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Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Frankreich zeigt eine Auswahl der gegenwärtig gültigen Verkehrszeichen in Frankreich. In Form und Gestaltung orientieren sich die Verkehrszeichen an den Richtlinien und Vorlagen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen. Aus Gründen der Verständlichkeit bestehen die Verkehrszeichen überwiegend aus allgemein bekannten Piktogrammen, nur in wenigen Fällen werden Begriffe in französischer Sprache verwendet. Der Verkehrszeichenkatalog gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Gruppen.
Gefahrzeichen (danger)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
A1a: Kurve nach rechts
A1b: Kurve nach links
A1c: Doppelkurve (zunächst rechts)
A1d: Doppelkurve (zunächst links)
A3: Verengte Fahrbahn
A3a: einseitig rechts verengte Fahrbahn
A3b: einseitig links verengte Fahrbahn
A4: Glatte Fahrbahn
A13a: Ort mit hohem Aufkommen an Kindern
A14: Gefahr
A15a1: Viehtrieb
A15a2: Viehtrieb
A19: Steinschlaggefahr
A21: Radfahrer kreuzen
A23: Flugbetrieb
Vorrang (priorité)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
AB1: Vorfahrt von rechts
AB2: Vorfahrt an nächster Kreuzung (wörtlich: punktuelle Vorfahrt)
AB3a: Vorfahrt gewähren
AB3b: Vorfahrt gewähren
AB4: Stopp
AB5: Stopp
AB6: Straße 1. Ordnung
AB7: Ende Straße 1. Ordnung
Verbotsschilder (prescription)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
B0: Fahrverbot
B1: Einfahrtsverbot
B2a: Verbot des Linksabbiegens
B2b: Verbot des Rechtsabbiegens
B2c: Wendeverbot
B3: Überholverbot
B3a: Überholverbot für Lastwagen
B4: Zollstelle
B5a: Straßensperre: Gendarmerie
B5b: Straßensperre: Polizei
B5c: Mautstelle
B6a2: eingeschränktes Haltverbot am 1. bis 15. Tag des Monats
B6a3: eingeschränktes Haltverbot am 16. bis zum letzten Tag des Monats
B7a: Verbot für motorisierten Verkehr ausgenommen Mofas
B7b: Verbot für motorisierten Verkehr
B8: Güterverkehr nicht gestattet
B9a: Fußgängerverbot
B9b: Fahrradverbot
B9c: Zugtiergespanne verboten
B9d: Landwirtschaftliche Fahrzeuge verboten
B9g: Mofaverbot
B9h: Motorrad- und Mopedverbot
B9i: Wohnwagenverbot
B10a: Höchstlänge
B11: Höchstbreite
B12: Höchsthöhe
B13: Höchstgewicht
B13a: Höchstachslast
B15: Gegenverkehr gewähren
B16: Hupverbot
B17: Mindestabstand
B18a: Explosive oder brennbare Ladung verboten
B18c: Gefährliche Güter verboten
B19: Spezielle Verbote, die angegeben sind
Vorgeschriebene Fahrtrichtungen und Sonderwege (obligation)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
B21a1: vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei
B21a2: vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei
B26: Schneeketten-Obligatorium
B27a: Linienomnibusse
B29: Abblendlicht einschalten
B43: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
B44: Ende Schneeketten-Obligatorium
B45: Ende des Weges für Linienomnibusse
B49: Ende des Weges für Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
B49: Abblendlicht ausschalten
B53: Ende einer Begegnungszone
B55: Ende einer Fußgängerzone
Ende von Verboten (fin d’interdiction)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
B31: Ende sämtlicher Streckenverbote
B34: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art
A34a: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t
B35: Ende des Hupverbotes
B39: Ende von speziellen Verboten, die angegeben sind
B50a: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
B50b: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (halbmonatlicher Seitenwechsel)
B50c: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (mit Parkscheibe)
B50d: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (gebührenpflichtig)
B50e: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (halbmonatlicher Seitenwechsel und mit Parkscheibe)
Hinweise (indication)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
C1a: Parkplatz
C1b: Parkplatz mit Parkscheibe
C1b-ancien: Parkplatz mit Parkscheibe (bis 2008)
C1c: Parkplatz mit Parkschein
C3: Waldbrandgefahr
C4b: Ende der Richtgeschwindigkeit
C6: Bushaltestelle
C13d: für Radfahrer und Fußgänger durchlässige Sackgasse
C14: Straßenzustand (geschlossen)
C14: Straßenzustand (offen)
C18: Vorrang vor dem Gegenverkehr
