Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1961?

01.03.2022 Aktuelles Rente

So langsam sollten Sie sich Gedanken machen. Wer im Jahr 1960 geboren wurde, kann bald in die Altersrente einsteigen. Welche Möglichkeiten jetzt für Sie bestehen - und worauf Sie auf den letzten Metern achten müssen - das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum es beim Einstieg in die Altersrente einer guten Vorbereitung bedarf? Weil es nicht nur "die" eine Rente gibt. Denn neben der sogenannten Regelaltersrente haben Sie ziemlich sicher auch noch die Möglichkeit, über mindestens eine Form der vorgezogenen Altersrente in den Ruhestand zu kommen. 

Aber dröseln wir das Ganze einmal systematisch auf. Mit Baujahr 1960 müssten Sie eigentlich bis 66 und vier Monaten arbeiten. Genau mit diesem Alter haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht.

Die Regelaltersgrenze steigt mit jedem Jahrgang an. Zurzeit bis 1964.

Mit diesem Alter können Sie auf jeden Fall abschlagsfrei in die Rente gehen. Voraussetzung sind fünf Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung - aber das dürfte nach einem langen Leben kein Problem sein.

Falls Sie diesen Schritt gehen, dürfen Sie neben Ihrer Regelaltersrente so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Ein Minijob oder auch eine völlig neue Beschäftigung sind also kein Problem. Ihre Rente wird in voller Höhe weitergezahlt.

Oder soll's doch lieber die vorgezogene Rente sein?

Sie möchten nicht bis 66 und weitere vier Monate arbeiten? Dann holen Sie jetzt am besten einmal Ihre letzte Rentenauskunft aus der Schublade.  Ab 55 bekommen Sie die alle drei Jahre nach Hause geschickt. In diesem Dokument werden Sie Informationen über die bisher erreichten Wartezeiten finden. Und die sind jetzt wichtig, wenn es um die vorgezogene Altersrente geht.

Hintergrund: Es gibt drei Formen der vorgezogenen Altersrente, die für 99 Prozent aller Menschen in Deutschland erst einmal grundsätzlich in Frage kommen. Dabei handelt es sich um die

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Jede dieser Rentenvarianten ist mit einer Wartezeit verbunden. Bei den ersten beiden genannten Rentenarten benötigen Sie 35 Jahre Versicherungszeit. Die sind für die meisten Menschen mit Anfang 60 gut machbar. Ausführliche Infos dazu haben wir in dem oben verlinkten Video erklärt.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert jedoch ganze 45 Jahre Versicherungszeit. Und hier ist der Rententräger auch deutlich strenger, was als Wartezeit anerkannt wird. Und was nicht. Ein Problem ist zum Beispiel, wenn Sie längere Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten.

Abgesehen davon gehen wir die drei Rentenarten jetzt einmal für Ihren Jahrgang durch.

Rente mit Behinderung für den Jahrgang 1960

Sie ahnen es sicherlich: Für diese Rentenvariante ist neben den schon angesprochenen 35 Jahren Versicherungszeit auch ein aktueller Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

Wenn Sie beide Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen zwei Wege offen.

Mit SB-Ausweis können Sie zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Rente.

Auf dem Schaubild können Sie erkennen, dass Sie genau zwei Jahre früher vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in die Rente kommen.

Falls Sie Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch früher beziehen möchten, kostet das Geld: Jeder Monat schlägt mit 0,3 Prozent Ihrer Brutto-Rente zu Buche. Das können Sie auf maximal drei Jahre ausreizen, dann könnten Sie noch einmal drei Jahre früher in die Rente. Dann allerdings mit einem Abzug von 10,8 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt wären Sie 61 Jahre und vier Monate alt.

Mit 45 Jahren Wartezeit in die Rente

Sie haben keine anerkannte Schwerbehinderung? Dann lohnt wieder ein Blick auf die Wartezeiten. Mit 45 Jahren steht Ihnen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte offen.

