Online schulung corona test mit zertifikat baden württemberg

Um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 einzudämmen, bieten Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) die Möglichkeit in kurzer Zeit festzustellen, ob sich Personen mit dem Corona-Virus infiziert haben. Für die korrekte Anwendung der Tests ist eine Einweisung vorgeschrieben.

Fachkräfte des DRK Heilbronn bieten Einweisungen zur Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 an.

Die theoretische und praktische Einweisung wendet sich an alle Interessierte, die in ihrer Firma oder Einrichtung Schnelltests durchführen möchten. Nach dem Kurs haben die Teilnehmer/innen die Befähigung eigenständig testen zu können.

Mit PoC-Antigen-Schnelltests können zügig und kostengünstig Corona-Tests durchgeführt werden. Wir zeigen in unseren E-Learning-Kursen und Präsenztrainings für Betriebe, worauf bei der Vorbereitung und Anwendung von Corona-Antigen-Schnelltests geachtet werden muss.

Umfassende Informationen zu unseren Antigen-Schnelltest-Kursen finden Sie in unseren FAQ.

Wichtiger Hinweis

Die Schulung bereitet darauf vor, PoC-Antigen-Schnelltests korrekt und sicher anzuwenden. Die Teilnahme berechtigt nicht dazu, Testnachweise auszustellen oder Testcenter zu betreiben. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das Ausstellen von Testnachweisen unterliegt regionalen behördlichen Vorgaben. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde. Für eine gewerbliche Nutzung ist eine regionale Genehmigung erforderlich.

Wer eine Test-Bescheinigung ausstellt und wahrheitswidrig in ihr vorgibt, von einer berechtigten/verantwortlichen Stelle dazu beauftragt zu sein, erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Kursinhalte: Das lernen Sie in unserem Antigen-Schnelltest-Kurs

In dieser Schulung vermitteln wir die wichtigsten Infos rund um die Anwendung und Vorbereitung von PoC-Antigen-Schnelltests.

Wir gehen unter anderem auf folgende Fragen ein:

  • Was müssen Sie bei der Vorbereitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Tests beachten, damit sie zu zuverlässigen Ergebnissen führen?
  • Wie funktionieren Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2?
  • Wie wendet man den Spucktest auf SARS-CoV-2 (Sputum) an?

An wen richtet sich der Kurs?

Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende von Betrieben und Institutionen, die Antigen-Schnelltests an anderen Menschen korrekt beaufsichtigen und durchführen müssen. Für Privatpersonen ist eine Teilnahme nicht möglich.

Die Anwender-Schulung ist besonders für Unternehmen und Institutionen aus den folgenden Bereichen geeignet:

  • Betriebe aus Handel und Handwerk
  • Ambulante und stationäre Pflegedienste
  • Schulen und Kitas
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Apotheken

E-Learning-Kurs zu Corona-Antigen-Schnelltests

In unseren E-Learning-Kursen lernen Sie unabhängig von Ort und Zeit die Anwendung von Corona-Antigen-Schnelltests. Unsere E-Learning-Kurse sind keine Videokonferenzen, sondern bestehen aus Online-Lernunterlagen. Sie können daher terminunabhängig absolviert werden. Buchen Sie noch heute Ihre E-Learning-Schulung für einen Preis von 15€ (inkl. 7% Umsatzsteuer) pro Person.

Zur Buchung

Bei Fragen zum Online-Kurs oder Ihrer Buchung erreichen Sie uns montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter 030 31166665 oder per Mail.

Bei der Kursbuchung wird die Umsatzsteuer-ID abgefragt, um sicher zu gehen, dass sich nur Mitarbeitende von Unternehmen anmelden. Eine Buchung ohne Umsatzsteuer-ID ist technisch und organisatorisch leider nicht möglich. Bitte sehen Sie von Anfragen dazu ab.

Präsenzkurse zu Corona-Antigen-Schnelltests

Neben reinen E-Learning-Kursen bieten wir unsere Corona-Antigentest-Schulungen auch in Präsenz an.

So melden Sie sich zu unseren Präsenzkursen an:

  1. Klicken Sie unten auf "Suchradius ändern" und geben Sie die PLZ und den Umkreis in der Kurssuche ein
  2. Es erscheinen passende Kurse in Ihrer Nähe
  3. Wählen Sie den gewünschten Kurs aus und melden Sie sich schnell und einfach online an

Bitte beachten Sie die AGB sowie die Widerrufsbelehrung



Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich den Kurs als Privatperson buchen?

    Nein, der Kurs richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die den Antigen-Schnelltest an anderen Menschen (z.B. andere Mitarbeitenden, Kunden) durchführen müssen.

  • Wen darf ich nach dem Kurs testen? Darf ich ein negatives Testergebnis meiner Mitarbeitenden/Kollegen/Kunden bestätigen?

    Die Schulungen bereiten darauf vor, PoC-Antigen-Schnelltests korrekt anzuwenden. Sie berechtigen nicht dazu, Testnachweise auszustellen oder Testcenter zu betreiben. Das Ausstellen von Testnachweisen unterliegt regionalen behördlichen Vorgaben. Erkundigen Sie sich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bitte vor der Buchung bei Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde.
    Gewerblichen Einrichtungen wie Firmen, Hotels, Friseursalons etc. ist es je nach regionalen behördlichen Vorgaben gestattet, nach Absolvierung einer theoretischen Schulung (auch Online-Schulung) Abstriche an eigenen Mitarbeitenden bzw. Kunden/Gästen vorzunehmen oder die Mitarbeitenden bzw. Kunden/Gäste beim Selbsttest zu beaufsichtigen. Eine Auflistung der Gesundheitsbehörenden Ihres Bundeslandes finden Sie unter der Frage "An welche Behörde kann ich mich bei Rückfragen zu Berechtigungen wenden?".