C23: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
C24a: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen B8
C24a: Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
C24a: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Radverkehr als Gegenverkehr
C24a: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Linienverkehr als Gegenverkehr
C24b: Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
C24b: Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
C24c: Vorwarnung auf eine Straße mit Bahnübergang und Schranken oder Halbschranken
C24c: Vorwarnung auf eine Straße mit Radverkehr
C25a: Informationstafel an Grenzübergangsstellen
C25b: Informationstafel an Autobahnen
C28: Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
C28: Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
C28: Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
C29a: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr
C29b: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr
C29c: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr
C30: Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr
C50: Anhalten auf Bürgersteig erlaubt
C51a: Abschnitt mit regulierter Geschwindigkeit
C51b: Ende des Abschnittes mit regulierter Geschwindigkeit
C64a: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Persönlich
C64b: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Kreditkarte
C64c1: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Automat
C64c2: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Bargeld
C64d: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Abonnement
C108: Ende der Kraftfahrstraße
C112: Ende des Tunnels
C113: Radweg
C114: Ende des Radweges
C115: Grünweg
C116: Ende eines Grünweges
C117-b21b: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus
C117-b21c1: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechts
C117-b21c2: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – links
C117-b21d1: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus und rechts
C117-b21d2: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus und links
C117-b21e: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechts und links
C208: Ende der Autobahn
Dienstleistungen (services)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
CE3a: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle
CE3b: Touristische Informationstafel
CE4a: Zeltplatz
CE4b: Wohnwagen- und Wohnmobilplatz
CE4c: Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplatz
CE5b: Fremdenzimmer oder Herberge
CE6a: Zufahrt zu Wanderwegen
CE6b: Zufahrt zu Wintersportmöglichkeiten
CE7: Rastplatz
CE9: Videoüberwachter Parkplatz
CE12: Toilette
CE14: Einrichtung für Behinderte
CE15a: Tankstelle
CE15c: Tankstelle mit Autogas (GPL – Gaz de pétrole liquéfié)
CE15e: Markentankstelle (mit jeweiligem Markenlogo) – 24/7 geöffnet
CE15f: Markentankstelle mit Autogas (mit jeweiligem Markenlogo) – 24/7 geöffnet
CE16: Restaurant, 7 Tage geöffnet
CE17: Hotel oder Motel, 7 Tage geöffnet
CE18: Imbissstube, 7 Tage geöffnet
CE19: Anlegestelle für Boote
CE20a: Seilbahn
CE20b: Sessellift oder Gondelbahn
CE21: Aussichtspunkt
CE23: Spielplatz
CE24: Abwasserentleerung
CE25: Geldautomat
CE26: Luftdrucküberprüfung
CE27: Erholungsgebiet
CE28: Pannenhilfe
CE50: Verschiedene Einrichtungen und Dienstleistungen
Wegweisung (direction)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
D21a: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung mit Entfernungen
D21b: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
D43: Vorwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
D61: Entfernungstafel auf Nationalstraßen
Temporäre Verkehrszeichen (temporaire)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
AK3: Verengte Fahrbahn
AK4: Glatte Fahrbahn
AK5: Baustelle
AK14: Gefahr
AK22: Rollsplitt
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Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Vergleich europäischer Verkehrszeichen
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Le site de la Sécurité Routière - La signalisation routière (französisch)
- Annexe de la version consolidée au 9 avril 2021 de l’arrêté du 24 novembre 1967 modifié relatif à la signalisation des routes et autoroutes (französisch) (PDF-Datei; 20 MB)