In welchen Bundesländern gibt es die AOK?

Tel.: 0800-2652965 (kostenfrei)
Internet: //www.aok.de/pk/bw/

Leistungsdetails der AOK Baden-Württemberg mit Datenbankstand vom 14.11.2022:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der AOK Baden-Württemberg einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz
  • Bundesländer
  • Kassengröße
  • Eigendarstellung
  • Fremdsprachen
  • Serviceangebote
  • Zahnbereich
  • Zusatzleistungen
  • Naturheilverfahren
  • Auslandsschutz
  • Bes. Versorgung
  • Bonusprogramm
  • Finanzhighlight
  • Prävention
  • Wahltarife
  • Satzung und Geschäftsbericht

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

      Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg:

      15,90%
      davon sind 1,30% kassenindividueller Zusatzbeitrag

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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

    Die AOK Baden-Württemberg ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.

      Baden-Württemberg:

      200 Geschäftsstellen

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    • Kassengröße

        Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2022:

        Die AOK Baden-Württemberg hatte an diesem Stichtag 4.561.963 Versicherte.

        Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 14.959 Versicherte, und die größte hatte 10.980.710 Versicherte.

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    • Anzeige

      Eigendarstellung der AOK Baden-Württemberg:

      Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.

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    • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch:

        ja

      • Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch:

        ja

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    • Ausgewählte Serviceleistungen der AOK Baden-Württemberg

      Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

      • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

        Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt

      • Arzt-Suchportal:

        ja

      • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

        ja

      • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

        ja, die Beratung erfolgt beim Versicherten persönlich vor Ort.

      • Krankenhaus-Suchportal:

        ja

      • Medizinische Infohotline für Versicherte:

        Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

      • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

        ja

      • Online-Filiale:

        ja

      • Reha-Beratung:

        ja

      • Vermittlung von Arztterminen:

        ja

      • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet.

      • Vorsorgeerinnerungsservice:

        ja

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    • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

      Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

      Bitte beachten Sie:
      Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK Baden-Württemberg der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

      • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

        Nein, aber volle Übernahme für einen bestimmten Personenkreis (für behinderte Menschen aus bestimmten Pflegeheimen), im gesamten Versorgungsgebiet, max. 2-mal pro Kalenderjahr; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich

      • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:

        Für alle Versicherten: nein;
        Für einen bestimmten Personenkreis: ja

      • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

        ja

      • Vergünstigter Zahnersatz:

        ja

      • Zahnersatz "zum Nulltarif":

        nein

      • Zahnmedizinische Beratung:

        ja

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    • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

      In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

      Bitte beachten Sie:
      Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK Baden-Württemberg der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

      • Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

        ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

        nein

      • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:

        ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet, öfter als nur ein Mal

      • Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die hier bereits genannten hinaus:

        ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

        nein

      • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

        ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

        ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

        Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
        Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Weitere Leistungen: Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden:

        nein

      • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

        ja, im gesamten Versorgungsgebiet

      • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

        nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich

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    • Ambulante Naturheilverfahren

      Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

      Bitte beachten Sie:
      Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK Baden-Württemberg der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

      • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

        nein

      • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

        Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets

      • Übernahme von Ayurveda:

        nein

      • Übernahme von Chelattherapie:

        nein

      • Übernahme von Eigenbluttherapie:

        nein

      • Übernahme von Feldenkrais:

        nein

      • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

        Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

      • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

        Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets

      • Übernahme von Irisdiagnostik:

        nein

      • Übernahme von Lichttherapie:

        nein

      • Übernahme von Osteopathie:

        Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets

      • Übernahme von Phytotherapie:

        Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

      • Übernahme von Reflexzonenmassage:

        nein

      • Übernahme von Shiatsu:

        nein

      • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

        Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

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    • Schutz bei Auslandsreisen

      Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die AOK Baden-Württemberg für Auslandsreisen anbietet.

      Bitte beachten Sie:
      Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der AOK Baden-Württemberg der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

      • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

        Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und noch weitere. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs und der Impfleistung zu 100,00% aber maximal 200,00 EUR. Übernahme im Rahmen eines Globalbudgets.

      • Auslandsnotfallservice:

        ja

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    • Besondere Versorgung

      Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

      Bitte beachten Sie:
      Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
      Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

      • Atmungssystem: Kehlkopfkrebs:

        Ja

      • Atmungssystem: Lungenkrebs:

        Ja

      • Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen:

        Ja

      • Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs:

        Ja

      • Geschlechtssystem: Hodenkrebs:

        Ja

      • Geschlechtssystem: Prostatakrebs:

        Ja

      • Harnsystem: Blasentumore:

        Ja

      • Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes:

        Ja

      • Harnsystem: Niereninsuffizienz:

        Ja

      • Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus):

        Ja

      • Haut: Geschwüre:

        Ja

      • Haut: Hautkrebs:

        Ja

      • Haut: Neurodermitis:

        Ja

      • Haut: Offenes Bein:

        Ja

      • Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen:

        Ja

      • Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose:

        Ja

      • Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck:

        Ja

      • Herz-Kreislauf-System: Varikose:

        Ja

      • Hormonsystem: Adipositas:

        Ja

      • Hormonsystem: Gicht:

        Ja

      • Hormonsystem: Schilddrüsenfehlfunktion:

        Ja

      • Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs:

        Ja

      • Immunsystem: Rheuma:

        Ja

      • Nervensystem: ADHS:

        Ja

      • Nervensystem: Alkoholabhängigkeit:

        Ja

      • Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten:

        Ja

      • Nervensystem: Angststörungen:

        Ja

      • Nervensystem: Bulimie:

