Was bedeutet Grund der Abgabe 12?

Meldung zur Sozialversicherung

Sie besch�ftigen einen oder mehrere Arbeitnehmer. Ihre Besch�ftigten sind sozialversicherungspflichtig. Damit Sie diese Leistungsanspr�che bei den Versicherungstr�gern geltend machen k�nnen, ist es n�tig, dass sie dort gemeldet werden. Diese Meldepflicht hat in der Sozialversicherung der Arbeitgeber, also Sie. Dies gilt auch f�r versicherungsfreie geringf�gige Besch�ftigungen.

Meldungen: R�ckseite des Vordrucks ge�ndert

Der Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" ist allgemein bekannt. Immer, wenn es darum geht, sozialversicherungsrechtlich Relevantes der Einzugsstelle mitzuteilen, m�ssen sich die Arbeitgeber dieses Vordrucks bedienen. (Das gute alte Sozialversicherungsnachweisheft hat ja bekanntlich l�ngst ausgedient.)
Denjenigen, die die Meldungen noch nicht ausschlie�lich �ber die EDV erstellen, sondern das Formular hand- oder maschinenschriftlich ausf�llen, dient die R�ckseite als gro�e Hilfe. Hier finden sich Erl�uterungen zu den Schl�sseln f�r

  • Abgabegr�nde
  • Personengruppen
  • Staatsangeh�rigkeiten und
  • Beitragsgruppen.

Ohne dass der Vordruck an sich ge�ndert wurde, ist die R�ckseite inzwischen redaktionell �berarbeitet worden. Die neuesten Vordrucke erkennt man daran, dass in der Beschreibung f�r den Abgabegrund "52" nun nicht mehr von der "Unterbrechungsmeldung wegen Erziehungsurlaub", sondern von der "Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit" gesprochen wird. Au�erdem wurden die neuen Abgabegr�nde "55" und "56" aufgenommen.

Formular zum Download als PDF-Datei

Meldetatbest�nde

In folgenden F�llen haben Sie f�r Ihre versicherungspflichtigen und geringf�gig besch�ftigten Arbeitnehmer Meldungen zu erstellen:

  • Beginn der Besch�ftigung

  • Ende der Besch�ftigung 

  • Unterbrechung der Besch�ftigung 

  • Ende des Kalenderjahres

  • Namens�nderungen (z.B. Hochzeit oder Scheidung)

  • �nderung der Staatsangeh�rigkeit

  • Zahlung von Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)

  • �nderungen im Besch�ftigungs- oder Versicherungsverh�ltnis

  • Stornierung von fehlerhaften Meldungen

  • �berlassung von Leiharbeitnehmern

Meldevordruck

Es gibt f�r diese o.a. Meldetatbest�nde nur noch einen einzigen Meldevordruck (Ausnahme: �berlassung von Leiharbeitnehmern). Dabei handelt es sich um einen so genannten Dreifachsatz. Das Original (Deckblatt) senden Sie an die zust�ndige Krankenkasse. Die Meldungen f�r geringf�gig Besch�ftigte sind jeweils der Krankenkasse einzureichen, bei der der geringf�gig Besch�ftigte versichert ist (z.B. familienversichert). Sofern der geringf�gig Besch�ftigte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat die Meldung gegen�ber der Krankenkasse zu erfolgen, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat; war der geringf�gig Besch�ftigte noch nie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann der Arbeitgeber die Meldung bei einer der Krankenkassen einreichen, die vom Besch�ftigten bei Krankenversicherungspflicht gew�hlt werden k�nnte. Je eine Durchschrift ist f�r Sie und Ihren Arbeitnehmer bestimmt. Nehmen Sie Ihr Exemplar zu Ihren Lohnunterlagen.

Das DIN-A4-Formular erhalten Sie kostenlos bei den Krankenkassen. Der Vordruck kann auch mit Hilfe automatischer Einrichtungen (z.B. PC) erstellt werden. Voraussetzung ist hierf�r, dass Inhalt und Aufbau dem vorgegebenen Meldevordruck entsprechen.

Der Vordruck sollte maschinenschriftlich ausgef�llt werden. Bei handschriftlichen Ausf�llungen sind die Druckbuchstaben zu verwenden. Achten Sie darauf, dass die Eintragungen sowohl auf der Erstschrift als auch auf den Durchschl�gen gut lesbar ist. Korrekturen und Rasuren sind nicht zul�ssig. Gegebenenfalls ist ein unbrauchbar gewordener Vordruck zu vernichten und eine neue Meldung auszuf�llen.

Allgemeine Angaben

In den ersten f�nf Zeilen des Meldevordrucks sind die " Allgemeinen Angaben" auszuf�llen. Die einzutragende Versicherungsnummer ist dem Sozialversicherungsausweis  zu entnehmen. Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann, sind f�r die Vergabe der Versicherungsnummer (im unteren Bereich des Meldevordrucks) der Geburtsname, der Geburtsort und das Geburtsdatum (Tag und Monat mit je zwei Stellen, Jahr mit vier Stellen) anzugeben und das entsprechende Geschlecht anzukreuzen. Au�erdem ist der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Staatsangeh�rigkeitsschl�ssel einzutragen. Die h�ufig vorkommenden Staatsangeh�rigkeitsschl�ssel sind auf der R�ckseite des Meldevordrucks angegeben. Deutsch wird mit 000 verschl�sselt. In " Zweifelsf�llen" k�nnen folgende Schl�ssel f�r Sie interessant sein: " staatenlos" 997, " ungekl�rt" 998, " ohne Angaben" 999.

Praxis-Tipp

Eine Meldung ohne Versicherungsnummer ist nur bei Anmeldungen zul�ssig. Bei allen anderen Meldungen muss die Versicherungsnummer vorher bei der Krankenkasse erfragt werden.

Um R�ckfragen der Krankenkasse zu erleichtern, kann � allerdings freiwillig � die Personalnummer des Besch�ftigten eingetragen werden.

