Was bedeuted ebenfalls für a und ch erhältlich

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellsten Neuerungen zu den Zertifikaten. Details zu den einzelnen Zertifikatsvarianten sind auf den entsprechenden Unterseiten aufgeführt.

Neu wird auf dem Covid-Zertifikat das Feld «Gültigkeit in der Schweiz» nicht mehr dargestellt. Stattdessen zeigt die App den Zeitpunkt der Impfung bzw. des Tests an.

Dies aus dem Grund, weil die Zertifikatspflicht in der Schweiz im Februar 2022 aufgehoben wurde und die Schweizer Gültigkeitsdauer seitdem nur noch formal besteht. Praktisch haben sie im Inland keine Bedeutung mehr.

Die Schweizer Gültigkeitsdauer hat auch im Ausland keine Bedeutung, da jeweils die Regeln des entsprechenden Landes gelten. Die Halterinnen und Halter müssen sich weiterhin selbst informieren, wie lange ein Zertifikat im Zielland gültig ist oder ob Ausnahmen gelten (beispielsweise könnten Zertifikate für bestimmte Impfstoffe erst ab einer bestimmten Zeit gültig werden). Hilfreiche Webseiten (neben der Webseite der Behörden des Transit- oder Ziellandes) sind die folgenden:

  • Für Reisen weltweit: IATA - International Travel Document News
  • Für Reisen in EU/EFTA-Staaten: Re-open EU

Neu zeigt die App an, wie viele Tage bzw. Stunden eine Impfung oder ein Test her ist. So können die Halterinnen und Halter einfacher feststellen, ob ihr Zertifikat den Regeln ihres Ziellandes entspricht (falls das Land noch ein Covid-Zertifikat voraussetzt).

Die meisten Länder in Europa haben die Zertifikatspflicht für die Einreise inzwischen aufgehoben. Die Funktion «Gültigkeit im Ausland» wurde in der «COVID Certificate»-App daher ebenfalls entfernt.

Wird die Covid-Certificate-App gelöscht, gehen auch die Covid-Zertifikate verloren. Das gilt auch im Fall, dass das Smartphone gewechselt wird oder verloren geht. Daher wird empfohlen, die Zertifikate auch ausserhalb der Covid-Certificate-App aufzubewahren, indem diese als PDF exportiert werden.

Signaturen der Zertifikate, die bis zum 12. Juli 2021 erstellt wurden, haben ein technisches Ablaufdatum der Signatur von 12 Monaten. Seit dem 07.Juni 2022 würden diese Zertifikate im Inland & Ausland technisch ungültig.
Ab sofort ist es in der «COVID Certificate»-App möglich, den QR-Code eines Covid-Zertifikats für eine Impfung direkt in der App zu erneuern, falls dieser technisch abläuft und danach nicht mehr als gültig signiert betrachtet würde. 
Betroffen sind nur Zertifikate, die bis zum 12. Juli 2021 ausgestellt wurden. Diese Zertifikate sind in der App mit einem Hinweis und der Möglichkeit zur Erneuerung des QR-Codes versehen. 
Relevant ist dies momentan für Zertifikate von unter 18-jährigen Personen nur mit einer Grundimmunisierung, die unterdessen keine Auffrischimpfung erhalten haben. Im EU DCC-Raum sollen Covid-Zertifikate für unter 18-Jährige mit einer Grundimmunisierung unlimitiert gültig sein. Damit diese Zertifikate weiterhin geprüft werden können (z.B. am Flughafen), muss der QR-Code erneuert werden.
Wichtig: Wie lange eine Impfung in einem Land anerkannt wird, ist davon unabhängig. 

Mehr Informationen zum Ablauf des QR-Codes finden Sie auf der Website des BAG in dieser FAQ. 

Falls bei Ihrem Zertifikat der QR-Code erneuert werden muss, erscheint in der «COVID Certificate»-App ein entsprechender Hinweis. Die Erneuerung können Sie dann selbst in der App vornehmen und steht Ihnen dort direkt nach der Erneuerung zur Verfügung. Sie müssen kein neues Zertifikat bei ihrer Impfstelle beantragen. 
Wichtig: Ersetzen Sie auch zuvor ausgedruckte oder gespeicherte Zertifikate durch die erneuerte Version.

Auf der BAG-Website ist neu eine Checkliste für Auslandreisen zu finden, die Reisende darüber informiert, was sie vor, während und nach einer Reise im Zusammenhang mit Covid-19 beachten müssen.

Die EU hat mit dem «EU digital COVID Certificate» einen europäischen Rahmen für ein digitales Zertifikat entwickelt, das in Pandemiezeiten den freien und sicheren Personenverkehr innerhalb der EU-/EFTA-Staaten erleichtern soll. Das Covid-Zertifikat der Schweiz ist in der Regel kompatibel mit demjenigen der EU; sie sind gegenseitig anerkannt. Ein in der Schweiz ausgestelltes Covid-Zertifikat kann also auch in den anderen EU-/EFTA-Ländern sowie in Andorra, Armenien, auf den Färöer Inseln, Georgien, Monaco, Neuseeland, Serbien, Singapur, der Türkei, der Ukraine sowie im Vereinigten Königreich geprüft werden. Zusätzlich gibt es für gewisse Situationen Zertifikate, die nur in der Schweiz gültig sind.
Wie das Zertifikat genau eingesetzt wird, liegt in der Kompetenz der einzelnen Staaten. Deshalb sollten Sie sich vor jeder Reise über die Einreisebestimmung auf der offiziellen Webseite des Ziellands informieren. 

Here you will find information in different languages.

Wie wird das Covid-Zertifikat ausgestellt?
Das COVID-Zertifikat wird Ihnen als PDF-Dokument oder in Papierform mit einem QR-Code zur Verfügung gestellt. Diesen Code können Sie mit der Smartphone-Kamera scannen und danach in der «Covid Certificate App» speichern. Dazu steht Ihnen die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery zum Herunterladen bereit. 

Aus welchem Kanton bekomme ich mein Zertifikat, wenn ich mich nicht in meinem Wohnkanton habe impfen oder testen lassen?
Sie erhalten Ihr Impf-Zertifikat von demjenigen Kanton, in dem Sie die Impfung abgeschlossen haben.

Welche ausländischen Covid-Zertifikate werden von der Schweiz anerkannt?
Es wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schweiz Zertifikate aus dem EU-/Schengen-Raum anerkennt, die gemäss den Vorgaben des «EU Digital COVID Certificate» herausgegeben werden. Für Zertifikate aus Drittstaaten besteht ebenso die Möglichkeit einer Anerkennung.

EU-Zertifikat
Auch von den EU- und anderen EFTA-Ländern wird ein digitales Covid-Zertifikat («EU Digital COVID Certificate») eingeführt. Das Covid-Zertifikat der Schweiz ist kompatibel mit demjenigen der EU; sie sind gegenseitig anerkannt.

Informationen für Zertifikats-Prüfer «COVID Certificate Check»-App
Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, wird die «COVID Certificate Check»-App zur Verfügung gestellt. Dazu wird der QR-Code auf dem Papierzertifikat oder in der «COVID Certificate»-App gescannt und die darin enthaltene elektronische Signatur überprüft. Die prüfende Person sieht bei diesem Vorgang auf der «COVID Certificate Check»-App den Namen und das Geburtsdatum der Zertifikats-Inhaberin / des Zertifikats-Inhabers und, ob das Covid-Zertifikat gültig ist. Die prüfende Person muss dann den Namen und das Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument mit Foto abgleichen und so sicherstellen, dass das Zertifikat auf diese Person ausgestellt wurde.

Ausweisdokumente zur Überprüfung des Covid-Zertifikats
Bei der Überprüfung Ihres persönlichen Covid-Zertifikats in der Schweiz werden gewöhnlich die folgenden Ausweisdokumente mit Foto akzeptiert:

  • Identitätskarte
  • Pass
  • Führerausweis
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Studentenausweis
  • SwissPass

Was passiert, wenn ich mein Covid-Zertifikat verliere?
Ihr Covid-Zertifikat wird in keinem zentralen System gespeichert. Es befindet sich ausschliesslich in Ihrem Besitz. Bewahren Sie das Covid-Zertifikat auf Papier deshalb sorgfältig auf. Bei Verlust müssen Sie Ihr Covid-Zertifikat erneut bei der ausgebenden Stelle, bei welcher Sie geimpft oder getestet wurden, anfordern.

Ich habe das Covid-Zertifikat ausschliesslich elektronisch in der «COVID Certificate»-App. Wie komme ich zum Covid-Zertifikat als PDF oder auf Papier?
In der «COVID Certificate»-App finden Sie in der Detailansicht des elektronischen Covid-Zertifikats die Funktion «Exportieren». Damit können Sie ein PDF erstellen, dieses speichern und ausdrucken.

Wo finde ich weiterführende Informationen zu den Covid-Zertifikaten?

  • Allgemeine Informationen
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Entsprechen die persönlichen Angaben auf Ihrem Covid-Zertifikat wie Name, Vorname und Geburtsdatum nicht Ihrem Pass oder ID?
 

Wenn Sie ein Impf-Zertifikat ändern möchten:

Wir benötigen von Ihnen folgende Informationen und Unterlagen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Ort der Impfung
  • Impfstoff
  • Ausweiskopie

Senden Sie uns Ihren Änderungswunsch zusammen mit den Informationen und Unterlagen an folgende E-Mailadresse:

oder alternativ per Post an:

Kanton Solothurn
Gesundheitsamt
Fachstab Pandemie Covid-Zertifikate
Ambassadorenhof Riedholzplatz 3
4509 Solothurn
 

Wenn Sie ein Genesenen-Zertifikat ändern möchten:

Die Genesenen-Zertifikate werden direkt beim Bund generiert. Aus Datenschutzgründen dürfen die Daten, die für die Erstellung benötigt wurden und die Genesenen-Zertifikate selber nicht gespeichert werden. Es ist also nicht möglich, auf die ursprünglichen Daten zurückzugreifen. 

Bei Änderungsbedarf müssen die Genesenen-Zertifikate neu generiert werden. 
Stellen Sie dafür einen neuen Antrag über dieses Webformular.

Tragen Sie die alle Vor- und Nachnamen, sowie das Geburtsdatum entsprechend einem amtlichen Ausweis in das Formular ein. Beachten Sie Gross- und Kleinschreibung. Diese Angaben werden vom Formular direkt auf das Zertifikat übertragen. 

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