Warum wird man gleich widersprochen

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GdB Widerspruch

  • Warum wird man gleich widersprochen

GdB Widerspruch – Wie Sie einen Widerspruch einlegen

Nachdem Sie einen Antrag auf Festsetzung des „Grades der Behinderung“ (GdB) beim Versorgungsamt eingereicht haben, erhalten Sie rund drei Monate später einen Feststellungsbescheid mit dem ermittelten Gesamt-GdB. Wenn dieser – nach Ihrer Ansicht – zu niedrig bewertet wurde, können Sie Widerspruch bezüglich dem GdB einlegen.

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Ein solcher Einwand kann auch nötig sein, wenn sich Ihr „Grad der Behinderung“ nach ein paar Jahren verändert hat – entweder zum Besseren oder zum Schlechteren. Insbesondere bei seelischen Erkrankungen lohnt es sich zu widersprechen, da in diesem Bereich vielfach das Verständnis fehlt, sodass die amtliche Entscheidung nicht immer korrekt sein muss. Solange Sie Ihren Einspruch gut begründen können, sind die Aussichten auf Erfolg nicht mal schlecht.

Warum wird man gleich widersprochen

Aber wie sieht so ein GdB Widerspruch konkret aus?

Zunächst: Er muss durch Sie selber oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Am besten Sie setzen selber ein kurzes Schreiben auf, denn es gibt hierfür kein eigenes Formular. Sie dürfen dies sogar handschriftlich tun, solange das Ganze gut leserlich ist. Die Unterschrift auf keinen Fall vergessen! Angaben zur Frist und zur Form wie auch die Adresse, wohin Sie den Brief zur richten haben, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. In Ihrem Schreiben erklären Sie lediglich, dass Sie der Entscheidung widersprechen – zunächst geht das sogar ohne eine nähere Begründung. Diese kann nachgereicht werden. Was nicht fehlen darf, sind die Absenderdaten, also Ihr vollständiger Name sowie Ihre Anschrift. Eine Telefonnummer oder die Email-Adresse müssen nicht zwingend genannt werden. Damit Ihr GdB Widerspruch schnell und sicher zugeordnet werden kann, sollte auch das Akten- oder Geschäftszeichen in Ihrem Schreiben auftauchen.

Lassen Sie sich bei Ihrem GdB Widerspruch von Ihrem behandelnden Arzt helfen

Ein Tipp: Im Internet gibt es Musterschreiben, an denen Sie sich orientieren können, um Ihren Brief richtig und formvollendet zu formulieren. Bei Bedarf steht Ihnen sicher auch Ihr behandelnder Arzt oder Psychologe zur Seite und unterstützt Sie bei Ihrem Widerspruch. Ärzte können die Begründung in vielen Fällen noch besser formulieren und zusätzliche Unterlagen beifügen, sodass die Chancen auf eine erneute Überprüfung Ihres GdB-Antrages steigen.

Sie haben daneben auch die Möglichkeit, den Widerspruch zur Niederschrift einzulegen. Was bedeutet: Ihr GdB Widerspruch wird vor Ort beim entscheidenden Amt diktiert und entsprechend festgehalten.

Damit Ihre Begründung hieb- und stichfest ist, sollten Sie Akteneinsicht beantragen. Bitten Sie also gleich in Ihrem Widerspruchsschreiben darum, dass Ihnen Kopien von allen Unterlagen, die bei der Entscheidung des Versorgungsamtes eine Rolle gespielt haben, zugeschickt werden. Sofern es für Sie günstiger ist, können Sie die Akten auch beim Sozialamt Ihrer Wohngemeinde einsehen oder auch über einen Rechtsanwalt bzw. einen Behindertenverband einsehen lassen. Überdies ist es möglich, dass Sie mit dem Versorgungsamt abstimmen, dass Ihnen an einem der Sprechtage, die das Versorgungsamt in bestimmten Zeitabständen in allen größeren Orten durchführt, die Akte vorgelegt wird.

Mit dem GdB Widerspruch setzen Sie das sogenannte Widerspruchsverfahren in Gang

Anhand der Unterlagen können Sie prüfen, welche Befunde berücksichtigt wurden. Möglicherweise wurden einige Befunde gar nicht oder nicht ausreichend genug beachtet. Möglich auch, dass das Versorgungsamt nicht bei allen im Antrag genannten Ärzten Auskunft eingeholt hat. Oder Ihre Situation wurde anders eingeschätzt als sie tatsächlich ist. All dies muss von Ihnen genau geprüft werden. Es ist in diesem Stadium zu überlegen, ob Sie sich einen Profi an die Seite holen, der die Sachlage gut kennt. Beispielsweise könnte Ihnen ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt weiterhelfen – sicher ist dies mit Kosten verbunden, doch für manch einen hat die höhere Einstufung des GdB entscheidende Folgen.