  • Welche Testart wird geschult?

    In diesem Kurs stehen Ihnen verschiedene Lernpakete zur Verfügung:

    1. Schnelltest: Abstrich aus dem Mund und aus der Nase bei anderen (Dieser Teil ist verpflichtende Voraussetzung zur Erlangung des Zertifikates)
    2. Selbsttest: Abstrich aus der Nase und Spucktest
    3. Produktschulung: Koch Biotechnology Covid-19 Test

  • Berechtigt das in der Firma ausgestellte Zertifikat zum Zutritt in z.B. Gastronomie, Kulturbetriebe, Friseur etc.?

    Bitte beachten Sie unbedingt die regional geltenden Richtlinien und erfragen Sie diese bei Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde. Eine Auflistung der Gesundheitsbehörenden Ihres Bundeslandes finden Sie unter der Frage "An welche Behörde kann ich mich bei Rückfragen zu Berechtigungen wenden?".  Wenn dort signalisiert wird, dass die absolvierte theoretische Online-Schulung zur Ausstellung einer Testbescheinigung ausreicht, berechtigt das Testergebnis auch zum Zutritt in andere Einrichtungen. Eine Liste der zuständigen Gesundheitsbehörden in Ihrem Bundesland finden Sie unter: "An welche Behörde kann ich mich bei Rückfragen zu Berechtigungen wenden?"

  • Kann ich mit dem Kurs eine Teststation eröffnen?

    Die Eröffnung einer Teststation ist nach §6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung nur erlaubt, wenn die Teststation durch die zuständige Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (meistens Gesundheitsamt) beauftragt ist. Dies setzt eine Genehmigung durch ihre zuständige Behörde voraus. Die Vorraussetzungen kann Ihnen nur Ihre zuständige Behörde mitteilen. Gegebenenfalls ist eine theoretische und praktische Ausbildung erforderlich. Die praktische Ausbildung ist nicht Teil der hier angebotenen Online-Schulung.

  • Müssen alle Mitarbeitenden, die Testungen ausführen, diese Schulung absoliveren?

    Ja, alle Mitarbeitenden, die Testungen durchführen sollen, müssen die Schulung erfolgreich absolviert haben.
    Ausnahmen gelten für Personen mit einschlägiger Ausbildung wie zum Beispiel Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter. Sie benötigen derzeit keine zusätzliche Schulung um Tests durchzuführen.

  • Gibt es eine Mindestanzahl von Mitarbeitenden, die geschult werden müssen?

    Dazu gibt es derzeit keine Vorgabe, Firmen können selbst entscheiden, wie viele Mitarbeitende für die Schnelltests eingesetzt werden.

  • Kann ich die Kosten mit der Krankenkasse der getesteten Person abrechnen?

    Dazu liegen uns derzeit keine Informationen vor. Betriebe können dies bei den Krankenkassen oder der eigenen Berufsgenossenschaft erfragen.
    Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) sind nur möglich, wenn man als Teststelle nach §6 der Coronavirus-Testverordnung beauftragt ist.

  • Wieso muss ich bei Buchung die Umsatzsteuer-ID meines Unternehmens angeben?

    Der Kurs richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Wir benötigen die Umsatzsteuer-ID, um eine Validierung Ihres Unternehmens und automatisierte Prüfung vorzunehmen: Nur so kann die Buchung des Kurses über unser Shopsystem umgesetzt werden. Die Umsatzsteuer-ID wird dabei für keinerlei andere Zwecke eingesetzt und unterliegt unseren strengen Datenschutzrichtlinien.

  • Wie sieht die Umsatzsteuer-ID aus?

    Die Umsatzsteuer-ID für Deutschland setzt sich aus "DE" und einer darauffolgenden Reihe von bis zu zwölf Ziffern zusammen.

  • Meine Umsatzsteuer-ID wird als ungültig markiert, woran kann das liegen?

    Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihre Umsatzsteuer-ID und nicht Ihre Steuernummer eingegeben haben. Die Umsatzsteuer-ID für Deutschland setzt sich aus "DE" und einer darauffolgenden Reihe von bis zu zwölf Ziffern zusammen.

  • Ich benötige den Kurs für mein Unternehmen, habe aber keine Umsatzsteuer-ID. Kann ich den Kurs trotzdem buchen?

    Wir benötigen die Umsatzsteuer-ID, um eine Validierung des Unternehmens und eine automatisierte Prüfung vorzunehmen. Nur so können wir Missbrauchsfälle weitestgehend ausschließen. Besitzt das Unternehmen keine Umsatzsteuer-ID ist aus technischen und organisatorischen Gründen aktuell leider keine Buchung des Kurses möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  • An welche Behörde kann ich mich bei Rückfragen zu Berechtigungen wenden?

    Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der unteren Gesundheitsbehörden (i.d.R. Gesundheitsamt) nach Bundesländern: