Dhl paket wer ist der absender absender

Als Absender entscheiden Sie über die Art der Zustellung. Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die so genannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das bedeutet jedoch, dass die Ware unter Umständen nicht direkt beim Empfänger landet.

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Mit kostenpflichtigen Zusatzoptionen wie z.B. "eigenhändig" können Sie als Absender sicherstellen, dass die Sendung außer dem Empfänger nur einem hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt wird.

Haftung bei Beschädigung

Pakete sind in der Regel versichert. Die jeweilige Höchstgrenze variiert bei den verschiedenen Transportunternehmen leicht. Meistens sind es jedoch Beträge von 500 bis 750 Euro. Wenn die versandte Ware beschädigt wurde, muss der Versender dies dem Paketdienstleister in der Regel innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nach Ablieferung des Paketes beim Empfänger melden, damit der Schaden reguliert wird. Hierzu wird der Einlieferungsbeleg und ein Wertnachweis des Paketinhaltes wie z.B. ein Kassenzettel oder eine Rechnung benötigt.

Haftung bei Verzögerung

Die Paketdienstleister geben in ihren Geschäftsbedingungen gewisse Lieferzeiten für die Zustellung der Pakete an. Hierbei handelt es sich jedoch nur um regelmäßige Lieferzeiten und nicht um garantierte Zustellungsdaten. Der Absender hat also keinen Anspruch auf Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, z.B. innerhalb von ein bis drei Tagen.

Ein solcher Termin wird in der Regel nur bei so genannten Expresslieferungen garantiert. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Zusatzangebot, dass deutlich teurer als der Standardversand ist. Nur in diesen Fällen kommt eine Haftung des Paketdienstleisters in Frage. Hierbei kann insbesondere Schadensersatz aufgrund der verzögerten Zustellung verlangt werden,. Vor allem bei Streiks schließen die Paketdienstleister eine solche Haftung jedoch regelmäßig in ihren Geschäftsbedingungen aus.

Haftung bei Verlust

Geht die versandte Ware verloren, muss sich der Absender um einen Nachforschungsauftrag kümmern. Pakete sind in der Regel bis zu einem Wert von 500,- bis 750,- Euro versichert.

Bei allen Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo das Paket ist. Hilft das nicht weiter, meldet der Absender den Verlust beim Kundenservice und stellt kostenlos einen Nachforschungsauftrag. Auch hierzu muss der genaue Paketinhalt angegeben, z.B. durch eine Rechnung, und der Einlieferungsbeleg vorgewiesen werden.

Den Paketdienstleistern steht für die Nachforschung regelmäßig ein Zeitraum von mindestens 20 Tagen seit Einlieferung des Paketes zur Verfügung. Erst wenn das Paket innerhalb dieses Zeitraumes nicht aufgefunden werden kann, gilt es als verloren und der Absender kann gegebenenfalls Erstattungsansprüche gegen den Paketdienstleister geltend machen.

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Paket verloren: Wer haftet und was kann ich tun?

Das Christkind liefert den Kindern an Heilig Abend ausnahmslos pünktlich die Geschenke unter den Baum. Erwachsene aber ärgern sich jeden Tag des Jahres, wenn ein Paket mal verloren geht. Wer ist für den Schaden verantwortlich, wenn unterwegs ein Paket verloren geht? Absender*in, Paketdienstleister oder Empfänger*in? Wie Sie handeln können, wenn Ihnen ein Paket abhandenkommt und welche Ansprüche Sie haben, erfahren Sie hier.

Paket verloren: Das Wichtigste im Überblick

  • Postbot*innen dürfen ein Paket nicht einfach vor Ihrer Haustür ablegen – es sei denn, Sie haben mit dem Paketzusteller einen Ablagevertrag vereinbart. In diesem Fall tragen Sie jedoch das Verlustrisiko selbst.
  • Bei gewerblichen Verkäufern dürfen Sie den Kaufpreis zurückverlangen, wenn das Paket verlorengeht. Bei privaten Absendern hingegen trägt der Empfänger das Transportrisiko. 
  • Auf den Websites der meisten Paketdienste können Sie ein Formular für den Nachforschungsauftrag ausfüllen. Legen Sie am besten eine Kopie des Kaufbelegs bei.
  • Pakete, die „zu lange“ unterwegs sind, sind noch kein Grund für eine Reklamation (außer es wurde ein Zustellungstermin vereinbart, beispielsweise bei Expressversand).

