Nachbar weigert sich Hecke zu schneiden

Antwort vom 4. November 2014 | 17:38

 Von 

Status: Frischling (14 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo liebe Community!

Der Fall aus meinem ersten Beitrag ist immernoch aktuell. Wir (Mutter mit Kind) wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Einfamilienhaus, unser Nachbar wohnt ebenfalls in einem Einfamilienhaus. Wir besitzen eine gemeinsame Grenze, die im Gartenbereich durch einen 1 Meter hohen Maschendrahtzaun eingefriedet ist. Auf dem Nachbargrundstück stehen an dieser Grenze Thujas. Diese Thujas wurden in den letzten 10 Jahren nicht geschnitten, sodass sich mittlerweile extreme Astüberhänge von diesen Thujas auf unser Grundstück ergeben haben (//s7.directupload.net/images/140820/5cqlz7fh.jpg).

Da der Nachbar eine sehr unangenehme und teilweise rücksichtslose Person ist, haben wir seit einigen Jahren den Kontakt zu ihm eingestellt. Im November 2012 haben wir ihn schriftlich gebeten, seine Thujas bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und ihm eine Frist bis März 2013 gegeben. Dies wurde von ihm sinngemäß beantwortet mit "Ich mach hier gar nichts".

Da wir es in diesem Jahr nicht länger hinnehmen wollten, haben wir uns an den Schiedsbeamten der Gemeinde gewandt, um eine außergerichtliche Lösung zur Wahrung der Grenze bzw. im besten Fall zur Einhaltung des erforderlichen Grenzabstand zu erreichen.
Wir hatten einen Termin bei diesem Schiedsbeamten und die Situation fotografisch festgehalten und ihm dargelegt.
Zur Klärung wurde sowohl an uns als auch an meinen Nachbarn eine Ladung des Schiedsbeamten verschickt, mit einem kleinen Vermerk, dass es um Überhänge von Hecken und den damit verbundenen Lichtbeschränkungen geht. Diese Ladung wurde von unserem Nachbarn als völliger Quatsch tituliert und in einem uns beleidigenden Brief an den Schiedsbeamten hat er zum Ausdruck gebracht, dass er sich weigert, etwas an der Grenze zu tun. Da er das komplette Schiedsverfahren als Witz und den Schiedsbeamten als dumm bezeichnet hat, hat der Schiedsbeamte in einer weiteren Ladung (Zweiter Versuch) auch einen erklärenden Brief an den Nachbarn geschickt und ausgedrückt, dass das Schiedsverfahren ein reguläres Verfahren vor dem Einleiten eines Gerichtsprozesses ist. Mit dem Versuch, einen zweiten Schlichtungstermin zustande kommen zu lassen, hatten wir gehofft, eine Lösung für die Grenzproblematik zu finden. Den zweiten Termin hat unser Nachbar aber auch kommentarlos verstreichen lassen, wodurch der Schiedsbeamte uns mitgeteilt hat, dass nach offiziellem Stand das Schiedsverfahren erstmal gescheitert ist. Er würde uns ein Protokoll verfassen, welches den Sachverhalt klar ausdrückt und das Verhalten des Nachbarn beschreibt. Nach diesem zweiten Termin hat sich der Nachbar bei dem Schiedsbeamten wieder gemeldet und ihn unabhängig von der eigentlichen Schlichtungssache angegriffen und seine Funktion in Frage gestellt. Außerdem hat er dem Schiedsbeamten Bilder zukommen lassen, die teilweise von unserem Grundstück aus gemacht worden sind (Hausfriedensbruch?).
Der Schiedsbeamte hat nach dieser Mitteilung des Nachbarn sich an uns gewendet und uns gesagt, dass er durch die persönlichen Angriffe des Nachbarn keinen Sinn für sich sieht, als unabhängige, neutrale Person mit dieser Person in Kontakt zu treten.
Die Hecken selbst zu schneiden ist für uns keine Option, der Nachbar behauptet, damals schon keinen Brief von uns mit der Aufforderung zum Schneiden der Hecke erhalten zu haben, er behauptet sogar weiter, den Brief des Schiedsbeamten erst nach dem zweiten Schlichtungstermin erhalten zu haben. Daher befürchten wir eher, dass auch nach umfangreicher Ankündigung der Nachbar Klage gegen uns Erheben wird, wenn wir die Überhänge der Thujas auf eigene Fauste beseitigen.
Wie ist das weitere Verfahren, wir würden zu einem Fachanwalt für Nachbarrecht gehen und uns beraten lassen. Wie wirkt sich das Verhalten des Nachbarn im Schiedsverfahren vor Gericht aus, lässt sich mit den Fotos, die eindeutig von unserem Grundstück aus gemacht worden sind, etwas wie eine Unterlassungserklärung erreichen?
Da es lediglich darum geht, unseren Nachbarn in die Pflicht zu nehmen, selbst für die Einhaltung der Grenze zu sorgen, wie groß ist der Erfolg eines solchen Verfahrens und trägt der Nachbar am Ende sogar sämtliche Kosten?

