Muss man in quarantäne wenn man aus russland kommt

Muss man in quarantäne wenn man aus russland kommt

Aktuelle Hinweise für Reisende

Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.


Bitte überprüfen Sie vor Ihrer Reise nach Russland die Einreisebestimmungen sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie, dass sich die Lage dynamisch entwickelt und sich jederzeit ändern kann.


Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Die russische Fluglinie Aeroflot hat ihre Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) seit dem 8. März 2022 eingestellt. Sehr vereinzelte Flugverbindungen wurden und werden wiederaufgenommen.

Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen: Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronezh, Elista.

Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.

Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich.

Derzeit kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Mediennutzung: Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz ( Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen führen kann. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten. Das Unternehmen META und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Das Urteil kann ab sofort umgesetzt werden, Rechtsfolgen für Nutzer treten erst mit Rechtskraft des Urteils nach 30 Tagen ein. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden. In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden. Bei der Einreise nach sowie der Ausreise aus Russland müssen Ausländer an der Grenze unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor Ihrer Reise nach Russland:

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie  nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die obenstehenden Hinweise.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.

Wissenswertes zu den Einreisebestimmungen

  • Einreise nach Russland im Überblick
  • Einreisebestimmungen für Russland: Was Sie für einen Urlaub benötigen
  • Visa für längere Aufenthalte
  • Die Einreiseprozedur
  • Wichtige Zollvorschriften
  • Medizinische Vorsorge und Versorgung vor Ort

Einreise nach Russland im Überblick

Die Einreisebestimmungen für Russland variieren abhängig von Ihrem Aufenthaltsgrund. Mit einer vorherigen Einladung können Sie sich bis zu 30 Tage mit einem einfachen Touristenvisum im Land aufhalten. Daneben gibt es Transitvisa mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer. Für längere Reisen sind die Geschäfts- und Privatvisa empfehlenswert. Diese ermöglichen Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Über das Online-Formular können Sie ein russisches Visum beantragen, für welches Sie eine offizielle Einladung, eine Krankenversicherung und den Nachweis der Rückkehrwilligkeit benötigen. Ein Touristenvisum kostet derzeit 35 Euro Gebühren. Wer allerdings von kulturellen Institutionen oder Bildungseinrichtungen eingeladen wird, muss nichts für die Einreisegenehmigung zahlen.

Aktueller Hinweis: Ab dem 1. Oktober 2019 können Touristen und Geschäftsreisende aus 53 Ländern mit einem kostenlosen E-Visum in die Metropole St. Petersburg und nach Kaliningrad einreisen.

Einreisebestimmungen für Russland: Was Sie für einen Urlaub benötigen

Für eine einfache Urlaubsreise, die nicht länger als einen Monat dauert, benötigen Sie ein Touristenvisum. Dieses beantragen Sie bei der Botschaft bzw. dem Konsulat oder in den Visazentren Ihres Verwaltungsgebiets in Deutschland. Wichtig zu wissen ist, dass die Einreisebestimmungen Russlands eine offizielle Einladung vorsehen. Diese können Sie sich u.a. von Reisebüros ausstellen lassen oder im Internet bestellen. Nach dem Kauf erhalten Sie eine Referenznummer, welche Sie bei der Antragstellung angeben müssen.

Mit diesem Papier in der Hand füllen Sie Ihr Visumformular online aus und versenden alle Daten elektronisch. Hierzu gehören der auch auf der Einladung vermerkte Reisezeitraum, die Passnummer und weitere Details zu Ihrer Person. Das daraus erstellte Dokument drucken Sie aus und bringen es zu einem vorab online vereinbarten Termin zur russischen Auslandsvertretung. Neben dem Antrag müssen Sie hier nochmals die Einladung, eine für Russland gültige Auslandsreisekrankenversicherung, den noch sechs Monate über Ihren Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass und ein Passfoto vorlegen. Zusätzlich wird ein Nachweis über die Rückkehrwilligkeit verlangt. Dies sind bspw. ein Studentenausweis, Verdienstbescheinigungen, ein Mietvertrag oder die Gewerbeanmeldung einer eigenen Firma. Anschließend bezahlen Sie die Visumgebühr von 35 Euro und können nach drei bis sieben Tagen Ihren Reisepass mit eingeklebtem Visum abholen.

Für Kinder unter zwölf Jahren wird ein Kinderreisepass benötigt. Doppelstaater benötigen zwingend Ihren russischen Auslandsreisepass. Minderjährige russische Staatsbürger dürfen lediglich in Begleitung eines Elternteils bzw. mit einer von der Botschaft abgesegneten Vollmacht die Grenze überschreiten. Der Besitz eines Visums ist keine Garantie für eine Einreise. Aus triftigen Gründen wie strafrechtlichen Einträgen können die Grenzbeamten im eigenen Ermessen den Übertritt verwehren.

Für Weiterreisen auf die Halbinsel Krim sollten Sie beachten, dass ein Grenzübertritt von Russland in die Ukraine als Verletzung geltenden Rechts gewertet wird und die dortigen Behörden eventuell eine Einreisesperre verhängen.

Visa für längere Aufenthalte

Einladungen können Sie nicht nur über Reisebüros, sondern auch über Privatpersonen oder Institutionen erhalten. Bei Privateinladungen ist der Vorteil, dass Sie sich deutlich länger im Land aufhalten können. Wer von Bildungseinrichtungen oder politischen Akteuren eingeladen wird, braucht zudem keine Visumgebühr bezahlen. Geschäftseinladungen erhalten Sie ebenfalls mühelos online und können diese auch für längere Urlaubsaufenthalte einsetzen. So ist die Nutzung von Geschäftsvisa gängige Praxis für gemütliche Touren mit der Transsibirischen Eisenbahn. Insgesamt dürfen Sie sich dann bis zu 90 Tage am Stück in der Russischen Föderation aufhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie sogar ein mehrfaches Jahresvisum, welches jedoch auf einen 90-tägigen Aufenthalt pro Halbjahr begrenzt ist. Beim Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens einmal in den vergangenen zwölf Monaten in Russland waren. Eine Besonderheit sind Transitreisen. Hierfür müssen Sie Flug- oder Zugtickets sowie ein gültiges Visum für das Zielland vorlegen. Für die Durchfahrt haben Sie drei Tage Zeit. Auf Anfrage werden auch zehntägige Transitvisa ausgestellt. Wenn Sie im Rahmen von Gruppenreisen mit einer Fähre oder einem Kreuzfahrtschiff unterwegs sind, können Sie sich bis zu 72h visumsfrei in der jeweiligen Hafenstadt aufhalten. Die Reederei übernimmt die Formalitäten und gibt so alle Personendaten bei den Behörden an.

Die Einreiseprozedur

Prinzipiell geht die Einreise selbst relativ schnell vonstatten. Die Beamten prüfen Reisepass und Visum und geben Ihnen einen Einreisestempel. Bevor Sie vor den Grenzposten treten, werden Sie gebeten, eine Migrationskarte auszufüllen. Die Hälfte des Zettels müssen Sie bis zur Ausreise bei sich behalten und wieder abgeben. Bei Verlust werden u.U. Geldstrafen erteilt. Wenn Sie sich länger als sieben Tage in einer Stadt aufhalten, ist es notwendig, dass Sie sich offiziell registrieren lassen. Das ist bei jeder Polizeistation oder der Migrationsbehörde des Innenministeriums möglich. Bei Hotelübernachtungen übernimmt diese Formalitäten in der Regel der jeweilige Anbieter. Diese Regelungen können bei besonderen Events wie internationalen Sportveranstaltungen oder politischen und ökonomischen Foren verschärft werden. Für bestimmte Gemeinden gilt dann ein verkürzter Anmeldezeitraum von 24h. Für länger andauernde Aufenthalte ist eine offizielle Abmeldung und anschließende Neuregistrierung verpflichtend. Nach wie vor sind zudem einige Städte und Regionen für Ausländer gesperrt. Eine Einreise ohne Genehmigung kann von den Behörden als Spionageversuch gewertet werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen. Zu den derzeit geschlossenen Städten gehören die Marinehäfen Bolschoi Kamen, Fokino, Ostrownoi, Poljarnyj sowie Seweromorsk. Hinzukommen viele weitere Gemeinden mit militärisch relevanten Anlagen. In der Nähe sollten Sie selbst auf das Fotografieren verzichten.