Online nachforschen: Wo ist das Paket?

Nichts trübt den Kaufrausch so sehr, wie ein Paket, das nicht schnell genug ankommt. Egal ob DHL, Hermes, DPD oder UPS – jeder größere Paketdienst bietet online eine Sendungsverfolgung an, mit der Sie die Reise Ihres Pakets nachvollziehen können.

Den stets individuellen Tracking-Code bekommt zunächst der Versender, wenn er das Paket auf die Reise schickt. Beim Online-Shopping ist es oft der Fall, dass Verkäufer die Paketnummer automatisiert ihren Kund*innen mitteilen – etwa in der Versandbestätigung.

Wenn Sie sich also fragen, wo Ihr Paket bleibt, sollten Sie zuerst die Sendungsverfolgung bemühen. Steht die nicht zur Verfügung, hilft eventuell ein Nachhaken beim Absender.

Achtung: Nicht alle Pakete, Päckchen oder Briefe kann man zurückverfolgen. Ein Standard-Paket von DHL etwa beinhaltet eine Versicherung bis 500 Euro sowie die Sendungsverfolgung. Das etwas günstigere Päckchen aber keine der beiden Leistungen.

Paket beim Nachbarn oder vor der Haustür

Der Postbote darf ein Paket nicht so einfach vor Ihre Haustür legen. Er muss es stets persönlich übergeben. Bei der Person, an die ein Paket übergeben wird, muss es sich jedoch nicht um die Empfängerin oder den Empfänger persönlich handeln: Die meisten Paketdienste räumen sich die Möglichkeit ein, das Paket bei einem Nachbarn oder einer Nachbarin hinterlegen zu können. Dann übernimmt diese die Verantwortung, dass die Ware beim Empfänger oder der Empfängerin landet. Auch er oder sie darf Ihr Paket nicht einfach vor der Haustür platzieren und sollte es persönlich überreichen.

Paket verloren – und wer haftet jetzt?

Verbraucher, die bei einem gewerblichen Verkäufer bestellt haben, können  den Kaufpreis zurückverlangen, wenn das Paket nicht ankommt: In diesem Fall trägt grundsätzlich der Verkäufer das Transportrisiko (§§ 474 und 475 Bürgerliches Gesetzbuch).

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 353/12) dürfen Unternehmen nicht einfach in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Transportrisiko auf den Verbraucher übertragen. Etwaige Klauseln in AGB sind folglich nicht bindend (§ 307 BGB).

Ist der Verkäufer aber eine Privatperson, wie etwa bei einem Verkauf über Ebay oft der Fall, trägt der Empfänger das Transportrisiko (§ 447 BGB). Gleiches gilt auch, wenn es sich sowohl beim Empfänger als auch beim Absender um ein Unternehmen handelt. Im Fall eines Verlusts ist der Absender fein raus, wenn er etwa mit einem Beleg nachweisen kann, das Paket an den Zustelldienst übergeben zu haben. In diesem Fall kann der Empfänger keinen Schadensersatz verlangen.

Was tun bei einem verlorenen Paket?

Wie oben schon erwähnt, ist es der Absender, der eine Vertragsbeziehung mit dem Zusteller hat. Trägt aber der Empfänger das Risiko, liegt es schon in seinem Interesse, selbst einem verlorenen Paket auf den Grund zu gehen. Zunächst sollte er daher den Absender bitten, seine Ansprüche in einem formlosen Schreiben an ihn abzutreten. Darin nennt der Absender idealerweise alle relevanten Daten zur Sendung (beide Adressen und Sendungsnummer).