Auch in diesem Fall können Sie genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge eine Rente beziehen. Nicht früher, das ginge dann nur mit der gleich folgenden Rentenvariante. Mit Baujahr 1960 und 45 Versicherungsjahren kommen Sie also frühestens mit 64 und vier Monaten in die Rente.

Um diese Rentenart ranken sich leider immer noch einige Mythen und Unwahrheiten. Die drei wichtigsten entzaubern wir in diesem Video.

Doch auch wenn Sie mit Anfang 60 weder Schwerbehindertenausweis noch 45 Jahre Versicherungszeit vorweisen können, steht Ihnen ein vorzeitiger Ruhestand offen. Der ist dann allerdings schon ziemlich teuer.

Jahrgang 1960: Mit 63 in die Rente?

Ja, das geht. Auch wenn Sie erst 1960 geboren wurden, dürfen Sie noch zum 63. Geburtstag eine Altersrente beziehen. Ganz legal. Keine schmutzigen Tricks. Die Rede ist von der Altersrente für langjährig Versicherte.

Einzige Voraussetzung sind die schon erwähnten 35 Jahre Wartezeit. Die sollten Sie in aller Regel erreichen. Jetzt müssen Sie sich diese Rentenart nur noch leisten können.

Die Rente mit 63 ist mit einem hohen Abschlag verbunden.

Sie sehen es schon in der Grafik: Mit Jahrgang 1960 können Sie zwar noch zum 63. Geburtstag in die Altersrente. Doch wenn Sie diesen Plan wirklich umsetzen, kostet das zwölf Prozent Ihrer Brutto-Rente. Und zwar dauerhaft.

Hintergrund sind abermals die monatlichen Abzüge in Höhe von 0,3 Prozent. Die kennen Sie bereits von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Leider fallen die Abschläge bei der "Rente mit 63" jedoch deutlich höher aus. Das liegt daran, dass jetzt anders gezählt wird. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Arbeiten in der vorgezogenen Rente?

Sie haben die Möglichkeit, auch schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze etwas neben der Rente hinzuzuverdienen. Aber Vorsicht: Jetzt gibt es eine Einkommensgrenze von 6300 Euro im Jahr. Verdienen Sie mehr, wird Ihre Rente anteilig gekürzt. Weitere Infos zu dieser Flexirente finden Sie hier.

Kleine Notiz am Rande: Im Kalenderjahr 2022 gilt eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze. Aktuell liegt diese bei 46.060 Euro. Erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie diesen Beitrag später lesen.

Fazit

Jetzt verfügen Sie über die wichtigsten Informationen, um Ihren Renteneinstieg zu planen. Besonders wichtig sind also die Wartezeiten, ob Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben und die Frage, ob und in welcher Höhe Sie mögliche Abschläge in Kauf nehmen möchten. Denn ungekürzt erhalten Sie Ihre Rente mit Jahrgang 1960 frühestens mit 64 und vier Monaten.

Natürlich gibt es alternative Möglichkeiten, wie Sie Ihren "Ruhestand" weiter nach vorn verschieben können - zum Beispiel über den Bezug von Arbeitslosengeld oder die Altersteilzeit. Das und viele weitere Informationen erfahren Sie im Ratgeber "Vom Krankengeld zur Rente".

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Wann darf man in Rente gehen wenn man 1961 geboren ist?

Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte.

Wann in Rente nach 45 Arbeitsjahren 1961 geboren?

Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren.

Wie kann ich mit 61 in Rente gehen?

Ja, aber nicht für jeden. Es gibt zwei Wege, wie Sie sich bereits mit 61 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschieden können. Beide Varianten kosten Geld, weil sie mit Abschlägen auf die Rente verbunden sind. Für die erste Option ist darüber hinaus die Anerkennung einer Schwerbehinderung notwendig.

Kann ich mit 60 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.

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