Auf genaue Begründungen sollte bei Ihrem GdB Widerspruch auf keinen Fall verzichtet werden, schließlich muss das Versorgungsamt ja wissen, warum Sie die amtliche Entscheidung anfechten. Beachten Sie das Zeitfenster: Ihr schriftlicher Widerspruch muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein. Wenn in der Zwischenzeit neue Untersuchungen durchgeführt oder weitere Gesundheitsstörungen bei Ihnen festgestellt wurden, sind diese auf jeden Fall in Ihre Widerspruchsbegründung mit aufzunehmen.

Beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Einwand das sogenannte Widerspruchsverfahren in Gang setzen. Im ersten Schritt führt dies dazu, dass die entsprechende Stelle ihre Entscheidung noch einmal genau prüfen muss. Sie kann sich dafür drei Monate Zeit nehmen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten wird, können Sie beim Sozialgericht eine Klage wegen Untätigkeit einreichen. Eine solche Untätigkeitsklage ist ebenfalls möglich, wenn auf den Antrag der Bescheid nicht innerhalb von sechs Monaten erlassen wird.

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Gegen einen Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden

Kommt das Versorgungsamt innerhalb der Frist zu dem Ergebnis, dass der GdB Widerspruch berechtigt und begründet ist, kann es den Bescheid entsprechend ändern oder aufheben. Dies wird als dem „Widerspruch abhelfen“ bezeichnet. Weist das Amt den Widerspruch zurück, wird die nächst höhere Stelle eingeschaltet. Diese erlässt einen Widerspruchsbescheid, aus dem hervorgeht, dass und warum der Widerspruch zurückgewiesen wurde. Gleichzeitig bleibt die ursprüngliche Entscheidung bestehen. Gegen einen Widerspruchsbescheid kann jedoch in aller Regel Klage erhoben werden.

Übrigens: Solange das Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen ist, muss das Versorgungsamt alle neuen und zusätzlichen Informationen bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

Das Sozialgericht wiederum holt aktuelle Befunde ein und beauftragt einen möglichst unabhängigen Gutachter zur Feststellung des „Grads der Behinderung“ auf der Grundlage der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ („Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“- VersMedV). Entsprechend dem Ergebnis der Befundberichte, der Gutachten und mündlichen Verhandlung entscheidet nun das Sozialgericht über die Höhe des GdB. Auch hier gilt: Sollten sich bei Ihnen im Laufe des Widerspruchs- oder Klageverfahrens gesundheitliche Veränderungen, wie neue Diagnosen, Verschlimmerungen oder dergleichen, ergeben, müssen diese dem Gericht mitgeteilt werden. Das Gericht hat auf der Grundlage des Gesundheitszustands zu entscheiden, wie dieser zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung besteht.

Was die Kosten betrifft, erhebt das Sozialgericht vom Kläger, der einen GdB gerichtlich geltend macht, keine Gerichtsgebühren sowie keine Gebühren für die Einholung von Befundberichten oder Gutachten. Selbst wenn man das Verfahren verlieren sollte, sind keine Gerichtskosten zu zahlen und auch dem Versorgungsamt keine Kosten zu erstatten.

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DrWeigl2022-04-16T14:37:03+00:00

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Danke, aber ich bin schon ausreichend informiert.

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Was bewirkt ein Widerspruch?

Ziel des Widerspruchs ist es in der Regel, dass ein Problem gütlich gelöst wird und somit ein gerichtliches Klagverfahren vermieden wird. In den meisten Fällen hat ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; das heißt, dass die Sache erst einmal nicht rechtskräftig wird bis über den Widerspruch entschieden wird.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wie antwortet man auf ein Widerspruch?

Wenn Sie Ihren Widerspruch mit der Post schicken, sollten Sie dies per Einschreiben tun. Falls Sie Ihr Widerspruchsschreiben persönlich bei der Behörde abgeben, lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Bei einem zur Niederschrift der Behörde eingelegten Widerspruch lassen Sie sich eine Kopie der Niederschrift geben.

Wie begründe ich Widerspruch?

Ist ein Widerspruch zu begründen? Die Begründung des Widerspruchs ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings sollte ein Widerspruch stets eine ausführliche Begründung enthalten, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Daher sollten sachliche Gründe für die erneute Überprüfung der Entscheidung angeführt werden.