Bei einer Anmeldung ist stets die Anschrift einzutragen. Eine �nderung der Anschrift ist erst mit der n�chsten zu erstattenden Meldung mitzuteilen.

Grund der Abgabe

Auf jeder Meldung ist in der sechsten Zeile der " Grund der Abgabe" anzugeben.

Bei An-, Ab- und Entgeltmeldungen ist der aus der R�ckseite der Durchschrift des Meldevordrucks ersichtliche Abgabegrund, der auf den zu meldenden Sachverhalt zutrifft, einzutragen.

Die Schl�sselzahlen f�r die Abgabegr�nde sind ab dem 1. Januar 1999 zweistellig. Die Meldesachverhalte wurden st�rker untergliedert, um den unterschiedlichen Anl�ssen gerecht zu werden, was zu einer erheblichen Ausweitung der Abgabegr�nde gef�hrt hat. Treffen in einer Meldegruppe mehrere Tatbest�nde und damit Abgabegr�nde zu, ist der niedrigere Schl�ssel zu verwenden.

Art der Meldung

Abgabegrund

Anmeldungen

10

Beginn der Besch�ftigung

 

11

Krankenkassenwechsel

 

12

Beitragsgruppenwechsel

 

13

Sonstige Gr�nde

Abmeldungen

30

Ende der Besch�ftigung

 

31

Krankenkassenwechsel

 

32

Beitragsgruppenwechsel

 

33

Sonstige Gr�nde

 

34

Ende einer sozialversicherungspflichtigen Besch�ftigung nach einer Unterbrechung von l�nger als einem Monat

 

35

Arbeitskampf von l�nger als einem Monat

 

36

Wechsel des Entgeltabrechnungssystems

 

40

Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Besch�ftigung

 

49

Abmeldung wegen Tod

Jahres-, Unterbrechungs- und Sondermeldungen

50

Jahresmeldung

51

Unterbrechung wegen des Bezuges von Entgeltersatzleistungen

 

52

Unterbrechung wegen Elternzeiten

 

53

Unterbrechung wegen gesetzlicher Dienstpflicht

 

54

Sondermeldung wegen einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Meldung in Insolvenzf�llen

70

Jahresmeldung f�r freigestellte Arbeitnehmer

 

71

Meldung des Vortages der Insolvenz/Freistellung

 

72

Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Besch�ftigung

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen �berblick �ber die Sachverhalte, die Anlass f�r eine Meldung sind, und nennt die dazugeh�rigen Abgabegr�nde:

Sachverhalt

Abgabe-

grund

Meldeart

Aufnahme einer versicherungspflichtigen oder geringf�gigen Besch�ftigung

10

Anmeldung

Ende einer versicherungspflichtigen Besch�ftigung

30

Abmeldung

Ende einer versicherungspflichtigen Besch�ftigung wegen Tod

49

Abmeldung

Beginn und Ende einer versicherungspflichtigen oder geringf�gigen Besch�ftigung, wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung noch keine Anmeldung abgegeben wurde

40

An- und Abmeldung

Krankenkassenwechsel bei fortbestehendem Besch�ftigungsverh�ltnis

31

Abmeldung

11

Anmeldung

Beitragsgruppenwechsel bei fortbestehendem Besch�ftigungsverh�ltnis

32

Abmeldung

12

Anmeldung

Jahresmeldung f�r das abgelaufene Kalenderjahr

50

Jahresmeldung

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als Sondermeldung

54

Sondermeldung

Unterbrechung der Besch�ftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts f�r mindestens einen Kalendermonat wegen des Bezuges z.B. von Kranken- und Mutterschaftsgeld

51

Unterbrechungsmeldung

Unterbrechung der Besch�ftigung wegen Elternzeiten

52

Unterbrechungsmeldung

Unterbrechung der Besch�ftigung wegen Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht von mehr als einem Kalendermonat

53

Unterbrechungsmeldung

Kann eine flexible Arbeitszeitregelung (etwa eine Vereinbarung �ber Altersteilzeitarbeit nach dem so genannten Blockmodell) nicht ordnungsgem�� bis zu ihrem vereinbarten Ende durchgef�hrt werden, so wird der daf�r verantwortliche Grund als "St�rfall" bezeichnet. Aus dem folglich nicht mehr vereinbarungsgem�� verwendbaren Wertguthaben sind umgehend Beitr�ge zu entrichten. Seit dem 1. Januar 2001 ist eine besondere Meldung (Grund der Abgabe = "55") mit dem zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt abzugeben. Als Personengruppenschl�ssel und Beitragsgruppenschl�ssel sind die Schl�ssel anzugeben, die bei dem Versicherten zum Zeitpunkt des "St�rfalls" zutreffen. 55 Sondermeldung
Die Abgabegr�nde f�r Meldungen in der Sozialversicherung sind noch um einen weiteren meldepflichtigen Tatbestand erweitert worden. Es handelt sich dabei um den Abgabegrund "56", mit dem die Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen w�hrend Altersteilzeitarbeit erfolgt. 56 Sondermeldung

Unterbrechung der Besch�ftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von mehr als einem Monat

   
  • z.B. wegen unbezahlten Urlaubes

34

Wiederanmeldung

13

Abmeldung

  • wegen Arbeitskampfes

35

Abmeldung

13

Wiederanmeldung

Wechsel von einer geringf�gig entlohnten in eine kurzfristige Besch�ftigung oder umgekehrt

30

Abmeldung

10

Anmeldung

Beginn der Besch�ftigung nach Ende der Berufsausbildung beim gleichen Arbeitgeber

   
  • ohne Beitragsgruppenwechsel

33

Abmeldung

13

Anmeldung

  • mit Beitragsgruppenwechsel

32

Abmeldung

12

Anmeldung

Beginn einer Besch�ftigung nach dem Altersteilzeitgesetz beim gleichen Arbeitgeber

