Deutschland ist Exportweltmeister � ein Satz, der schon seit Jahren seine G�ltigkeit immer wieder von Neuen unter Beweis stellt. Immer mehr Unternehmen bedienen nicht nur den heimischen Markt, sondern nutzen auch die Absatzpotenziale der umliegenden L�nder f�r Ihre Waren und Dienstleistungen. Besonders im Mittelstand ist ein zunehmender Exporttrend zu beobachten. Die neuen M�glichkeiten des eCommerce tun ein �briges, um diese Entwicklung noch zu beschleunigen. Dabei sind es vor allem Nischenprodukte und exotische Waren, die vermehrt internationale Kundschaft anzieht. Neben sprachlichen Hindernissen m�ssen aber noch ganz andere H�rden f�r einen ordentlichen Gesch�ftsabschluss gemeistert werden. Show
Hervorzuheben ist besonders die Erstellung und Versendung ordnungsgem��er Rechnungen bei Gesch�ften mit ausl�ndischen Kunden. Vielfach ist zu beobachten, dass gerade in diesen F�llen viele Fehler bei der Rechnungserstellung gemacht werden. Die Folgen sind dann zumeist ver�rgerte Kunden, unn�tige B�rokratie und vielfach Steuernachzahlungen im eigenen Land. Knackpunkt ist vor allem der richtig Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung. Dieser richtet sich nach Art des K�ufers und Zielland der Lieferung. Bei Kunden in Deutschland sind grunds�tzlich alle Lieferungen umsatzsteuerpflichtig. Bei ausl�ndischen Kunden ist eine Unterteilung vorzunehmen: Auf der einen Seite m�ssen die Kunden im Gemeinschaftsgebiet der EU und auf der anderen Seite Kunden im Ausland unterschieden werden. Betrachtet man zun�chst Kunden im Gemeinschaftsgebiet der EU, z.B. �sterreich, so handelt es sich bei Lieferungen an Unternehmen in diesen L�ndern um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Bei einer g�ltigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) des Empf�ngers erfolgt die Lieferung und damit auch die Rechnungsstellung grunds�tzlich ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Die USt.-IdNr. f�r deutsche H�ndler wird auf Antrag vom Bundeszentralamt f�r Steuern vergeben. Hier kann auch eine erhaltene USt.-IdNr. auf ihre G�ltigkeit gepr�ft werden. Jedoch ist das empfangene Unternehmen verpflichtet, die geltende Umsatzsteuer auf die Lieferung in seinem Land abzuf�hren. Erfolgt die Lieferung indes an Privatpersonen im EU-Gemeinschaftsgebiet, so richtet sich die Besteuerung nach den sogenannten landesabh�ngigen Lieferschwellen. Gemeint ist damit die wertm��ige Menge der Lieferungen im Wirtschaftsjahr in das entsprechende Land. Wird diese Grenze nicht �berschritten, so sind die Lieferungen in Deutschland zu versteuern, bei einer �berschreitung erfolgt die Versteuerung im Zielland. F�r bestimmte Verbrauchsg�ter wie Tabak oder Alkohol gelten hier gesonderte Regelungen. Bei Lieferungen in ein Drittland, wie z.B. die Schweiz, ist es unerheblich, ob es sich bei dem Empf�nger um Unternehmen oder Privatpersonen handelt. Die Lieferung ist als Ausfuhrlieferung in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Damit entf�llt auch die Umsatzsteuerausweisung auf der Rechnung. Um sich sp�teren �rger mit den Beh�rden zu ersparen, sollte der Unternehmer vor allem auf entsprechende Nachweise f�r die tats�chliche Versendung der Ware achten. Dies sind zum Beispiel Frachtbriefe oder Posteinlieferungsscheine. Gerade beim Versand von Waren ins Ausland sind eine Menge Sonderf�lle und komplizierte Fallkonstellationen zu beachten. Besonders bei mehreren beteiligten L�ndern oder bestimmten Waren und Produktgruppen kann die umsatzsteuerliche Handhabung sehr kompliziert werden. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte auf jeden Fall ein fachkundiger Steuerberater zu Rate gezogen werden. onlinesteuerrecht.de Quelle: Grieger Mallison Steuerberatungsgesellschaft mbH
letzte Änderung Mathias Kahlke am 20.08.2018
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