Wann darf man die Hupe als Überholsignal benutzen?

Wer sich ärgert oder drängelt, benutzt gerne und meist zu häufig die Lichthupe. Dabei gibt es nur zwei Situationen, in denen sie erlaubt ist. Wir erklären, welche das sind.

Lichthupe bei Gefahr und beim Überholen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 16 StVO zum Thema Warnzeichen, wann Sie die Lichthupe benutzen dürfen. Das sind genau zwei Situationen:

  • Wenn Sie sich oder andere gefährdet sehen

  • Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen (auch § 5 Absatz 5 StVO)

Die gängige Praxis, jemandem per Lichthupe Vorrang zu gewähren, ist also eigentlich verboten. Genauso, wie beispielsweise die Fahrer entgegenkommender Fahrzeuge mittels Lichthupe auf eine Radarfalle aufmerksam zu machen.

Sie dürfen die Lichthupe jedoch betätigen, wenn der Fahrer eines auf der linken Spur fahrenden Fahrzeugs Ihre Überholabsicht nicht erkennt, obwohl Sie links blinken. Allerdings dürfen Sie sie nur kurz geben, also stoßweise und wenige Sekunden lang. Wenn Sie dabei den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten (geregelt in § 4 StVO, halber Tachowert), begehen Sie weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Nötigung.

Lichthupe – wann ist es Nötigung?

Beträgt der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen nur wenige Meter und wird der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs unter Betätigung der Lichthupe über eine längere Strecke dazu gezwungen, die linke Spur zu räumen oder schneller zu fahren, kann gegen den Drängler strafrechtlich ermittelt werden. Ihm drohen neben einer hohen Geldstrafe ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nur wenig regt die deutschen Autofahrer so auf, wie die vermeintliche Unfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer. Um dem Ärger Ausdruck zu verleihen, wird hinter dem Steuer daher oft lauthals geschimpft sowie geklagt, wild gestikuliert und gerne auch mal beherzt auf die Hupe gedrückt.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird „Hupen“ allerdings nicht erwähnt, denn offiziell handelt es sich dabei um ein Schallzeichen. Diese sollen gefährdete Verkehrsteilnehmer auf ein herannahendes Fahrzeugs aufmerksam machen.

Doch wann darf ich hupen? Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts bzw. außerorts benutzt werden? Und wann müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Hupen

Wann ist Hupen im Straßenverkehr erlaubt?

Die StVO schreibt vor, dass die Hupe nur eingesetzt werden darf, um auf eine Gefahr hinzuweisen oder bei einem Überholmanöver außerorts.

Drohen für die missbräuchliche Nutzung der Hupe Sanktionen?

Ja, der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro vor. Liegt außerdem eine Belästigung vor, kann dieser Betrag auf 10 Euro ansteigen.

Kann die Verwendung der Hupe auch als Nöti‌gung gewertet werden?

In Einzelfällen kann der Einsatz der Hupe eine Nötigung darstellen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Hupen

TatbestandVerwarnungs­geldSie gaben missbräuchlich Schallzeichen.5 €Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere.10 €

Keine Lust zu lesen? Hupe & Lichthupe im Video erklärt

Video zum Hupen im StraßenverkehrDieses Video erklärt Ihnen den richtigen Einsatz von Hupe und Lichthupe.

Hupen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften: Was gilt?

Jedes Kfz muss in Deutschland über eine Hupe verfügen. Dies ergibt sich aus § 55 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dabei muss der Klang des Schallzeichens dazu geeignet sein, um gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Fahrzeugs aufmerksam zu machen, ohne dass dabei die Gefahr besteht, diesen zu erschrecken oder andere zu belästigen.

Dies soll durch verschiedene Vorgaben zum Klang der Hupen gewährleistet werden. So darf deren Lautstärke bei einer Messung in 7 m Entfernung nicht den Grenzwert von 105 dB(A) übersteigen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber auch konkrete Regeln zur Verwendung der Hupe vor.

So darf die Hupe laut StVO nur in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen. In § 16 Abs. 1 StVO heißt es dazu:

Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder
  2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Demnach ist das Hupen innerorts grundsätzlich verboten, außer es liegt eine Gefährdung vor. Mögliche Gründe für den Einsatz des Warnzeichens könnten zum Beispiel eine genommene Vorfahrt oder sonstige Verkehrsverstöße, die einen Unfall nach sich ziehen, sein.

Darüber hinaus ist das Hupen außerorts beim Überholen zulässig. Das Schallsignal kann dabei eingesetzt werden, um dem vorausfahrenden Fahrer die Überholabsicht anzuzeigen. Verpflichtend ist dieses Vorgehen in Deutschland aber nicht und im Alltag findet es auch kaum Anwendung.

Übrigens! Wenn ein Autofahrer vor Ihnen an der Ampel den Wechsel auf Grün verpennt, dürfen Sie grundsätzlich nicht hupen. Denn hierbei handelt es sich höchstens um eine kurze Verzögerung, eine Gefährdung liegt jedoch nicht vor.

Wann Hupe als Überholsignal?

Sowohl innerorts als auch außerorts fungiert die Hupe als Warnsignal. Als Überholsignal darf sie jedoch ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaften genutzt werden; die Verwendung als Rufzeichen ist generell untersagt.

Wo darf man die Hupe innerorts als Überholsignal benutzen?

Aus diesem Grund ist es auch wichtig, das Radio nicht zu laut zu stellen, da du sonst Warnzeichen Anderer sehr schnell überhören kannst. Die Hupe ist ein Warnsignal und darf nicht als Rufzeichen angewendet werden. Die Hupe darf nur außerorts als Überholsignal verwendet werden.

Wann darf man die Autohupe benutzen?

Zusammengefasst bedeutet das: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie die Hupe nur als Warnsignal verwenden, außerhalb geschlossener Ortschaften ist sie zusätzlich als Hinweis auf Ihren Überholvorgang gestattet.

Wann darf die Hupe innerorts benutzt werden?

In § 16 Abs. Demnach ist das Hupen innerorts grundsätzlich verboten, außer es liegt eine Gefährdung vor. Mögliche Gründe für den Einsatz des Warnzeichens könnten zum Beispiel eine genommene Vorfahrt oder sonstige Verkehrsverstöße, die einen Unfall nach sich ziehen, sein.