   
  • ohne Krankenkassenwechsel
    und ohne Beitragsgruppenwechsel

33

13

Abmeldung

Anmeldung

  • mit Krankenkassenwechsel,
    ggf. auch Beitragsgruppenwechsel

31

11

Abmeldung

Anmeldung

  • mit Beitragsgruppenwechsel

32

Abmeldung

 

12

Anmeldung

Wechsel des

36

Abmeldung

Entgeltabrechnungssystems beim Arbeitgeber

13

Anmeldung

Wechsel einer Betriebsst�tte von den alten in die neuen Bundesl�nder (Rechtskreiswechsel) oder umgekehrt beim gleichen Arbeitgeber

   
  • ohne Krankenkassenwechsel

33

Abmeldung

 

13

Anmeldung

  • mit Krankenkassenwechsel

31

Abmeldung

 

11

Anmeldung

Praxis-Beispiel

Beginn der versicherungspflichtigen Besch�ftigung

2.1.1997

Wechsel von einer Ersatzkasse zur Betriebskrankenkasse zum

1.1.2000

Abmeldung bei der Ersatzkasse zum

31.12.1999

mit Abgabegrund

31

Anmeldung bei der Betriebskrankenkasse zum

1.1.2000

mit Abgabegrund

11


Praxis-Beispiel

Beginn der versicherungspflichtigen Besch�ftigung

1.3.2000

Unvorhersehbares Ende der versicherungspflichtigen Besch�ftigung

5.3.2000

An- und Abmeldung auf einem Meldevordruck mit Abgabegrund

40


Kontrollmeldung/Sofortmeldung/Namens�nderung/�nderung der Staatsangeh�rigkeit

Bei Kontrollmeldungen, Sofortmeldungen, Namens�nderungen und �nderungen der Staatsangeh�rigkeit wird das entsprechende Feld angekreuzt.

Eine Kontrollmeldung ist unverz�glich f�llig, wenn der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis bei Beginn der Besch�ftigung nicht vorgelegt hat und dies auch nicht binnen drei Tagen nachholt.

Dies gilt nicht:

  • f�r Besch�ftigte im Schaustellergewerbe,
  • beim Auf- oder Abbau von Messen und Ausstellungen sowie
  • f�r Besch�ftigte in der Land- und Forstwirtschaft.

In folgenden Branchen ist eine Sofortmeldung � sp�testens am Tag der Besch�ftigungsaufnahme � an die Krankenkasse, die die Versicherung durchf�hrt, zu erstatten:

  • Bau-, Schausteller- und Geb�udereinigungsgewerbe
  • Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
  • Gastst�tten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personen- und G�terbef�rderungsgewerbe.

Besch�ftigungszeit

Bei einer Anmeldung ist das Datum des Beginns der Besch�ftigung mit Tag und Monat mit jeweils zwei Ziffern, das Jahr ist mit vier Ziffern einzutragen. Ist der Tag oder Monat nur einstellig, wird vor die Ziffer eine Null geschrieben.

Wird der Vordruck als Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung, Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt oder als Meldung f�r geringf�gig Besch�ftigte verwendet, sind die Felder wie folgt auszuf�llen:

Eingetragen wird der Zeitraum der Besch�ftigung w�hrend eines Kalenderjahres. Dabei ist der Zeitraum bis zum Tag vor der �nderung oder Unterbrechung oder bis zum Ende der Besch�ftigung gegen Arbeitsentgelt, der Berufsausbildung oder der Altersteilzeitarbeit zu melden. Bei mehreren Meldungen f�r Zeitr�ume desselben Kalenderjahres d�rfen bereits gemeldete Zeitr�ume nicht erneut gemeldet werden.

Praxis-Beispiel

Besch�ftigung vom 15.7.2001 bis 14.7.2002. Zu meldender Zeitraum auf der Abmeldung: 1.1.2002 bis 14.7.2002.


Betriebsnummer des Arbeitgebers

Vom �rtlich zust�ndigen Arbeitsamt erhalten Sie � auf Antrag � die Betriebsnummer f�r Ihre jeweilige Betriebsst�tte. Bei mehreren Betriebsnummern wird die der tats�chlichen Betriebsst�tte eingetragen.

Personengruppe

Es ist der auf der R�ckseite des Meldevordrucks angegebene Personengruppenschl�ssel zu nennen, der auf die zu meldende Besch�ftigung zutrifft. Kommen mehrere Schl�sselzahlen in Betracht, ist die niedrigste zu w�hlen. Eine neue Meldung ist auch dann einzureichen, wenn sich im Laufe einer Besch�ftigung nur der Personengruppenschl�ssel �ndert. Der Personengruppenschl�ssel " 102" f�r Auszubildende hat immer Vorrang.

Schl�s- selzahl

Personenkreis

Erl�uterung

101

Sozialversicherungspflichtig Besch�ftigte ohne besondere Merkmale

Besch�ftigte, die kranken-, pflege-, renten- oder arbeitslosenversicherungspflichtig sind oder f�r die Arbeitgeberanteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind

102

Auszubildende

Personen, die eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchlaufen oder die Ausbildung f�r einen Beruf erlernen, die �blich oder anerkannt ist

103

Besch�ftigte in Altersteilzeitarbeit

Besch�ftigung nach dem Altersteilzeitgesetz

104

Hausgewerbetreibende

Personen, die in eigener Arbeitsst�tte im Auftrag anderer t�tig sind

105

Praktikanten

Personen, die eine in der Studien- oder Pr�fungsordnung vorgeschriebene berufspraktische T�tigkeit im Rahmen eines Praktikums verrichten

106

Werkstudenten

Studenten, die eine Besch�ftigung aus�ben und darin kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei sind

107

Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkst�tten f�r Behinderte

Personen, die f�r eine Erwerbst�tigkeit bef�higt werden sollen oder in Einrichtungen t�tig sind