        Ja

      • Nervensystem: Burn-Out:

        Ja

      • Nervensystem: Demenz:

        Ja

      • Nervensystem: Depression:

        Ja

      • Nervensystem: Drogenabhängigkeit:

        Ja

      • Nervensystem: Gehirntumore:

        Ja

      • Nervensystem: Hörsturz:

        Ja

      • Nervensystem: Magersucht:

        Ja

      • Nervensystem: Makula-Degeneration:

        Ja

      • Nervensystem: Migräne:

        Ja

      • Nervensystem: Schizophrenie:

        Ja

      • Nervensystem: Tinnitus:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Regionale Vollversorgung:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung:

        Ja

      • Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne:

        Ja

      • Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen:

        Ja

      • Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung:

        Ja

      • Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft:

        Ja

      • Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS):

        Ja

      • Spezifische Versorgungsleistungen: Transition (Überleitung vom Kinderarzt in die Erwachsenenmedizin):

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Periarthopathie:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen:

        Ja

      • Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen:

        Ja

      • Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen:

        Ja

      • Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs:

        Ja

      • Verdauungssystem: Darmkrebs:

        Ja

      • Verdauungssystem: Diabetes:

        Ja

      • Verdauungssystem: Fettleber:

        Ja

      • Verdauungssystem: Hepatitis:

        Ja

      • Verdauungssystem: Leberkrebs:

        Ja

      • Verdauungssystem: Leberzirrhose:

        Ja

      • Verdauungssystem: Magenkrebs:

        Ja

      • Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs:

        Ja

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    • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

      Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

        a) Einzelbonus
        Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

        • Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten):

          keine Angabe

        • Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene:

          10,00 EUR je Impfung,
          maximal 10,00 EUR pro Jahr

        • Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder:

          keine Angabe

        • Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V:

          keine Angabe

        • Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs:

          keine Angabe

        • Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs:

          keine Angabe

        • Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs:

          keine Angabe

        • Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs:

          keine Angabe

        • Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs:

          keine Angabe

        • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass):

          keine Angabe

        • Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen:

          keine Angabe

        • Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene:

          keine Angabe

        • Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder:

          keine Angabe

        b) "klassisches" Bonusprogramm
        Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

        • Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (Normbereich gem. anerkannter Verfahren):

          nein

        • Bonus für Leistungsabzeichen für Sport:

          ja

        • Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio:

          ja

        • Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein:

          ja

        • Bonus für Raucherentwöhnung / Nachweis Nichtraucherstatus:

          ja

        • Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport:

          ja

        • Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc.):

          ja

        • Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel:

          nein

        • Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika):

          nein

        Maximaler Barbetrag bei der AOK Baden-Württemberg aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

        • 120,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
          Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 12 Maßnahmen zu absolvieren.
          Es wird alternativ eine Sachprämie und eine zweckgebundene Prämie angeboten.

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      • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

          Mit dem AOK-Selbstbehalttarif sparen AOK-Mitglieder bis zu 600 Euro pro Jahr und profitieren von einer hohen Auszahlung bei geringem Risiko. Für Nichtinanspruchnahme von Leistungen gibt es Bonuszahlungen. Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt und Zahnarzt reduzieren den Bonus nicht. Ebenso verringert sich der Bonus nicht, wenn beispielsweise das Kind oder der Ehepartner zum Arzt gehen.

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      • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

        Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
        Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
        Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
        Die AOK Baden-Württemberg übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

        • Entspannung:

          ja, auch als Online-Angebot

        • Förderung des Nichtrauchens:

          ja, auch als Online-Angebot

        • Gesundheitssport:

          ja, auch als Online-Angebot

        • Reduzierung des Alkoholkonsums:

          ja, auch als Online-Angebot

        • Stressbewältigungsstärkung:

          ja, auch als Online-Angebot

        • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

          ja, auch als Online-Angebot

        • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

          ja, auch als Online-Angebot

        • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:

          a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
          Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100% pro Jahr insgesamt unabhängig von der genutzten Zahl von Kursen
          Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100% je Kurs

          b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
          Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 80,00 EUR je Kurs
          Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 350,00 EUR je Kurs

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      • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

        Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

        • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

          nein

        • Selbstbehaltstarif:

          ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 540,00 EUR bei maximal 120,00 EUR Risiko

        • Tarif zur Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

          nein

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      • Satzung und Geschäftsbericht der AOK Baden-Württemberg

        • Satzung der AOK Baden-Württemberg:

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        • Geschäftsbericht der AOK Baden-Württemberg:

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      Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

      Hinweis:
      Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

      Die AOK Baden-Württemberg hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 20.10.2022 schriftlich bestätigt.

      Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

      Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

      Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

      Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

      Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.

      Sie können auch direkt Ihre Mitgliedschaft bei der AOK Baden-Württemberg beantragen:

      Wichtiger Hinweis:
      Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung außerhalb dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Die letzte vollständige Aktualisierung dieser Kasse stammt vom Oct 20, 2022. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.

      Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

      Wie viele Standorte hat die AOK in Deutschland?

      Die AOK – liegt nah Dabei liegt der AOK die Zufriedenheit ihrer Versicherten besonders am Herzen: Rund 61.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren Ihnen in über 1.200 Geschäftsstellen einen leistungsstarken Service.

      Wer gehört zur AOK Rheinland?

      AOK Oberhausen. AOK Remscheid. AOK Krankenkasse für den Kreis Wesel. AOK für den Rhein-Sieg-Kreis.

      Welche AOK für NRW?

      Die AOK NordWest hilft.

      Welche AOK ist für Thüringen zuständig?

      AOK PLUS. Die Gesundheitskasse für Sachsen & Thüringen.

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