Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel persönlich vorsprechen.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter grundsätzlich in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen.
- Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfprotokolls)
- gültiger Personalausweis/Reisepass mit Hauptwohnsitz im Landkreis München
- ggf. die eidesstattliche Versicherung von einem Notar oder Abgabe bei der Zulassungsbehörde vor Ort
- Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z. B. Kaufvertrag, Legitimation)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle
Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Öffnungszeiten
07:30 - 12:00 Uhr |
07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
07:30 - 12:00 Uhr |
07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Anfahrtsbeschreibung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 26.08.2022. aktualisiert.
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Fahrzeugschein verloren geht, gestohlen wurde oder aus Versehen mitgewaschen wird. Egal, wie er Ihnen abhanden gekommen ist: Sie brauchen schleunigst eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I - so heißt der Fahrzeugschein nämlich seit einigen Jahren.
Wenn der Fahrzeugschein gestohlen wurde
Wurde Ihnen der Fahrzeugschein gestohlen, müssen Sie den Diebstahl bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Sie bekommen einen Beleg von Ihrer Diebstahlanzeige, die Sie für den Neuantrag bei der Zulassungsbehörde brauchen.
Fahrzeugschein verloren - da braucht es eine eidesstattliche Erklärung
Haben Sie den Fahrzeugschein verloren, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben, dass Sie den Schein tatsächlich verloren haben.
Fahrzeugschein Neuantrag: Diese Unterlagen brauchen Sie
Folgende Unterlagen brauchen Sie für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein. Den neuen Fahrzeugschein beantragen Sie persönlich bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, bei der das Auto zugelassen wurde. Sie können den neuen Fahrzeugschein gleich mitnehmen, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig sind. Spart Zeit: Viele Behörden bieten die Möglichkeit an, online einen Termin zu reservieren.
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief/neu: Zulassungsbescheinigung Teil II (bei manchen Behörden wird der neue Fahrzeugbrief nicht benötigt)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
- Diebstahlanzeige (falls der Schein gestohlen wurde)
Sie müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort eine Versicherung an Eides Statt abgeben, um zu belegen, dass Sie das Dokument tatsächlich verloren haben. Eine solche Erklärung können Sie vorher auch bei einem Notar ablegen. Dann müssen Sie den Nachweis darüber beim Neuantrag mitbringen.
Neuer Fahrzeugschein - Kosten
Nicht jede Behörde in Bayern verlangt die selben Gebühren. Für einen neuen Fahrzeugschein müssen Sie mit Kosten von rund 50 Euro rechnen. Ist der Fahrzeugschein unbrauchbar geworden, kostet das Ersatzdokument um die zwölf Euro. Haben Sie ihn verloren, müssen Sie mit zusätzlichen rund 30 Euro für die Eidesstattliche Erklärung rechnen, wenn Sie sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben. Geben Sie die Eidesstattliche Erklärung vorher beim Notar ab, liegen die Kosten zwischen 19 und 27 Euro plus Umsatzsteuer, also auch im Bereich von 30 Euro.
Fahrzeugschein wiedergefunden - unbedingt entwerten lassen
Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein wiederfinden, müssen Sie diesen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle entwerten lassen. Grund: Es darf jeweils nur einen Fahrzeugschein je Pkw geben.
Fahrzeugschein-Kopie im Auto - besser nicht
Viele Autofahrer nehmen statt des Originals eine Kopie des Fahrzeugscheins mit. Bei einer Kontrolle durch die Polizei gilt eine solche Kopie aber nicht und Sie müssen ein Bussgeld von zehn Euro zahlen.
Grund: Der Fahrer eines Pkw ist verpflichtet gemäß Paragraf 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mit sich zu führen, wenn er sein Auto nutzt.
Noch ein Grund, besser keine Kopie vom Fahrzeugschein zu machen: Er gilt rechtlich gesehen als Urkunde - wer eine Farbkopie davon macht, könnte sich der Urkundenfälschung verdächtig machen.