108

Bezieher von Vorruhestandsgeld

 

109

Geringf�gig entlohnte Besch�ftigung nach � 8 (1) Nr.1 SGB IV

1999: Geringf�gig Besch�ftigte bis 325 EUR (bis zum 31.12.2001: 630 DM) monatlich und weniger als 15 Wochenstunden

110

Kurzfristig Besch�ftigte nach � 8 (1) Nr.2 SGB IV

Geringf�gig Besch�ftigte mit einer Befristung auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage

112

Mitarbeitende Familienangeh�rige in der Landwirtschaft

Ohne Auszubildende

113

Nebenerwerbslandwirte

Personen, die neben der Bewirtschaftung einer Landwirtschaft in einem abh�ngigen Dauerarbeitsverh�ltnis stehen

114

Nebenerwerbslandwirte (saisonal besch�ftigt)

Personen, die neben der Bewirtschaftung einer Landwirtschaft eine befristete Besch�ftigung aus�ben

116

Ausgleichsgeldempf�nger nach dem FELEG

Ehemalige Landwirte und rentenversicherungspflichtig mitarbeitende Familienangeh�rige

118

Unst�ndig Besch�ftigte

Versicherungspflichtige Besch�ftigung, die auf weniger als eine Woche befristet ist

119

Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

Personen, die eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsst�ndischen Versorgungseinrichtung beziehen

140

Seeleute

Ohne Lotsen

141

Auszubildende in der Seefahrt

Wie Schl�ssel 102

142

Seeleute in Altersteilzeitarbeit

Wie Schl�ssel 103

143

Seelotsen

Rentenversicherungspflichtig Selbst�ndige

Die Schl�ssel " 102" , " 105" und " 141" haben wegen der Auswirkungen auf die Rentenversicherung immer Vorrang. Der Vorrang gilt auch f�r die Schl�ssel " 109" und " 110" .

Praxis-Beispiel

Aufnahme eines gewerblichen Ausbildungsberufs

1.8.1996

Beendigung der Berufsausbildung und �bernahme

31.7.1999

ins Angestelltenverh�ltnis

1.8.1999

Abmeldung mit Abgabegrund

32

Personengruppenschl�ssel bei der Abmeldung

102

Anmeldung mit Abgabegrund

12

Personengruppenschl�ssel bei der Anmeldung

101


Praxis-Beispiel

Aufnahme einergeringf�gig entlohnten Besch�ftigung

1.8.1999

Anmeldung mit Abgabegrund

10

Personengruppenschl�ssel bei der Anmeldung

109


Mehrfachbesch�ftigung

Ankreuzfeld, wenn der Arbeitnehmer Besch�ftigungen bei mehreren Arbeitgebern aus�bt.

Betriebsst�tte

Angekreuzt wird das Feld " West" , wenn es sich um eine Besch�ftigung in den alten Bundesl�ndern einschlie�lich West-Berlin handelt; das Feld " Ost" ist anzukreuzen, wenn eine Besch�ftigung in den neuen Bundesl�ndern einschlie�lich Ost-Berlin ausge�bt wird.

Beitragsgruppen

In diesen Feldern ist der Beitragsgruppenschl�ssel zu notieren, der auf die Besch�ftigung zutrifft. Bei " Meldungen f�r geringf�gig Besch�ftigte" sind ab dem 1.4.1999 ebenfalls Beitragsgruppen einzutragen. Seit diesem Zeitpunkt ist diese Personengruppe in das Meldeverfahren integriert worden.

Die Grundstruktur des bisherigen Beitragsgruppenschl�ssels ist erhalten geblieben. Neu zum 1.1.1999 ist jedoch die Erweiterung um den vierten Zweig, die " Pflegeversicherung" , sowie die M�glichkeit, in der Krankenversicherung Firmenzahler mit der Beitragsgruppe " 9" zu kennzeichnen. Der Beitragsgruppenschl�ssel setzt sich wie folgt zusammen:

  • Erste Stelle

    Krankenversicherung

    Beitragsgruppe

    Kein Beitrag

    0

    Allgemeiner Beitrag

    1

    Erh�hter Beitrag

    2

    Erm��igter Beitrag

    3

    Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung

    4

    Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung

    5

    Pauschaler Beitrag f�r geringf�gig entlohnte Besch�ftigte

    6

    Freiwillige Krankenversicherung Firmenzahler

    9

 
  • Zweite Stelle

    Rentenversicherung

    Beitragsgruppe

    Kein Beitrag

    0

    Voller Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung

    1

    Voller Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung

    2

    Halber Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung

     

    � nur Arbeitgeberanteil

    3

    Halber Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung

     

    � nur Arbeitgeberanteil

    4

    Pauschaler Beitrag f�r geringf�gig entlohnte Besch�ftigte

     

    � Arbeiter

    5

    � Angestellter

    6

 
  • Dritte Stelle

    Arbeitslosenversicherung

    Beitragsgruppe

    Kein Beitrag

    0

    Voller Beitrag

    1

    Halber Beitrag - nur Arbeitgeberanteil

    2

 
  • Vierte Stelle

    Pflegeversicherung

    Beitragsgruppe

    Kein Beitrag

    0

    Voller Beitrag

    1

    Halber Beitrag

    2

Praxis-Beispiel

Aufnahme einer Besch�ftigung in einem Angestelltenverh�ltnis

Beitragsgruppen

KV

RV

ALV

PV

 

1

2

1

1


Praxis-Beispiel

Aufnahme einer Besch�ftigung in einem Angestelltenverh�ltnis,

Krankenversicherungsfrei, freiwilliges Mitglied der Krankenkasse, Beitragsabf�hrung durch den Arbeitgeber

Beitragsgruppen

KV

RV

ALV

PV

 

9

2

1

1


Praxis-Beispiel

Aufnahme einer Besch�ftigung in einem Angestelltenverh�ltnis

Krankenversicherungsfrei, freiwilliges Mitglied der Krankenkasse, Beitragszuschuss wird durch Arbeitgeber an den Besch�ftigten ausgezahlt; dieser f�hrt die Beitr�ge ab