Wichtige Zollvorschriften

Für PKW werden an der Grenze gesonderte Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erteilt. Diese können u.U. von der Gültigkeitsdauer des Visums abweichen. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie bei den russischen Zollbehörden im Inland eine Verlängerung beantragen. Die Einfuhrerklärung sollten Sie stets bei sich behalten, da eine Ausfuhr ansonsten nicht möglich ist. Darüber hinaus werden Zollstrafen verhängt, falls die Dokumente bei einer Kontrolle nicht vorzeigbar sind. Als Versicherungsnachweis ist die Internationale Grüne Karte anerkannt. Auf dieser sollte jedoch stets das Länderkennzeichen RUS vermerkt sein.

Devisen können grundsätzlich unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, jedoch müssen Summen ab 10.000 US-Dollar deklariert werden. Gehen Sie hierfür direkt durch den roten Korridor und füllen Sie das Zollformular aus. Sie erhalten eine versiegelte Zollbescheinigung und zeigen diese bei der Wiederausfuhr des Betrags vor. Für Ihren Aufenthalt vor Ort benötigen Sie in der Regel nur geringe Summen Bargeld. An allen Geldautomaten können Sie mit Kredit- und EC-Karten Banknoten abheben. Zudem sind elektronische Zahlungsverfahren in Shops und Restaurants weit verbreitet.

Waren des persönlichen Gebrauchs, Geschenke und Souvenirs sind bis zu einem Wert von 10.000 Euro und einem Maximalgewicht von 50kg auf Flugreisen zollfrei. Bei der Einreise auf dem Landweg ist die Freimenge mit 1.500 Euro deutlich niedriger. Alles, was darüber liegt, wird mit 30% des Warenwerts besteuert. Die Einfuhr von Alkohol ist unabhängig vom Volumengehalt auf 3l beschränkt. Rauchwaren sind bis zu 200 Zigaretten, 50 Zigarillos oder 250g Tabak erlaubt.

Wichtige Einfuhrbeschränkungen betreffen Lebensmittel. Je nach weltpolitischer Lage ist es möglich, dass tagesaktuell bestimmte Produkte aufgrund von Sanktionen oder Epidemien verboten sind. Üblicherweise können Sie maximal 5kg tierische Erzeugnisse für den eigenen Verzehr mitführen. Hierzu gehören Käse, Butter, Milch, verarbeitetes Fleisch und Fischkonserven. Bedingung ist, dass die Lebensmittel originalverpackt sind. Rohes Fleisch und roher Fisch werden dagegen konfisziert. U.U. sind bestimmte Pflanzen, Kartoffeln, Pilze und genverändertes Saatgut kontrollpflichtig. Bisweilen werden Gesundheitszeugnisse verlangt. Eine solche Dokumentation ist ebenfalls für Haustiere notwendig. Für Hunde und Katzen sind ein Heimtierausweis mit Impfnachweisen sowie ein tierärztliches Protokoll erforderlich, die nicht älter als fünf Tage sein dürfen.

Verschreibungspflichtige Medikamente gestattet die Russische Föderation in plausiblen Mengen. Bei besonders starken Wirkstoffen ist die Vorlage eines Attests in russischer oder englischer Sprache unabdingbar. Zu den betroffenen Medikamenten gehören allem voran psychotrope und narkotisierende Substanzen sowie anabole Steroide. Illegale Rauschmittel unterliegen generell einem strikten Verbot. Ihr Besitz kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Dies gilt selbst bei der Einfuhr weicher Drogen.