Vielen Dank für jede Antwort

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Meine Eltern haben unseren Nachbarn erst von sich auch schriftlich eine warnung geschrieben und jezt per anwalt. Die Frist dauert jetzt nur noch eine woche danach will mein paps einfach die hecke schneiden. Ich will nur mein gewissen beruihgen , können unsere nachbarn i-was dagegen machen?

8 Antworten

sowas ist im Nachbarrecht geregelt und ist eig. Ländersache. Bitte da mal googlen. Generell darf man überstehende Hecken oder Äste erst dann entfernen wenn man den Nachbarn angesprochen hat und der nichts macht. Man darf aber nicht alles entfernen, sondern nur das was übersteht. Ist immer schlecht wegen sowas die Gerichte zu bemühen, denn erstens ist das teuer und zweitens dauert es auch sehr lange.

Unterschätzt das nicht, der Nachbar wird auch mobil machen uns sich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen, das kann eine lange Prozessur werden und ins Geld gehen

Ich finde, eine Hecke ist das nicht wert, versucht euch mit dem Nachbarn zusammenzusetzen und die Probleme aus der Welt zu schaffen

naja da die hecke privateigentum ist könnte euer nachbar dagegen klagen aber wenn er sich weigert hätte er dazu keinen grund aber man weiß ja nie bei unserem rechtssystem...aber ich denke das sich kein gericht mit so etwas beschäftigen würde wäre ja eh nur geldverschwendung

Entscheidend ist, wie hoch die Hecke ist und in welchem Abstand sie sich zur Grundstücksgrenze befindet... Vorher kann man dazu sowieso nichts sagen.

nein wenn die hecke auf eure grundstückseite ragt ,dann dürft ihr die abschneiden. die hecke eures nachbar darf höchstens 2 meter hoch sein

Was möchtest Du wissen?

Wie oft muss man Hecken schneiden?

Schnell wachsende Formgehölze (z.B. Feldahorn, Liguster, Hainbuche und Rot-Buche) sollten zweimal im Jahr beschnitten werden, um gleichmäßig dichtes Wachstum zu gewährleisten: Der Winterschnitt erfolgt am besten im Februar, also noch bevor die Pflanze austreibt.

Wie hoch darf eine Hecke Sein Schweiz?

Die Maximalhöhe beträgt 150 cm. Für Grünhecken gilt ein Minimalabstand von 60 cm. Auch wenn die Distanz zur Grenze grösser ist, darf die Höhe der Grünhecke maximal das Doppelte vom tatsächlichen Grenzabstand betragen.

Wie hoch darf eine Hecke in Österreich sein?

Über die Grenze ragende Pflanzenteile dürfen abgeschnitten werden, erläutert Klaus Suppan, wobei dieser Schnitt sachgerecht erfolgen muss. Sollte man diese Sachkenntnis nicht besitzen, muss zur Not ein Fachmann zu Hilfe geholt werden. „Ein massiver Sichtschutz darf nicht höher als 1,80 m errichtet werden. “

In welcher Zeit darf man keine Hecke schneiden?

Nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar dürfen Sie Ihre Hecken im Garten schneiden oder roden. Beim Schnitt im Frühling und Sommer hingegen droht laut Bundesnaturschutzgesetz ein saftiges Bußgeld.

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