Beitragsgruppen

KV

RV

ALV

PV

 

0

2

1

0


Praxis-Beispiel

Aufnahme einer geringf�gig entlohnten Besch�ftigung in einem Angestelltenverh�ltnis

versicherungsfrei, familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse

Beitragsgruppen

KV

RV

ALV

PV

 

6

5

0

0


Praxis-Beispiel

Aufnahme einer geringf�gig entlohnten Besch�ftigung in einem Angestelltenverh�ltnis

versicherungsfrei, privat krankenversichert auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtet

Beitragsgruppen

KV

RV

ALV

PV

 

0

2

0

0


Praxis-Beispiel

Aufnahme einer kurzfristigen Besch�ftigung

Beitragsgruppen

KV

RV

ALV

PV

 

0

0

0

0


Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

Hier wird das Bruttoarbeitsentgelt eingetragen, f�r das in dem angegebenen Zeitraum Beitr�ge oder Beitragsanteile entrichtet wurden oder zu entrichten waren; die in dem Zeitraum geltende Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ist zu beachten.

Die bisherigen Rundungsvorschriften gelten auch in Zukunft. Pfennig-Betr�ge (Cent-Betr�ge) von mehr als 49 werden nach oben, von weniger als 50 nach unten auf volle Deutsch-Mark-Betr�ge (Euro-Betr�ge) gerundet. Der Entgeltbetrag wird mit sechs Ziffern eingetragen; bei Entgeltbetr�gen von weniger Stellen sind die fehlenden Stellen mit Nullen in der Weise auszuf�llen, dass diese den Ziffern, die den Entgeltbetrag kennzeichnen, vorangestellt werden. Ist kein Arbeitsentgelt einzutragen, sind Nullen anzugeben.

Praxis-Beispiel

Josef M�ller verdiente vom 1.1. bis 30.9. 19.000 EUR. Es sind in der Abmeldung als Bruttoarbeitsentgelt 19.000 EUR anzugeben:

Als " beitragspflichtiges Arbeitsentgelt" wird bei geringf�gig Besch�ftigten das Entgelt eingetragen, von dem Pauschalbeitr�ge entrichtet worden sind. Hat der Geringf�gige auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, wird das Arbeitsentgelt angegeben, von dem Rentenversicherungsbeitr�ge gezahlt worden sind, mindestens also pro Monat 155 EUR (bis 31.12.2001: 300 DM). Bei Abmeldungen f�r kurzfristig Besch�ftigte ist das Entgelt mit " 000 000" anzugeben,

Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung

Fehlerhaft abgegebene Meldungen m�ssen storniert und gegebenenfalls in richtiger Form erneut erstattet werden. Die urspr�nglichen Daten sind einzutragen.

Die neue (richtige) Meldung kann mit der Stornierung auf einem Vordruck kombiniert werden. Namens�nderungen, �nderungen der Staatsangeh�rigkeit, Anschriften�nderungen sowie Sofort-/Kontrollmeldungen k�nnen nicht storniert werden. Die Daten m�ssen neu gemeldet werden und �berlagern die alten.

  • Namens�nderung
    Die �nderung des Namens eines Besch�ftigten ist unverz�glich zu melden.
  • �nderung der Staatsangeh�rigkeit
    Hier ist der neue Staatsangeh�rigkeitsschl�ssel einzutragen, falls sich die Staatsangeh�rigkeit eines nicht geringf�gig Besch�ftigten ge�ndert hat.
  • Nur bei erstmaliger Aufnahme einer Besch�ftigung von nichtdeutschen B�rgern des Europ�ischen Wirtschaftsraumes
    Anzugeben ist das Geburtsland (Staatsangeh�rigkeitsschl�ssel) sowie � falls bekannt � die dort vergebene Versicherungsnummer.
  • Name der Krankenkasse
    Es ist der Name der zust�ndigen Krankenkasse eintragen.
  • Datum, Name, Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)
    Die entsprechenden Felder m�ssen ausgef�llt werden; eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Meldefristen

Beginn der Besch�ftigung

Anmeldung innerhalb von zwei Wochen

Jeder Arbeitnehmer, der eine Besch�ftigung aufnimmt und in mindestens einem Zweig der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist oder f�r den Sie Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zu entrichten haben, ist innerhalb von zwei Wochen bei der zust�ndigen Krankenkasse anzumelden.

Kontrollmeldung bei Nichtvorlage des Versicherungsausweises

Sie m�ssen sich bei Beginn einer Besch�ftigung den Sozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers vorlegen lassen. Sollte dies Ihrem neuen Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Tagen m�glich sein, sind Sie unverz�glich zur Abgabe einer Kontrollmeldung auf dem Meldevordruck verpflichtet, zus�tzlich zur " normalen" Anmeldung.

Praxis-Tipp

Beachten Sie dabei die k�rzere Meldepflicht f�r die Kontrollmeldung (4 Tage nach Besch�ftigungsbeginn)!

Praxis-Beispiel

Am 1. eines Monats nimmt Herr Meier eine Besch�ftigung in Ihrer Firma auf. Er legt Ihnen keinen Sozialversicherungsausweis vor. Er holt die Vorlage auch nicht innerhalb von 3 Tagen nach. Sie sind nun verpflichtet, unverz�glich, also am 4.Tag (falls dies ein arbeitsfreier Tag ist, am n�chsten Arbeitstag), eine Kontrollmeldung an die zust�ndige Krankenkasse zu schicken. F�llen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits den Meldevordruck aus und �bersenden ihn der Krankenkasse. Durch das Ankreuzen im Feld " Kontrollmeldung" sind Sie dann mit einer Meldung zwei Meldeverpflichtungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nachgekommen.

Die Einhaltung der Meldepflicht ist bei Nichtvorlage des Sozialversicherungsausweises f�r Sie besonders wichtig. Arbeitgeber, die die Kontrollmeldung vors�tzlich oder grob fahrl�ssig unterlassen, haben dem Sozialversicherungstr�ger zu Unrecht erbrachte Leistungen zu erstatten.

Praxis-Tipp

Bei Vorlage eines Sozialversicherungsausweises brauchen Sie keine Kontrollmeldung auszustellen. Damit Ihnen niemand, vor allem das Arbeitsamt, Vorsatz oder grobe Fahrl�ssigkeit vorwerfen kann (mit den damit verbundenen finanziellen Konsequenzen), dokumentieren Sie die Vorlage bzw. Einsichtnahme in den Sozialversicherungsausweis. Nehmen Sie einen entsprechenden Nachweis zu den Lohnunterlagen. Dies kann erfolgen z.B. durch:

  • Anfertigung einer Kopie des Ausweises
  • Aufzeichnen der Vordrucknummer des Ausweises.

Besch�ftigte im

  • Baugewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Geb�udereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • Gastst�tten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personen- und G�terbef�rderungsgewerbe

haben den Sozialversicherungsausweis mitzuf�hren und auf Verlangen den Beh�rden (z.B. bei Baustellenkontrollen zur Bek�mpfung der Schwarzarbeit) vorzulegen.

Eine Ausnahme gilt f�r ausl�ndische in die BRD entsandte Arbeitnehmer. Da diese Besch�ftigten in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig werden, erhalten sie keinen Sozialversicherungsausweis. Die AOK stellt Ersatzausweise aus, die der ausl�ndische Arbeitnehmer mitzuf�hren hat. Entsandte Werkvertragsarbeitnehmer sind von der Ersatzausweispflicht ausgenommen. Statt dessen �bernimmt die von der Arbeitsverwaltung zu erteilende Arbeitserlaubnis die Funktion des Ersatzausweises.

Angaben zur T�tigkeit

Mit dem Betriebsnummernschl�ssel erhalten Sie vom Arbeitsamt das Schl�sselverzeichnis f�r die Angaben zur T�tigkeit. Der Schl�ssel besteht aus dem Teil A " Ausge�bte T�tigkeit" sowie aus den Teilen B1 " Stellung im Beruf" und B2 " Ausbildung des Versicherten" . Er ist zur Zeit f�nfstellig und linksb�ndig einzutragen (die letzten vier Felder bleiben leer); allerdings ist eine Erweiterung auf einen neunstelligen Schl�ssel beabsichtigt. Die Schl�sselzahlen haben sich im Vergleich zum bekannten Meldeverfahren nicht ge�ndert.

Im Teil A (1.�3.Feld) ist die 3stellige Schl�sselzahl einzutragen. Das Schl�sselverh�ltnis ist beim Arbeitsamt erh�ltlich. Wird der Beginn der Versicherung aufgrund von Vorruhestandsgeld gemeldet, so wird hier " 995" eingesetzt.

Das Teil B (4. und 5.Feld) ist immer zweistellig auszuf�llen. Die erste Stelle soll Auskunft geben �ber die Stellung im Beruf, die zweite Stelle �ber die Ausbildung Ihres Arbeitnehmers. Daf�r sind folgende Verschl�sselungen vorgesehen:

Stellung im Beruf (4. Feld)

-

Vollbesch�ftigter Arbeitnehmer (tarifliche oder arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit)

 

-

Auszubildender (Lehrling, Anlernling, Prakikant, Volont�r)

0

-

Arbeiter, der nicht als Facharbeiter t�tig ist

1

-

Arbeiter, der als Facharbeiter t�tig ist

2

-

Meister, Polier (gleichg�ltig ob Arbeiter oder Angestellter)

3

-

Angestellter (aber nicht Meister im Angestelltenverh�ltnis)

4

-

(z.Z. frei, bitte diese Schl�sselzahlen nicht benutzen)

5/6

-

Heimarbeiter/Hausgewerbetreibender

7

-

Teilzeitbesch�ftigter Arbeitnehmer mit einer arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden

8

-

von 15 und mehr Stunden, jedoch nicht vollbesch�ftigt

9

Ausbildung (5. Feld)

-

Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss: ohne abgeschlossene Berufsausbildung

1

-

mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule)

2

-

Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden): ohne abgeschlossene Berufsausbildung

3

-

mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule)

4

-

Abschluss einer h�heren Fachschule oder Fachhochschule

5

-

Hochschul-/Universit�tsabschluss (einschl. des Abschlusses an Akademien mit Hochschulcharakter)

6

-

Ausbildung unbekannt, Angaben nicht m�glich

7

Praxis-Beispiel

Josef M�ller, Abiturient, Aufnahme einer Ausbildung:

Angaben zur T�tigkeit:

Petra Mario, Angestellte, Akademikerin: 46

Heike Meier, Arbeiterin, w�chentl. Arbeitszeit 14 Std, mittlere Reife, ohne Berufsausbildung: 81


Ende der Besch�ftigung

Bei Ende der versicherungspflichtigen Besch�ftigung haben Sie innerhalb von 6 Wochen den Arbeitnehmer bei der zust�ndigen Krankenkasse abzumelden.

Unterbrechung der Besch�ftigung

Wird die Besch�ftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, ohne dass die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung davon ber�hrt wird, haben Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten.

Die Gr�nde f�r die Unterbrechung k�nnen vielf�ltig sein. Zum Meldetatbestand wird dieser Zeitraum dann, wenn Sie einen vollen Kalendermonat kein Arbeitsentgelt � und damit keinen Rentenversicherungsbeitrag � zahlen. Z.B. wenn Ihr(e) Arbeitnehmer(in)

  • arbeitsunf�hig ist und Krankengeld bezieht oder
  • Mutterschaftsgeld erh�lt oder
  • sich im Erziehungsurlaub befindet oder
  • in Kur ist und �bergangsgeld vom Rentenversicherungstr�ger bekommt oder
  • Wehr- oder Zivildienst leistet oder
  • unbezahlten Urlaub bewilligt bekommen hat oder
  • streikt oder von Ihnen ausgesperrt wurde.