Es kann vorkommen, dass sich der Zustelldienst dagegen sträubt, dem Empfänger zu helfen – und das, obwohl der Empfänger Ihnen die Rechte abgetreten hat. Es könnte in diesem Fall zielführender sein, gleich den Absender oder die Absenderin zu bitten, die Nachforschung in Auftrag zu geben, anstatt mühsam beim Zustelldienst auf seine Rechte zu pochen.

Ein Formular für den Nachforschungsauftrag bieten die meisten Paketdienste auf ihren Websites an. Um den Wert des Inhalts nachweisen zu können, legen Sie am besten eine Kopie des Kaufbelegs bei, wenn Sie den Nachforschungsauftrag aufgeben. Bleibt dann das Paket noch immer verschollen, ersetzt der Paketdienst dem Geschädigten den versicherten Wert. Bei einem regulären Hermes- oder DHL-Paket sind das maximal 500 Euro. Aber Vorsicht: Übersteigt der Wert des Paketinhaltes die Grenze von 500 Euro, kann es sein, dass die Haftung nicht greift! Dann erhalten Sie gar kein Geld von Ihrem Paketdienstleister.

Achtung: Je nach Paketzusteller können die Höhe der Versicherungssumme und auch eventuelle Fristen unterschiedlich ausfallen. Lesen Sie daher am besten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Zustellers nach.

Paket zu spät: Schadensersatz nur bei garantierter Zustellung

Ist ein Paket schon „zu lange“ unterwegs, kann es unter Umständen ärgerlich sein, ist aber zunächst noch kein Grund für eine Reklamation: Einen Anspruch auf einen bestimmten Zustellungstermin gibt es für den normalen Paketversand nicht. Nur wenn ein solcher mit dem Paketdienst vereinbart wurde kann der gegebenenfalls gezahlte Aufpreis zurückverlangt werden. Zum Beispiel bei einem Expressversand.

Hat ein*e Käufer*in diesen bezahlt, muss er oder sie sich zunächst an den Verkäufer wenden. Denn nur die Person, die das Paket versendet,  hat mit dem Paketdienst ein Vertragsverhältnis. Daher kann auch nur diese Person Ansprüche bei ihm anmelden. Der Verkäufer kann den Paketdienst also dann in Regress nehmen, wenn er zu spät liefert.

Außerdem kann ein Privatkunde sein Widerrufsrecht (§ 355 BGB) geltend machen und das Paket einfach zurückgehen lassen. Ein Rückgaberecht haben Sie allerdings nur bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften. Sie können Ihr Paket also nur zurückgeben, wenn Sie es im Internet, am Telefon oder per Katalog bestellt haben.

Paket verloren: Anwaltshotline & Online Rechtsberatung

Ihr Paket wurde nicht geliefert und nun möchten Sie Schadensersatz geltend machen? Oder Ihr Kunde beschwert sich, dass eine Lieferung nicht angekommen sei? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwältinnen und Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit Rat und Tat zur Seite.

Anwaltshotline

0900-1 875 004 705*

*1,99€/Min aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.


Wer ist der Absender meines Paketes?

Anhand der Strichcodenummer Ihres Pakets können Sie über Track & Trace und die App My bpost den Namen und die Adresse des Absenders ermitteln.

Ist der Absender Pflicht?

Muss bei einem Brief oder einem Paket der Absender angegeben werden? Nein, bei normalen Briefen ist dies ist nicht unbedingt erforderlich. Wenn die Briefsendung allerdings dann nicht zustellbar ist, so kann sie durch die Angabe des Absenders an diesen zurückgesandt werden.

Kann man ein Paket auch ohne Absender verschicken?

Pakete benötigen immer eine Absenderangabe. Es ist nicht möglich, ein Paket ohne Absender zu verschicken. Solche Sendungen werden in Postfilialen bzw. Paketshops nicht angenommen.

Was passiert mit nicht zugestellten Paketen ohne Absender?

Kann ein Paket keinem Empfänger oder Absender zugeordnet werden, weil beispielsweise der Adressaufkleber abgefallen ist, „so ist der Paketdienstleister berechtigt, das Paket zu öffnen (§ 39 Abschnitt 4 Nr.

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