Ist man mit 62 Jahren noch vermittelbar?

Bei der Rente mit 63 gibt es ein Schlupfloch: Es ermöglicht Beschäftigten, bereits mit 61 Jahren aus dem Job auszuscheiden. Sie können sich arbeitslos melden und für wenige Stunden in der Woche einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen – und mit 63 Jahren das abschlagfreie Ruhegeld beziehen.

Berlin. 

Die vom Bundestag beschlossene Stichtagsregelung bei der Rente mit 63, mit der eine Frühverrentungswelle verhindert werden soll, kann nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ leicht umgangen werden. Wenn ältere Betroffene sich arbeitslos melden und für wenige Stunden in der Woche einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen, werde diese Zeit voll den Beitragsjahren zugerechnet. Das habe die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion eingeräumt.

Demnach entfällt die zweijährige Sperrzeit, wenn der Arbeitslose nebenher einer geringfügigen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht.

Nach dem Gesetz müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen, um in den Genuss der abschlagfreien Rente mit 63 zu kommen. Dabei zählen grundsätzlich auch Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezuges mit – allerdings nicht in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn. Mit dieser Einschränkung sollte verhindert werden, dass Beschäftigte bereits mit 61 Jahren aus dem Job ausscheiden, dann zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen und mit 63 Jahren das abschlagfreie Ruhegeld beziehen.

Ministerium: Kein Schlupfloch

Das Bundesarbeitsministerium geht nicht davon aus, dass die Regelung zur abschlagsfreien Rente mit 63 große Schlupflöcher bietet und daher zu einer Frühverrentungswelle führt. Ein Ministeriumssprecher räumte in Berlin zwar ein, dass die zweijährige Sperrzeit entfalle, wenn sich Ältere arbeitslos meldeten, nebenher aber einem rentenversicherungspflichtigen Minijob nachgehen.

Allerdings würden in dieser Zeit dann kaum weitere Rentenansprüche aufgebaut, so dass die Einbußen bei Einkommen und anschließender Rente ab 63 nach 45 Versicherungsjahren sehr hoch seien. Das Rentenpaket von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) tritt am kommenden Dienstag (1. Juli) in Kraft.

DGB: Höchstens Notnagel bei Entlassung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) argumentierte: „Niemand wird mit 61 Jahren seinen Job kündigen und seine Anspruchsvoraussetzungen für die Rente ab 63 gefährden. Erstens wird dann eine Sperrzeit beim ALG I (Arbeitslosengeld I) verhängt und außerdem ist ungewiss, ob dann überhaupt ein Minijob gefunden wird.“

Der Minijob sei kein Schlupfloch für die Rente mit 63, sondern höchstens ein Notnagel, wenn Beschäftigte mit 61 Jahren entlassen würden und ihnen deshalb Abschläge bei der Rente drohten. „Der Minijob ist arbeitsmarktpolitisch höchst bedenklich und sicher kein Mittel für gleitende Übergänge in die Rente.“

Trend zum längeren Arbeiten

Der Ministeriumssprecher hielt dem entgegen, dass sich Tendenzen zur Frühverrentung verfestigten, sei derzeit nicht festzustellen. Es gebe in Deutschland vielmehr einen Trend zum längeren Arbeiten. Zudem hätten die Arbeitgeber vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gar kein Interesse, solche Regelungen mitzumachen. Sie wollten vielmehr ihre Mitarbeiter möglichst lange im Beruf halten. Sollte sich aber dennoch herausstellen, dass hier ein Schlupfloch merklich genutzt werde, werde gegengesteuert.

Der Grünen-Abgeordnete Kurth erklärte: „Die Bundesregierung versucht zwar, das Schlupfloch kleinzureden. Dennoch dürfte klar sein, dass ältere Arbeitslose, die ansonsten die Anspruchsvoraussetzungen für die abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren erfüllen, auf dem rechtlich einwandfreien Schleichweg die Stichtagsregelung umfahren werden.“ (dpa)

Wenn jemand mit 60 Jahren arbeitslos wird, der dann mit 63 Jahren in vorgezogene Rente gehen könnte, gibt sich dann die Arbeitsagentur noch viele Mühe so einen Arbeitnehmer zu vermitteln? Wiec sieht das aus, wenn dieser Arbeitnehmer ein Spezialist istz, dessen Arbeit nur von wenigen Firmen benötigt wird?

6 Antworten

Das ist keine Frage der Arbeitsagentur, sondern des Arbeitsmarktes, denn nur in wenigen Branchen sind gerade die Erfahrungen der Senioren gefragt.

Wenn er wirklich hochspezialisiert ist, muß er sich selbst kümmern und wird auch Erfolg haben, wenn er einen guten Ruf hat - die Agentur dürfte da nämlich überfordert sein

Die Arbeitsagenturen müssen heute versuchen Arbeitslose bis zu ihrem 63. Lebensjahr zu vermitteln und dann droht die Zwangsrente. Natürlich wissen die Sachbearbeiter, dass da nichts mehr sinnvolles kommt und deshalb verschwinden diese Leute erst in dummen Maßnahmen und dann ab 58 total aus der Statistik.

Ich glaube ab 40 geben die sich keine Mühe mehr. Mein Dad war bei der Armee und hat vieles gelernt und seit 16 jahren findet er keine Arbeit mehr obwohl er sehr viele Sachen gut konnte. Zum Beispiel kann er viele Sachen reparieren oder gut kochen oder sportliche Sachen halt.

Das kommt in der Praxis stark auf denn Vermittler an

Aber das Wiec sieht das aus, wenn dieser Arbeitnehmer ein Spezialist istz, dessen Arbeit nur von wenigen Firmen benötigt wird? spielt keine Rolle

Obwohl ich nur einen Zuschuss über ALG II erhielt, wurde ich mit 64 zwangsverrentet. Das soll ab 2017 nicht mehr erlaubt sein, wenn die zu erwartende Rente niedriger als der Harzt IV Satz ist und später die Grundsicherung beantragt werden muss.

Was möchtest Du wissen?

Werde ich mit 62 noch vom Arbeitsamt vermittelt?

Ja, sobald Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Es gibt drei Formen der vorgezogenen Altersrente – nach 35 oder 45 Versicherungsjahren sowie die Rente für schwerbehinderte Menschen. Alle drei Varianten bieten die Möglichkeit, deutlich vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben auszusteigen.

Was passiert wenn ich mit 62 arbeitslos werde?

Ältere Arbeitslose erhalten als ALG I meist etwa 60 Prozent ihres vorherigen Nettoverdienstes. Wer noch Anspruch auf Kindergeld hat, dem stehen 67 Prozent zu.

Wann ist man nicht mehr vermittelbar?

Wer gilt als unvermittelbar? Wer über einen längeren Zeitraum keinen Job findet und nach Ansicht der Arbeitsagentur beziehungsweise der Jobcenter keine Aussicht auf Arbeit hat, gilt als unvermittelbar. Dies kann sich nur auf den gewählten Beruf oder auf alle beruflichen Tätigkeiten insgesamt beziehen.

Ist man mit 61 auf dem Arbeitsmarkt noch vermittelbar?

Muss ich offen für einen neuen Job sein, wenn ich kurz vor der Rente stehe? Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dieser Maßstab gilt immer, und zwar unabhängig vom Alter.

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