Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung

Das Wichtigste zur Restschuldbefreiung

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Es bedeutet, dass das Insolvenzgericht dem Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens die restlichen Schulden erlässt, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgt wurden.

Wie lange dauert es, bis das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt?

Hat der Schuldner seinen Insolvenzantrag am 1.10.2020 oder danach gestellt, erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren. Für Insolvenzverfahren die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 beantragt wurden, verkürzt sich die sechsjährige Wohlverhaltensphase staffelweise entsprechend dieser Tabelle. Hintergrund dieser Neuregelung ist eine Gesetzesänderung, die rückwirkend zum 1.10.2020 in Kraft getreten ist.

Ist diese neue dreijährige Verfahrensdauer an bestimmte Bedingungen geknüpft?

Nein. Insbesondere muss der Schuldner hierfür nicht mehr 35 Prozent seiner Schulden und die Verfahrenskosten begleichen. Allerdings hat er weiterhin seine Obliegenheiten zu erfüllen, sonst droht ihm die Versagung der Restschuldbefreiung. Neu ist hier die Pflicht zur Herausgabe der Hälfte einer Schenkung oder eines vollständigen Lotteriegewinns. Näheres erfahren Sie hier.

Inhalt

  • Was ist eine Restschuldbefreiung?
    • Wichtige Gesetzesänderung: Schuldenbefreiung bereits nach drei Jahren
  • Ablauf bei einem privaten Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung
    • Restschuldbefreiung: Dauer des Verfahrens auf drei Jahre verkürzt
    • Obliegenheiten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase
  • Umfang und Wirkung der Restschuldbefreiung
    • Restschuldbefreiung: Wann ist sie rechtskräftig und wann widerrufbar?

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Endet die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung, beginnt für den Schuldner ein neuer, schuldenfreier Lebensabschnitt.

Restschuldbefreiung heißt, dass das Insolvenzgericht dem Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens die restlichen, noch offenen Schulden erlässt. Damit gibt der Gesetzgeber Schuldnern die Chance, sich komplett von ihren Schulden zu befreien, auch wenn es ihnen nicht gelingt, diese (vollständig) zu bezahlen.

Dieses Ziel der restlosen Schuldenbefreiung ist sogar in § 1 Insolvenzordnung (InsO) fest verankert.

Die Möglichkeit dieser Schuldenbefreiung steht jedoch nur natürlichen Personen offen, also Verbrauchern, aber auch Unternehmern und Selbstständigen. Ein Unternehmen, Betrieb oder eine ähnliche Einrichtung kann hingegen keine Restschuldbefreiung erlangen. Auf Schuldenanalyse ** finden Sie kostenlos und unverbindlich Hilfe zum Rest­schuld­befreiungs­verfahren.

Voraussetzung für den gerichtlichen Schuldenerlass ist jedoch:

  • dass der Schuldner zusammen mit seinem Insolvenzantrag einen einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellt und
  • sich während der Privatinsolvenz redlich und fair verhält, ehrlich ist und seinen Auskunftspflichten und sonstigen Pflichten bzw. Obliegenheiten nachkommt.

Wichtige Gesetzesänderung: Schuldenbefreiung bereits nach drei Jahren

Mit dem „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ hat der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie umgesetzt. Alle Restschuldbefreiungsverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden, dauern nur noch drei Jahre. Das heißt, Verbraucher sind bereits nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase schuldenfrei, wenn sie ihre Verbraucherinsolvenz ab diesem Stichtag beantragt haben. Der folgende Ratgeber berücksichtigt die wesentlichen Gesetzesänderungen bereits.

Ablauf bei einem privaten Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung

Das Insolvenzgericht befreit Schuldner erst nach einem Insolvenzverfahren von ihren restlichen Schulden. Verbraucher bzw. Privatpersonen müssen demnach die Privatinsolvenz durchlaufen, bevor sie diesen Schuldenerlass erhalten. Dieses Restschuldbefreiungsverfahren läuft im Rahmen einer solchen Verbraucherinsolvenz wie folgt ab:

Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist zusammen mit dem Insolvenzantrag zu stellen.

  • Zuerst muss der Schuldner sich um einen außergerichtlichen Vergleich mit seinen Gläubigern bemühen. Nur wenn das misslingt und ihm eine anerkannte Schuldnerberatung oder ein Anwalt dies bescheinigt, darf er die Privatinsolvenz anmelden.
  • Der Schuldner muss den Antrag auf Restschuldbefreiung zusammen mit dem Antrag auf Insolvenz beim Insolvenzgericht stellen. Außerdem muss er erklären, dass er den pfändbaren Betrag seiner Einkünfte den kommenden Jahren ab Insolvenzeröffnung an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abtritt.
  • Im Eröffnungsbeschluss bestellt das Insolvenzgericht einen Treuhänder beziehungsweise einen Insolvenzverwalter. Er verteilt die sogenannte Insolvenzmasse (das pfändbare Schuldnervermögen) gleichmäßig an die Gläubiger.
  • Mit Eröffnung der Privatinsolvenz beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner bestimmten Obliegenheiten nachkommen muss, um im Anschluss die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Mit Erteilung der Restschuldbefreiung ist das Insolvenzverfahren beendet. Der Schuldner ist von seinen noch offenen Schulden befreit. Wie sich dieser Schuldenerlass konkret auswirkt, lesen Sie hier.

Sie haben Fragen zum Insolvenzantrag oder zur Restschuldbefreiung? Kostenlose und unverbindliche Hilfe finden Sie auf Schuldencheck **.

Restschuldbefreiung: Dauer des Verfahrens auf drei Jahre verkürzt

Bis vor kurzem noch mussten sich Schuldner im Normalfall sechs Jahre gedulden, bis das Insolvenzgericht sie von ihren Restschulden befreite. Das hat sich mit der Reform des Insolvenzrechts, die rückwirkend zum 1.10.2020 in Kraft getreten ist, geändert:

  • Für alle Schuldner, die ab dem 1.10.2020 Insolvenz beantragt haben, erfolgt die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren.
  • Bei Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 angemeldet wurden, verkürzt sich die sechsjährige Wohlverhaltensphase monatsweise wie folgt:
Insolvenz­antrag gestellt amDauer der Wohl­ver­haltens­phase / Abtretungs­frist
17.12.2019 - 16.1.2020 5 Jahre und 7 Monate
17.1.2020 - 16.2.2020 5 Jahre und 6 Monate
17.2.2020 - 16.3.2020 5 Jahre und 5 Monate
17.3.2020 - 16.4.2020 5 Jahre und 4 Monate
17.4.2020 - 16.5.2020 5 Jahre und 3 Monate
17.5.2020 - 16.6.2020 5 Jahre und 2 Monate
17.6.2020 - 16.7.2020 5 Jahre und 1 Monat
17.7.2020 - 16.8.2020 5 Jahre
17.8.2020 - 16.9.2020 4 Jahre und 11 Monate
17.9.2020 - 30.9.2020 4 Jahre und 10 Monate

Nach der alten Rechtslage war eine Verkürzung der Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Verkürzung auf 3 Jahre, wenn der Schuldner 35 % der Schulden und die gesamten Verfahrenskosten bis dahin abbezahlt hat.
  • Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, wenn der Betroffene die Verfahrenskosten nach diesem Zeitraum abbezahlt hat.
  • Die Wohlverhaltensphase endet regulär nach 6 Jahren unabhängig davon, wie viele seiner Schulden der Betroffene beglichen hat und ob die Verfahrenskosten bezahlt sind.

Diese Bedingungen für eine vorzeitige Schuldenbefreiung entfallen. Die nunmehr reguläre dreijährige Verfahrensdauer gilt, ohne dass der Schuldner Forderungen oder Verfahrenskosten in bestimmter Höhe begleichen muss.

Für eine erneute Restschuldbefreiung wurde die bisherige Sperrfrist von 10 Jahren wird auf 11 Jahre verlängert. Außerdem dauert die wiederholte Privatinsolvenz dann 5 statt 3 Jahre.

Obliegenheiten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase

Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Vor der Restschuldbefreiung, während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner arbeiten gehen oder sich zumindest um einen Job bemühen.

Während der Wohlverhaltensphase (umgangssprachlich Restschuldbefreiungsphase) muss der Schuldner folgenden Obliegenheiten nachkommen:

  • angemessene Erwerbstätigkeit oder ernsthaftes Bemühen um Arbeit
  • sofortige Auskunft über jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel gegenüber Insolvenzgericht und Treuhänder
  • Herausgabe der Hälfte einer Erbschaft oder Schenkung an den Treuhänder („gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke“ sind hiervon ausgenommen)
  • Herausgabe des Gewinns aus einer Lotterie oder einem anderen Gewinnspiel in vollständiger Höhe (gilt nicht für Gewinne von geringem Wert)
  • keine neuen unangemessenen Verpflichtungen
  • keine Zahlungen an die Insolvenzgläubiger

Verstößt der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, können die Insolvenzgläubiger beantragen, dass das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung versagt. Kommt das Gericht dem Antrag nach, ist das Insolvenzverfahren gescheitert und die Schulden bleiben weiterhin bestehen. Auf Online-Schuldenanalyse ** können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten Sie im Falle einer Versagung der Restschuldbefreiung Sie haben.