Achtgeben sollten Sie des Weiteren bei der Ausfuhr bestimmter Produkte aus Russland. Privatreisende müssen sich bei Edelmetallen und Edelsteinen bspw. auf einen Wert von 25.000 US-Dollar beschränken. Fisch und Meeresfrüchte sind bis zu 5kg, Stör-Kaviar bis zu 250g erlaubt. Kraftstoffe können bis zu einer Tankfüllung plus 10l im Kanister außer Landes gebracht werden. Bei Kunstgegenständen, Antiquitäten, Tierskeletten, Mineralien und Fossilien benötigen Sie in den meisten Fällen eine offizielle Bescheinigung vom Kulturministerium. Zu solchen Gegenständen gehören u.a. Ikonen, sowjetische Medaillen und Geldscheine, die vor 1945 herausgegeben wurden. Im Zweifelsfall sollten Sie vor der Ausreise unbedingt beim russischen Zoll anfragen.

Medizinische Vorsorge und Versorgung vor Ort

Pflichtimpfungen gibt es bei den Einreisebestimmungen für Russland keine. Dennoch wird vom Auswärtigen Amt und dem Robert-Koch-Institut empfohlen, alle Standardimpfungen überprüfen und, wenn notwendig auffrischen zu lassen. Umfassender Schutz sollte vor allem gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Mumps, Masern, Röteln, Influenza und Pneumokokken bestehen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten und besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut vorzusorgen. Die FSME-Impfung ist bei Wanderungen zwischen Frühjahr und Herbst in den Wäldern Russlands ratsam. Zusätzlich sollten Sie sich adäquat gegen Zeckenbisse schützen, indem Sie Repellents benutzen und lange Kleidung tragen. Dadurch verringert sich außerdem das Risiko einer Ansteckung mit Borreliose-Bakterien, gegen die es keine Schutzimpfung gibt. In einigen Dörfern und teilweise in Städten sind streunende Hunde unterwegs, denen Sie angesichts des erhöhten Tollwutrisikos selbst bei bestehender Impfung aus dem Wege gehen sollten. Wer dennoch in Kontakt mit einem infizierten Tier kommt, muss innerhalb kürzester Zeit einen Arzt, besser noch ein Krankenhaus mit dem vorrätigen Immunisierungsmittel aufsuchen.

Die medizinische Versorgung ist vor allem in den Privatkliniken in Großstädten wie Moskau und St. Petersburg auf westlichem Niveau. Die Kommunalkrankenhäuser sind dagegen eher unzureichend ausgestattet. Kenntnisse der Landessprache sind bei einer Arztkonsultation oftmals unabdingbar. Teilweise werden Vorauszahlungen verlangt, die später Ihre Auslandsreisekrankenversicherung erstattet. Lassen Sie sich hierfür unbedingt eine Rechnung geben. In den staatlichen Kliniken sind Notfallbehandlungen grundsätzlich kostenfrei. Bei anderweitigen Therapien wird hier nicht immer auf Vorkasse bestanden.

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Wie lange kann ein Russe in Deutschland bleiben?

Mit dem Schengen-Visum Typ C kann sich ein Russe bis zu maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten. Hier ist die 90/180-Tage-Regel zu bedenken: Innerhalb eines halben Jahres können sich Bürger der Russischen Föderation maximal für 90 Tage in Deutschland und der Schengen-Zone aufhalten.

Können Russen nach Österreich einreisen?

Russische Staatsbürger sind visumpflichtig, wenn Sie nach Österreich oder in einen der 26 Schengen-Staaten einreisen wollen. Das ist für kurze Reisen, wie für längere Aufenthalte gleichermaßen gültig.

Können Russen noch in den Urlaub fliegen?

Das Wichtigste. Wegen der weltweiten Sanktionen gegen Russland können russische Touristen kaum noch ins Ausland reisen. Einige russische Reiseveranstalter versuchen dennoch, exotische Reisen anzubieten.

In welche Länder dürfen Russen Reisen?

Neben der Türkei und den VAE gibt es noch die Malediven, Griechenland, Italien, Frankreich, Serbien und Kreuzfahrten. „Die Russen können praktisch in jeden beliebigen Urlaubsort reisen, wo die Corona-Maßnahmen abgesetzt oder abgeschwächt wurden“, meint die Firma.