dürfen Sie mit A2 fahren?

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Motorräder gefahren werden, die eine max. Leistung von 35 kW aufweisen und ein Verhältnis von Leistung und Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg.

Welche Klassen schließt A2 ein?

Damit sind auch die Klassen A1 und AM inklusive.

Wann können Sie von A2 zu A wechseln?

Nach zwei Jahren kann der A2-Führerschein ggf. durch eine praktische Prüfung in einen A-Führerschein verwandelt werden.

Der Führerschein für das 35-kW-Motorrad

Inhalt dieses Ratgebers

  • Der Führerschein für das 35-kW-Motorrad
  • Der A2-Führerschein: Welches Motorrad ist erlaubt?
    • Der Motorradführerschein A2 und seine Verbindung zu anderen Klassen
    • Der A2-Motorradführerschein und seine Kosten
    • Der Unterricht und die Prüfung für den A2-Führerschein fürs Motorrad

Der A2-Führerschein gilt für bestimmte Motorräder.

Ebenso wie der Führerschein der Klasse A1 berechtigt der A2-Führerschein zum Fahren von Motorrädern, kann also als Motorradführerschein A2 bezeichnet werden. Er ist seit 2013 der Motorradführerschein für Leute ab 18 Jahren.

Der Unterschied zwischen der einen Klasse A1 und der Klasse A2 besteht in der Art der Motorräder, die gefahren werden können. In den folgenden Kapiteln werden Fragen zu den genauen Merkmalen dieser Motorräder (wie z.B. die Leistung), zu den Kosten für den A2-Führerschein und zur Führerscheinprüfung beantwortet.

Der A2-Führerschein: Welches Motorrad ist erlaubt?

Das Motorrad der Klasse A2 ist folgendermaßen definiert: A2-Motorräder dürfen eine Motorleistung von maximal 35 kW aufweisen. Diese Leistung entspricht 48 PS. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf beim A2-Motorrad höchstens 0,2 kW/kg betragen. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren.

Der Motorradführerschein A2 und seine Verbindung zu anderen Klassen

Wer den Führerschein der Klasse A2 besitzt, ist auch berechtigt, Fahrzeuge der Klassen A1 (Motorleistung maximal 11 kW) und AM zu fahren. Allerdings ist der Besitz einer Führerscheinklasse keine Bedingung für den Erwerb der Führerscheinklasse A2. Jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann direkt den A2-Führerschein machen.

Nach einer Frist, die mindestens zwei Jahre lang sein muss, kann ein Fahrer seinen Führerschein A1 auf A2 erweitern, indem er eine praktische Prüfung ablegt. Dasselbe gilt für den Erwerb der Klasse A. Zwei Jahre mit einem A2-Führerschein reichen aus. Danach muss der Interessierte nur eine praktische Prüfung absolvieren, um den Führerschein der Klasse A zu machen. Dadurch ist er dann berechtigt, Motorräder mit mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Der alte Stufenführerschein existiert seit 2013 nicht mehr.

Der A2-Motorradführerschein und seine Kosten

Der Motorradführerschein A2 verursacht gewisse Kosten.

Eine wichtige Frage für jeden Interessierten lautet: Wie viel wird der Motorradführerschein A2 kosten? Darauf soll das folgende Kapitel Antwort geben.
Die Kosten für den Führerschein A2 bestehen, wie bei anderen Führerschein auch, unter anderem aus dem Geld für den obligatorischen Sehtest und den Pflichtkurs für Erste Hilfe. Beides zusammen dürfte ungefähr zwischen 20 und 40 Euro kosten. Außerdem ist ein Passbild nötig (zwischen 5 und 15 Euro).

Hinzu kommen die Anmeldegebühr für die Fahrschule (ungefähr 60-200 Euro), eventuell Schulungsunterlagen (zwischen 20 und 30 Euro) und die Bezahlung für die Übungsstunden. Eine normale Unterrichtsstunde dürfte in der Fahrschule zwischen 30 und 45 Euro kosten. Die Sonderfahrten auf dem Motorrad der Klasse A2 sind allerdings teurer. Für diese muss man mit 40 bis 60 Euro rechnen. Das sind aber noch nicht alle der für den A2-Führerschein anfallenden Kosten.

Ein wichtiger Kostenpunkt beim Erwerb der Führerscheinklasse A2 für das Motorrad mit 35 kW sind die Prüfungen.
Dazu zählen die Theorieprüfung (zwischen 20 und 80 Euro), die Praxisprüfung (zwischen 80 und 180 Euro) sowie die jeweiligen TÜV-Gebühren. Diese betragen zwischen 40 und 50 Euro für die Theorieprüfung und zwischen 100 und 120 Euro für die Praxisprüfung. Bei der Erstausstellung des A2-Führerscheins kommt noch eine Gebühr zwischen 30 und 50 Euro hinzu.

Wie hoch die Kosten für den A2-Führerschein sind, hängt natürlich auch von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Der Führerschein A2 kann weniger kosten, wenn der Fahrschüler schnell lernt. Dann ist es möglich, dass der Fahrlehrer bei der Mindestanzahl der Fahrstunden bleibt. Besteht der Schüler die Prüfung nicht im ersten Anlauf, kommen außerdem weitere Ausgaben dazu. Zusätzlich zum Führerschein entstehen natürlich noch Kosten für ein Motorrad (Klasse A2), damit die Fahrerlaubnis dann auch genutzt werden kann.

Der Unterricht und die Prüfung für den A2-Führerschein fürs Motorrad

Für die Führerscheinklasse A2 sind in der Fahrschule bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Beim praktischen Unterricht sind, abgesehen von den normalen Übungsstunden, mindestens 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten Pflicht. Fünf davon müssen Überlandfahrten sein, vier davon Autobahnfahrten und drei sind Nachtfahrten.

Wie lange die praktische Prüfung dauert, ist unterschiedlich, je nachdem, ob der Prüfling direkt den A2-Führerschein macht oder von der Klasse A1 aus aufsteigen will. Im ersten Fall sind es 60 Minuten, im zweiten nur 40 Minuten.

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Was darf ich mit A2 fahren CCM?

Maximal 35 kW: Fürs Motorrad beim A2-Führerschein existieren keine ccm-Vorgaben zum Hubraum..
Motorleistung: maximal 35 kW..
Verhältnis Leistung/Gewicht: maximal 0,2 kW/kg..
Leistungsableitung: maximal 70 kW..

Wie schnell darf man mit dem A2 fahren?

Mindestalter: 18 Jahre. Der Motorradführerschein der Klasse A2 kann schon mit 18 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen von Maschinen bis zu 200 km/h.

Wird A2 automatisch zu A?

Der A2 Führerschein wird nicht automatisch nach 2 Jahren auf A erweitert. Hierzu ist eine A Führerscheinausbildung erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen A1 A2 und A?

Mit der Klasse A1 dürfen Sie Motorräder bis max. 11 kW Nennleistung und einem Hubraum von höchstens 125 ccm fahren. Hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Die Führerscheinklasse A2 ist auf Motorräder beschränkt, die eine Nennleistung von höchstens 35 kW aufweisen.

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