Europawahl 2022 wer ist aufgestellt

Am Sonntag, 03.04.2022 wurde das Wählerverzeichnis für die am 15.05.2022 stattfindende  Landtagswahl aufgestellt. In Warendorf sind 28.763 Bürger*innen für die Wahl zum 18. Landtag Nordrhein Westfalens wahlberechtigt.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 12. April verschickt. Wer diese nicht bis spätestens zum 24. April 2022 im Briefkasten hat, soll sich bei der Stadt Warendorf melden.

Wer am Wahltag verhindert ist und die Stimme nicht in einem der 20 Wahllokale abgeben kann, kann auch über Briefwahl an der Landtagswahl 2022 teilnehmen.

Briefwahlunterlagen beantragen

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:

1) Persönlich

Die Briefwahlunterlagen können seit dem 19.04.2022 persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Warendorf beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass sich das Briefwahlbüro in diesem Jahr wieder im Sophiensaal, Kurze Kesselstraße, befindet.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind analog zum Bürgerbüro.

Vormittags
Mo - Fr | 8.00 - 12.30 Uhr

Nachmittags
Mo - Mi | 14 - 16 Uhr   sowie   Do | 14 - 18 Uhr

ODER

2) Online

Unter folgendem Link können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen: Link

Oder Sie scannen den QR Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte und verwenden den dort verschlüsselten Link.

Bitte beachten Sie, dass beantragte Briefwahlunterlagen erst nach Ostern versendet werden (können).

ODER

3) Postalisch

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein entsprechender Antrag abgedruckt. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift ausgefüllt ist. Fehlen darf auch nicht die eigenhändige Unterschrift. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie einfach an die Stadt Warendorf zurück, oder werfen diesen in den Briefkasten der Stadt Warendorf.

In diesen Fällen werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen dann per Post zugeschickt.

Aufgrund der weiterhin vorherrschenden Corona-Pandemie, legt die Verwaltung allen Wählerinnen und Wählern das Online-Verfahren als Infektionsschutzmaßahme ganz besonders ans Herz!

Bei Rückfragen steht Ihnen Jens Schembecker (02581-541330 oder jens.schembecker(at)warendorf.de) gerne zur Verfügung.

Die Wahl zum 18. Landtag Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, den 15. Mai 2022 statt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist entsprechend den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes (LWahlG), wer am Wahltage (15. Mai 2022)

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht nach § 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie das Wählerverzeichnis einsehen und prüfen, ob Sie dort eingetragen sind. Am Wahltag benötigen Sie dann lediglich den Personalausweis oder Reisepass, um sich legitimieren zu können.

Wenn Sie die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen und Beachtung von Fristen nachträglich auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.

Es ist hilfreich, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen. Haben Sie diese nicht erhalten oder verloren, können Sie auch den Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation nutzen.

Ein eigener Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber) kann aus hygienischen Gründen zur Stimmzettelkennzeichnung mitgebracht werden.

Grundsätzlich verlieren Sie Ihr Wahlrecht nicht. Wie Sie Ihr Wahlrecht bei Umzug innerhalb von Siegen oder auch von außerhalb nach Siegen behalten und ausüben können, hängt von der jeweiligen Wahl ab.

Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 3. April 2022 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Ummeldung innerhalb der Stadt Siegen

Ein Umzug innerhalb Siegens führt zu keiner Änderung des Wählerverzeichnisses. Der/die Wahlberechtigte bleibt in dem Stimmbezirk seiner/ihrer bisherigen Anschrift eingetragen. Möchte er/sie in einem anderen Wahllokal wählen, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein bei der Stadtverwaltung Siegen mündlich (nicht jedoch telefonisch!) oder schriftlich, durch Telefax oder E-Mail zu beantragen.

Neuanmeldung in der Stadt Siegen

Bei Neuanmeldungen nach dem 3. April 2022 gilt:

  • bei Zuzug von einer Gemeinde außerhalb von Nordrhein-Westfalen erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (automatisch ohne Antrag), wenn die Anmeldung bis zum 29. April 2022 erfolgt (4. bis 29. April).
  • bei Zuzug von einer Gemeinde innerhalb von Nordrhein-Westfalen erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur auf Antrag (4. bis 29. April). Erfolgt die Eintragung auf Antrag, so werden Sie aus dem Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde (Fortzugsgemeinde) gestrichen. Sofern kein Antrag gestellt wird, kann das Wahlrecht nur in der bisherigen Wohngemeinde - eventuell auch durch Briefwahl - ausgeübt werden.

Sollten Sie aufgrund von Wartezeiten einen Termin erst nach dem 29. April 2022 erhalten, so melden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer (0271) 404-1111 mit dem Hinweis auf den "Zuzug von außerhalb der Gemeinde Siegen". Sie erhalten dann einen zeitnahen Sondertermin, um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis sicherstellen zu können.

Wenn Sie am Tag der Wahl - aus welchen Gründen auch immer - Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit per Briefwahl das Wahlrecht auszuüben. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 3. April 2022 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen entsprechenden Antragsvordruck. Alternativ ist die Antragstellung nach Erstellung des Wählerverzeichnisses auch online möglich. Sie können die Briefwahl darüber hinaus persönlich in dem Wahlbüro im Rathaus Siegen (Ratssaal) vornehmen. Dieses nimmt seinen Dienst am Montag, 11. April 2022, auf. Sollten Sie hierauf nicht warten können, so besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen vorher formlos unter Angabe des Geburtsdatums und Ihrer Meldeadresse zu stellen.

Auch die Stadt Siegen ermöglicht barrierefreie Wahlen. So werden ausschließlich Stimmzettel ausgegeben, bei denen die obere rechte Ecke abgetrennt ist. Dadurch können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimmzettelschablonen unkompliziert nutzen.

Für jeden Stimmbezirk zu der am 15. Mai 2022 stattfindenden Landtagswahl wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet. Die Anschrift des jeweiligen Wahllokals steht in der Wahlbenachrichtigung.

Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht wissen, in welchem Wahllokal sie wählen können, bietet die Stadt Siegen interaktiv eine Suchmöglichkeit zur Wahllokalsuche (Straßen-/Wahllokalübersicht) an.

Gleichzeitig ist zu sehen, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Per Mausklick wird der Standort des entsprechenden Wahllokals in einer Google Maps-Kartenansicht (bei Klick auf die Straße mit Ortsangabe) angezeigt.

Über nachstehenden Link lässt sich das jeweilige Wahllokal nach Anschrift ermitteln:

Mein Wahllokal - Wahllokalsuche (Straßen-/Wahllokalübersicht).

In den Wahllokalen ist - gemäß der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzes nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer empfehlen wir Ihnen jedoch für die Stimmabgabe im Wahllokal das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske, FFP2-Maske) und bitten um Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

Auf den Tischen des Wahlvorstandes sind außerdem Plexiglasscheiben aufgestellt und der Wahlraum wird regelmäßige gelüftet. 3G-Kontrollen finden nicht statt.

Gerne können Sie Ihren eigenen Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber) für die Stimmabgabe mitbringen.

Bitte planen Sie genügend Zeit für Ihre Stimmabgabe ein. Durch die Hygienebestimmungen kann es zeitweise zu Wartezeiten kommen.

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