Wird nach Ablauf der Unterbrechung die Arbeit wieder aufgenommen, braucht keine Anmeldung vorgenommen zu werden.

Eine Unterbrechungsmeldung ist auch dann zu erstellen, wenn die Unterbrechung zwar keinen vollen Kalendermonat andauert, jedoch das Besch�ftigungsverh�ltnis in dem auf die Unterbrechung folgenden Kalendermonat endet, ohne dass die Arbeit wieder aufgenommen wurde. In solchen F�llen sind der Krankenkasse eine Abmeldung (Grund der Abgabe 34) und eine Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe 51) einzureichen.

Praxis-Beispiel

Der Arbeitnehmer Maier ist seit 1.1. arbeitsunf�hig. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erh�lt er bis zum 11.2. Ab 12.2 wird ihm Krankengeld bezahlt. Das Ende der Besch�ftigung ist am 15.3. Sie haben eine Unterbrechungsmeldung f�r 1.1.�11.2. zu erstellen und eine Abmeldung f�r 12.2.�15.3.

Bei der Unterbrechungsmeldung ist als " Grund der Abgabe" eine " 51" einzutragen, bei der Abmeldung zum 15.3. als Abgabegrund eine " 30" .

 

Dieser Meldetatbestand gilt auch f�r geringf�gig entlohnte Besch�ftigte. Bei Unterbrechung aller Entgeltzahlungen von l�nger als einem Monat (z.B. unbezahlter Urlaub oder im Falle der Arbeitsunf�higkeit nach einem Monat nach Ablauf der Entgeltfortzahlung) ist eine Abmeldung mit Abgabedatum " 34" ( � 7 Abs. 3 SGB IV findet auch auf geringf�gig Besch�ftigte Anwendung) bzw. bei Bezug von Verletztengeld, �bergangsgeld oder Versorgungskrankengeld eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund " 51" zu erstatten. F�r kurzfristig Besch�ftigte ist keine Unterbrechungsmeldung zu erstatten.

Ende des Kalenderjahres

Bis zum 15.4. eines Jahres haben Sie jeden am 31.12. des Vorjahres versicherungspflichtigen Besch�ftigten der zust�ndigen Krankenkasse zu melden. In der Jahresmeldung sind die f�r das betreffende Kalenderjahr noch nicht gemeldete Besch�ftigungszeit bis zum 31.12., das in diesem Zeitraum erzielte Bruttoarbeitsentgelt und als " Grund der Abgabe" eine " 50" anzugeben. War vor dem 31.12. eine Unterbrechungsmeldung zu erstellen und dauert der Unterbrechungstatbestand immer noch an, ist keine Jahresmeldung zu erstellen.

Dieser Meldetatbestand gilt auch f�r geringf�gig entlohnte Besch�ftigte. Als " Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt" wird das Entgelt eingetragen, von dem Pauschalbeitr�ge entrichtet wurden.

Praxis-Beispiel

Herr M�ller ist seit dem 15.Juli arbeitsunf�hig und erh�lt seit diesem Tag Krankengeld. Als Unterbrechungsmeldung war der Zeitraum vom 1.1. bis 14.7. gemeldet worden. Ist Herr M�ller am 31.12. immer noch arbeitsunf�hig, ist keine Jahresmeldung zu erstellen.

�nderung im Besch�ftigungs- oder Versicherungsverh�ltnis

Die Beitragsgruppe Ihres Arbeitnehmers kann sich durch den Wegfall oder Hinzutritt von Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen �ndern, z.B. durch die Erh�hung des Bruttolohns, durch Reduzierung der w�chentlichen Arbeitszeit, durch Zubilligung einer Rente oder durch Vollendung des 65.Lebensjahres. Auch der Wechsel vom Arbeiter zum Angestellten (oder umgekehrt) hat eine �nderung der Beitragsgruppe zur Folge.

Der Wechsel der Krankenkasse (z.B. wegen �bertritt von oder zur Ersatzkasse) ist ebenfalls ein Meldetatbestand. Diese Ummeldungen werden vorgenommen, indem eine Abmeldung mit dem entsprechenden " Grund der Abgabe" und eine Anmeldung mit " Grund der Abgabe" 11, 12 oder 13 erstellt werden. Erfolgt der Kassen- bzw. Beitragsgruppenwechsel zum Jahresbeginn, er�brigt sich die Jahresmeldung.

Praxis-Beispiel

Wegen einer Gehaltserh�hung ist Herr M�ller seit dem 1.1.02 krankenversicherungsfrei. Als Meldung sind zu erstellen:

Abmeldung, Beitragsgruppe:

1211

Zeitraum:

1.1.�31.12.01

Grund der Abgabe:

32

Anmeldung zum

1.1.02

Grund der Abgabe:

12

Beitragsgruppe:

0211

Ein Meldetatbestand liegt auch dann vor, wenn ein Auszubildender Ihrer Firma die Abschlusspr�fung besteht und weiterhin von Ihnen besch�ftigt wird � obwohl sich die Beitragsgruppe oder Krankenkasse nicht �ndert. Dies h�ngt mit der unterschiedlichen Bewertung von Besch�ftigungs- und Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung zusammen. Sofern das Berufsausbildungsverh�ltnis im Laufe eines Kalendermonats endet, kann anstelle einer taggenauen Meldung als Ende der Berufsausbildung der letzte Tag des Monats, in dem die Berufsausbildung geendet hat, und als Beginn der Besch�ftigung der Anfang des Folgemonats gemeldet werden. In diesen F�llen muss in der Abmeldung das bis zum letzten Tag des Monats erzielte Arbeitsentgelt angegeben werden. Im umgekehrten Fall, also der �bernahme von Besch�ftigten in ein Ausbildungsverh�ltnis, ist ebenso zu verfahren.