Umfang und Wirkung der Restschuldbefreiung

Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Einen Kredit nach der Restschuldbefreiung zu erhalten, ist aufgrund des negativen SCHUFA-Eintrags schwierig.

Mit Erteilung der Restschuldbefreiung ist der Schuldner von sämtlichen noch offenen Schulden befreit, sofern sie bereits vor der Eröffnung der Insolvenz bestanden.

Außerdem gilt der gerichtliche Schuldenerlass gegenüber allen Insolvenzgläubigern, auch wenn diese nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.

Macht ein Insolvenzgläubiger eine alte Forderung nach der Restschuldbefreiung geltend, darf der Schuldner deren Bezahlung verweigern. Eine Zwangsvollstreckung wegen solcher Altschulden ist unzulässig.

§ 302 der Insolvenzordnung (InsO) listet einige Verbindlichkeiten auf, die nicht von der Schuldenbefreiung umfasst sind:

  • Geldstrafen, Buß-und Ordnungsgelder
  • Forderungen aus vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen
  • offene gesetzliche Unterhaltszahlungen, die „der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat„
  • zinslose Darlehen, um die Kosten für das Insolvenzverfahren zu decken

Von neuen Schulden, die nach der Insolvenzeröffnung, also während der Wohlverhaltensphase entstanden sind, wird der Schuldner hingegen nicht befreit. Diese Verbindlichkeiten muss er weiterhin erfüllen, anderenfalls droht ihm eine Pfändung nach der Restschuldbefreiung.

Restschuldbefreiung: Wann ist sie rechtskräftig und wann widerrufbar?

Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Macht ein Gläubiger seine alte Forderung nach der Restschuldbefreiung geltend, kann der Schuldner die Bezahlung verweigern.

Die Rechtskraft der Restschuldbefreiung tritt ein, wenn …

  • der gerichtliche Beschluss hierüber dem Schuldner zugestellt wurde und
  • er innerhalb der zweiwöchigen Frist keine sofortige Beschwerde einlegt.

Doch selbst wenn die Restschuldbefreiung rechtskräftig geworden ist, kann das Insolvenzgericht laut § 303 InsO diese auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerrufen, wenn …

  • im Nachhinein bekannt wird, „dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat„
  • nachträglich bekannt wird, dass er während der Wohlverhaltensphase oder nach der erteilten Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde,
  • der Schuldner insolvenzrechtliche „Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat„, nachdem das Gericht den Schuldenerlass erteilt hat.

Voraussetzung für den Widerruf ist aber, dass der Gläubiger dies innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft des gerichtlichen Schuldenerlasses beantragt und er die Voraussetzungen hierfür glaubhaft macht. Hier ** finden Sie kostenlose und unverbindliche Unterstützung bei der Frage, ob und wie Sie gegen den Widerruf der Restschuldbefreiung vorgehen können.

Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
(99 Bewertungen, Durchschnitt: 4,46 von 5)
Unterschied zwischen erteilung der restschuldbefreiung und erledigung
Loading...

** Anzeige

Was passiert wenn Restschuldbefreiung erteilt wurde?

Wurde Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt, haben Sie das Ziel der Privatinsolvenz erreicht: die Schuldenfreiheit. Das Gericht erlässt Ihnen sämtliche restliche Schulden. Verschulden Sie sich erneut, sollten Sie die Schulden umgehend bezahlen – eine erneute Restschuldbefreiung ist für 11 Jahre ausgeschlossen.

Was ist das Restschuldbefreiungsverfahren?

Im Insolvenzverfahren haben die Insolvenzgläubiger in der Regel nur einen Teil ihrer Forderung bekommen. Den noch ausstehenden Teil können sie nach Beendigung des Insolvenzverfahrens weiterhin voll geltend machen. Hier greift das Restschuldbefreiungsverfahren ein, das den Schuldner von diesen Schulden befreien soll.

Was bedeutet Restschuldbefreiung angekündigt?

Schlusstermin: Ankündigung der Restschuldbefreiung Im Schlusstermin wird die Erteilung der Restschuldbefreiung angekündigt. Beschwert sich keiner (Versagungsgründe), wird die Ankündigung rechtskräftig. Nach rechtskräftiger Ankündigung Ihrer Restschuldbefreiung wird Ihr Insolvenzverfahren aufgehoben.

Kann man nach der Restschuldbefreiung wieder kreditwürdig?

Gelten Schuldner nach ihrem Privatkonkurs automatisch wieder als kreditwürdig? Nein, denn aufgrund der durchlaufenen Insolvenz befürchten die Banken, dass es erneut zu einem Zahlungsausfall kommen kann.