Praxis-Beispiel

Am 15.Juli besteht Dieter Delze die Abschlusspr�fung. Als Meldung sind zu erstellen:

Abmeldung, " Grund der Abgabe" 32,

Zeitraum: 1.1.�31.7.

Anmeldung zum 1.8., " Grund der Abgabe" 12

Der Wechsel von einer versicherungsfreien geringf�gig entlohnte Besch�ftigung zu einer versicherungspflichtigen Besch�ftigung oder umgekehrt beim selben Arbeitgeber ist mit den Abgabegr�nden " 32" und " 12" (Beitragsgruppenwechsel) zu melden.

Zahlung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen (Sonderzuwendungen, die nicht dem laufenden Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen etc.) sind grunds�tzlich � soweit sie der Beitragspflicht unterliegen � zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt in einer Summe mit der n�chsten abzugebenden Meldung (Abmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung) zu melden.

Erfolgt im Kalenderjahr der Auszahlung der Einmalzahlung keine Meldung mehr (z.B. weil die Unterbrechungsmeldung bereits erstattet wurde und der Besch�ftigte weiterhin �ber den Jahreswechsel hinaus arbeitsunf�hig ist), ist die Sonderzuwendung durch die Korrektur der letzten Meldung mit Arbeitsentgelt (�nderungsmeldung) nachzuweisen. Als Alternative ist auch eine Sondermeldung zul�ssig. Auf dem Meldevordruck tragen Sie den Monat der Zuordnung (Auszahlung), die beitragspflichtige Sonderzuwendung und als " Grund der Abgabe" " 54" ein.

Praxis-Beispiel

Dieter Delze bezieht seit dem 20.Juli Krankengeld. Eine Unterbrechungsmeldung f�r den Zeitraum 1.1.�19.7., Bruttoarbeitsentgelt 5.000 EUR wurde erstellt. Im Dezember erh�lt Herr Delze von Ihnen 1.000 EUR Weihnachtsgeld, das in voller H�he der Beitragspflicht unterliegt. Es ist folgende �nderungsmeldung zu erstellen:

" Es wurden zuletzt gemeldet" :

1.1.�19.7., 5.000 EUR,

" Grund der Abgabe" 51

" Es waren zu melden" :

1.1.�19.7., 6.000 EUR,

" Grund der Abgabe" 51.

Als Alternative zur �nderungsmeldung w�re folgende Sondermeldung zul�ssig:

Zeitraum 1.12.�31.12., 1.000 EUR,

" Grund der Abgabe" 54.


Praxis-Tipp

Bevorzugen Sie die Sondermeldungen, da hier der Meldezeitraum und der Monat der Auszahlung der Einmalzahlung identisch ist. So ist es f�r Sie und den Beitragspr�fer der Rentenversicherungstr�ger schneller erkennbar, ob Sie beitragspflichtige Sonderzuwendungen gemeldet haben. Au�erdem ist bei einem Beitragsgruppenwechsel zwischen dem Zeitraum der letzten Meldung mit Arbeitsentgelt und des Auszahlungs- bzw. Zuordnungsmonats der Einmalzahlung (z.B. durch eine Rentenzubilligung) die �nderungsmeldung sowieso nicht mehr einsetzbar.

�berlassung von Leiharbeitnehmern

F�r die kurzfristige Behebung von Personalmangel bieten gewerbsm��ige Zeitarbeit-Unternehmen (= Verleiher) die Dienste von Leiharbeitnehmern an. Sollten solche Leiharbeitnehmer f�r Sie arbeiten (erlaubt sind nach dem A�G Zeitr�ume bis zu zw�lf Monate), werden Sie zwar nicht Arbeitgeber dieser Arbeitskr�fte. Als Entleiher haben Sie jedoch die Kontrollmeldung nach � 28a Abs.4 SGB IV zu erstellen, und zwar innerhalb von zwei Wochen. Die Meldung erh�lt die Krankenkasse, bei der der Leiharbeitnehmer versichert ist. Sollte er (ausnahmsweise) nicht gesetzlich krankenversichert sein, senden Sie die Meldung an die Krankenkasse, bei der der Versicherte zuletzt versichert war. War der Versicherte vorher nicht gesetzlich versichert, k�nnen Sie die Meldung an eine Krankenkasse schicken, die w�hlbar w�re. Die Erstschrift und die erste Durchschrift sind f�r die Krankenkasse bestimmt. Die zweite Durchschrift ist von Ihnen drei Jahre aufzubewahren.

Maschinelles Meldeverfahren

L�uft Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung �ber eine EDV-Anlage, sollten Sie �berpr�fen, ob nicht das maschinelle Meldeverfahren f�r Sie Einsparungen bringt.

Fundstellen:

� 95 SGB IV , � 107 SGB IV

� 198 SGB V

� 190 SGB VI

� 28a SGB IV

 

Was bedeutet Grund der Abgabe?

Der Abgabegrund verdeutlicht den Zweck der Meldung und legt fest, welche Angaben gemacht werden müssen. Die Daten werden elektronisch an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers übermittelt (DEÜV-Meldung).

Was bedeutet Grund der Abgabe 20?

Sofortmeldungen (Meldegrund 20) gleichzeitige An- und Abmeldung (Meldegrund 40) ausschließlich für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110)

Was bedeutet Grund der Abgabe 34?

Wird eine Beschäftigung nach Krankengeldbezug nicht wieder aufgenommen, ist vom Arbeitgeber eine Abmeldung zur Sozialversicherung abzugeben. Hierfür ist der besondere Abgabegrund 34 zu verwenden. Häufige Fehlerquelle: In diesen Meldungen wird oft ein falscher Zeitraum angegeben.

Wann Meldegrund 13?

Anmeldungen.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte