Bis wann kann man in die private Krankenversicherung wechseln?

Bis wann kann man in die private Krankenversicherung wechseln?
Kann man von einer PKV in eine andere wechseln?

Meinung:

Um es mit Loriot zu sagen: Man kann von PKV zu PKV wechseln, aber es ist sinnlos. Eine private Krankenversicherung kann man nach den ersten zwei bis drei Versicherungsjahren ordentlich einmal im Jahr zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Meist endet das Versicherungsjahr am 31.12. eines jeden Jahres. Zusätzlich kann die PKV zum Termin einer Beitragserhöhung gekündigt werden. Wegen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland wird eine PKV-Kündigung erst dann wirksam, wenn man dem gekündigten Versicherer eine nahtlose Versicherungsbescheinigung entweder einer anderen PKV oder einer gesetzlichen Krankenkasse GKV vorlegt. Auf diesem Weg kann man also von PKV zu PKV wechseln. Eine viel sinnvollere PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist immer, also zu jedem Ersten eines jeden Monats unter Erhalt aller erworbenen Rechte möglich.

Warum sollte man nicht von PKV zu PKV wechseln?

Beim PKV-Tarifwechsel bleiben alle erworbenen Rechte wie zum Beispiel das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand beim Versicherungsbeginn und natürlich die wertvollen Altersrückstellungen von Gesetz wegen zu 100 % erhalten. Dazu gehören sogar die leistungsfreien Versicherungsjahre für die Beitragsrückerstattung oder Erstattungshöchstsätze der ersten Jahre beim Zahnersatz. Wurde die PKV nach 2009 abgeschlossen, kann beim Wechsel von PKV zu PKV ein Teil der Alterungsrückstellungen mit zum neuen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden, aber eben nur ein Teil. Alle anderen Rechte gehen beim Wechsel von PKV zu PKV verloren.

Selbst wenn der neue Beitrag zum Zeitpunkt des angestrebten Wechsels trotz des neuen Eintrittsalters günstiger als im bestehenden Vertrag ist, so wird sich dieser Unterschied in der Regel über kurz oder lang auflösen, spätestens aber im Rentenalter. Denn im Alter fehlen die alten Rückstellungen aus dem alten bisex-Vertrag. Im neuen PKV-Unternehmen kann ein neuer Vertrag nur in einem unisex-Vertrag abgeschlossen werden. Ob es sich bei einem unisex-Tarif um einen Nachteil handelt, muss ebenfalls mit kühlem Kopf geprüft werden. Weiterhin entstehen beim Neuabschluss einer neuen PKV erneut Abschlusskosten in nicht unerheblichem Umfang, diese Kosten werden auf die Beiträge umgelegt und somit vom Kunden finanziert. Usw, usw, usw.

Besser und sicherer ist ein PKV-Tarifwechsel

hc consulting AG betreut seit 35 Jahren Kunden dieser PKVs als freier und unabhängiger Versicherungsmakler zum PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft und zu allen Fragen der privaten Krankenversicherung während der gesamten Laufzeit der Versicherung:

Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa

Ausnahmen

Dabei stehen wir rechtlich auf der Seite unserer Kunden und vertreten deren Interessen gegenüber der PKV, es entstehen niemals Kosten. Eine regelmäßige Tarifoptimierung mit der Überprüfung von Optionen zum Tarifwechsel nach § 204 VVG sollte bei den hohen Kosten für eine Krankenversicherung zum Standard gehören. In jedem Fall ist diese Möglichkeit eine Chance und ein Gewinn für die Versicherten der privaten Krankenversicherung. Eine Kündigung der bestehenden PKV mit einem Wechsel zu einer anderen PKV ist überflüssig, alle Rechte bleiben erhalten. Kunden der GKV haben keine vergleichbaren Rechte.

Wie kann die gesetzliche Krankenkasse gekündigt werden?

In der GKV unterscheidet man grundsätzlich zwischen 2 Arten der Kündigung:

  • Ordentliche Kündigung: Sobald die Bindungsfrist von 12 Monaten erfüllt wurde (ab 2021 sind es 12 Monate), kann die gesetzliche Krankenversicherung ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei Monate. Diese Bindungsfrist greift nicht bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung.
  • Außerordentliche Kündigung: Die gesetzliche Krankenversicherung kann aber auch außerordentlich gekündigt werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Diese liegen vor wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Oder auch wenn angekündigte Prämien eingestellt werden.

Wechsler aufgepasst!

Seit 2021 müssen GKV-Mitglieder ihre Versicherung nur noch dann kündigen, wenn sie in die PKV wechseln wollen oder ins Ausland ziehen. Wenn du deine GKV wechseln möchtest kannst du das ab dem 1. Januar 2021 sofort ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse tun. Du stellst einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse.

Leitfaden zum Wechsel in die PKV: Kündigung der gesetzliche Krankenversicherung

1. Die gesetzliche Krankenversicherung ordentlich kündigen

Wenn du von der GKV in die private Krankenversicherung wechseln willst, musst du deine gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Die Kündigung per E-Mail ist rechtlich noch umstritten. Wenn du ganz sicher gehen willst, versendest du den Brief per Einschreiben. 

2. Eine Kündigungsbestätigung anfordern

Gib an, wann du deine alte Krankenkasse verlassen möchtest, und fordere eine Kündigungsbestätigung an. Du erhältst sie innerhalb der nächsten 14 Tage – das ist die laut Sozialgesetzbuch vorgesehen Frist.

3. Nachweis der neuen Versicherung dem Arbeitgeber oder der alten Versicherung übermitteln

Deine neue private Krankenversicherung stellt einen „Nachweis über das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall“ aus. Diese muss an die alte Versicherung geschickt werden.

Angestellte müssen auch ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie ihre Krankenversicherung wechseln.

Wechselst du die gesetzliche Krankenversicherung oder beginnst ein neues Arbeitsverhältnis, meldet dich dein Arbeitgeber bei der angegebenen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Dann erhält er die Bestätigung der Mitgliedschaft elektronisch zurück. Eine Mitgliederbescheinigung auf Papier ist dann nicht mehr nötig.

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Die PKV ist nichts für dich? Warum du dich irren könntest:

Du hast sicher schon so einiges über die private Krankenversicherung gehört. Aber was ist dran an Mythen wie "Die PKV ist im Alter umbezahlbar"? Wir klären auf.

Wichtig: Krankenkasse bei Wechsel in PKV rechtzeitig informieren

Wird die alte Krankenkasse nicht rechtzeitig informiert, bleibst du vorerst bei ihr versichert und kannst nicht in die private Krankenversicherung wechseln. So soll der nahtlose Übergang sichergestellt sein, denn jeder Deutsche braucht einen Krankenversicherungsschutz. Selbst wenn beim Wechsel etwas schiefgehen sollte, kannst du in der Zwischenzeit trotzdem zum Arzt gehen. Denn dann kommt die alte Kasse für die Kosten auf.

Übrigens: Es ist auch ganz einfach, eine private Krankenversicherung zu kündigen und in eine andere PKV zu wechseln. Auch hier gibt es Sonderkündigungsrechte, wenn dich die private Krankenversicherung über eine Beitragserhöhung informiert.

Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn du in die private Krankenversicherung wechseln willst, musst du bestimmte Fristen einhalten.

Die Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate.

Wenn du also zum 01. April in die private Krankenversicherung starten willst, muss die Kündigung spätestens am 31. Januar bei der GKV eingegangen sein. Die Kündigung greift dann zum 31. März.

Mindestbindungszeit & Bindungsfrist

Vor 2021 musstest du mindestens 18 Monate bei deiner alten Krankenkasse versichert gewesen sein, um kündigen zu können. Diese Frist wurde auf 12 Monate verkürzt. Sie greift aber bei einem Wechsel von der PKV in die GKV nicht. In Wahltarifen beträgt diese Frist bis zu drei Jahre. Diese greift beim Wechsel in die PKV allerdings schon.

Was passiert, wenn ich einen Wahltarif habe?

Du hast einen Wahltarif bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen, zum Beispiel um Beitragsrückerstattungen einzuheimsen? Dann kann es laut Bundesministerium für Gesundheit sein, dass dieser Sondervertrag mindestens 1 bis 3 Jahre laufen muss, bevor du ihn kündigen kannst. Frag am besten bei deiner Krankenkasse nach, wie es sich in deinem Fall verhält.

Sonderkündigungsrecht GKV - Zusatzbeitrag!

Ein Spezialfall ist die außerordentliche Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn deine GKV einen Zusatzbeitrag erhebt oder erstmalig erhöht oder bereits versprochene Prämien reduziert oder streicht, steht dir eine Sonderkündigung zu. Das bedeutet: Die Kündigungsfrist beträgt zwar auch zwei Monate, aber es spielt keine Rolle, wie lang du bereits bei dieser Krankenkasse versichert bist. Allerdings musst du jetzt schnell handeln, um zu kündigen:

Wichtig: Sobald du auf die Beitrags- oder Leistungsänderung hingewiesen wurdest, musst du innerhalb der nächsten zwei Monate kündigen. Der späteste Termin ist der Tag, an dem der Zusatzbeitrag das erste Mal fällig wird.

Wann ist ein sofortiger Krankenkassenwechsel ohne Kündigung möglich?

Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst, kannst du unter Umständen direkt deine Krankenversicherung wechseln. Du warst zum Beispiel bisher versicherungspflichtig und verdienst bei deinem neuen Arbeitgeber erstmals ein Gehalt, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt? Dann kannst du direkt aus der GKV austreten und sofort bei Beginn des neuen Jobs der neuen privaten Krankenversicherung beitreten.

Lass dir damit allerdings nicht zu viel Zeit, sondern erledige diese Aufgabe innerhalb der ersten 14 Tage in deinem neuen Job.

Wer kann die gesetzliche Krankenversicherung kündigen und in die private Krankenversicherung wechseln?

Wer sich privat krankenversichert, bekommt schneller einen Termin beim Facharzt und erhält eine Behandlung mit neuesten Technologien. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kannst du in der PKV aus verschiedenen Tarifen wählen. Damit bekommst Du als Mitglied die Leistungen in der privaten Krankenversicherung, welche dir für deine Gesundheit wichtig sind.

In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Wer sich privat versichern darf, legt allerdings der Gesetzgeber fest. 

Folgende Berufsgruppen können sich privat versichern:

Selbstständige:

Unternehmer und Freelancer können wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. Wer allerdings einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgeht, ist der Künstlersozialkasse zugeordnet und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Er oder sie kann sich zu Beginn der Tätigkeit oder ab bestimmten Einkommensgrenzen von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln.

Mehr zur PKV für Selbstständige

Angestellte:

Wenn dein regelmäßiges Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, steht dir die Tür zur privaten Krankenversicherung ebenfalls offen. Diese Grenze verschiebt sich immer wieder. Seit 2021 liegt sie bei 64.350 Euro pro Jahr (ab 2023: 66.600 Euro). Das bedeutet: Du musst mindestens 5.362,5 Euro pro Monat verdienen, damit du die GKV kündigen kannst und dich in der privaten Krankenversicherung versichern kannst.  

Falls du Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, zählen die Beträge zum Gesamteinkommen dazu. 

Wenn du zum Beispiel im Sommer eine Gehaltserhöhung bekommst und dann erstmalig über der festgeschriebenen Grenze liegst, kannst du dich ab dem 1. Januar des nächsten Jahres privat versichern, wenn dein Gehalt in diesem und im nächsten Jahr voraussichtlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wann und wie du wechseln kannst, liest du unten. 

Mehr zur PKV für Angestellte

Beamte:

Die meisten Beamten schließen eine private Krankenversicherung ab, denn dann haben sie in allen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe – das bedeutet, das ihr Dienstherr meist 50 Prozent der Kosten im Krankheitsfall übernimmt. 

Mehr zur PKV für Beamte

Studenten:

Du studierst noch? Bis 25 kannst du in der Familienversicherung versichert sein. Du kannst dich aber zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien (spätestens 3 Monate nach Beginn des Studiums) und dich in der privaten Krankenversicherung versichern. Das lohnt sich vor allem, wenn deine Eltern Beamte sind, da die Beihilfe 80 Prozent der Krankheitskosten bis zum 25.Lebensjahr übernimmt. Wenn du später ins Berufsleben startest, kannst du bei Bedarf in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Mehr zur PKV für Studenten

Berufsanfänger:

Wenn du gerade deinen ersten Job angetreten hast, kannst du dich in der privaten Krankenversicherung versichern, wenn dein Jahreseinkommen als Angestellter über der festgeschriebenen Grenze liegt. Auch wenn du direkt in die Selbstständigkeit startest und dich verbeamten lässt, steht dir der Weg in die private Krankenversicherung offen.

Du kannst übrigens trotz Krankheit in die PKV eintreten – dein Beitrag wird dann entsprechend des Risikos individualisiert (Risikozuschlag). 

Je nach Diagnose hat die PKV jedoch auch das Recht, die Mitgliedschaft abzulehnen.

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse und der Wechsel in die private Krankenversicherung sind einfach. Du möchtest mehr erfahren? 

Mehr zur ottonova PKV

Übrigens: Bei ottonova gibt es eine Beitragsgarantie bis (mindestens) Ende 2023 für alle Krankenvollversicherungstarife (in allen Krankenvolltarifen außer Pflege).

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In sieben Schritten in die ottonova PKV wechseln

Du hast dich informiert, wurdest beraten und möchtest dich bei ottonova versichern. Jetzt soll der Wechsel schnell und vor allem unkompliziert über die Bühne gehen. Doch was nun genau zu tun ist, wissen die wenigsten. Schließlich suchst du dir nicht jeden Tag eine neue Krankenversicherung aus!

Wir haben für dich einen Leitfaden erstellt, mit dem nichts mehr schiefgehen kann. Folge der Schritt-für-Schritt-Anleitung und hol dir jederzeit persönlichen Support über E-Mail, Chat oder Telefon.

Dieser Text soll dir den Wechsel zu ottonova erleichtern. Die folgenden Punkte erklären die einzelnen Schritte für einen erfolgreichen Wechsel der privaten Krankenversicherung zu ottonova. 

Bist du dir noch nicht sicher, ob du dich überhaupt privat versichern kannst oder willst, dann lese zuerst unseren Artikel: PKV oder GKV – ein Navigator durch das deutsche Gesundheitssystem.

In sieben einfachen Schritten zu ottonova - 100 % digital


  1. Terminvereinbarung & Beratungsgespräch
  2. Antragstellung über Beitragsrechner
  3. Gesundheitsfragen beantworten
  4. Versicherungsvetrag prüfen und abschließen
  5. Kündigung deiner bisherigen Versicherung
  6. Konto in deiner App aktivieren: alle Dokumente auf einen Blick
  7. Alle Vorteile deiner neuen digitalen Krankenversicherung genießen

Der Antrag

Bevor wir dich versichern können, benötigen wir einen Antrag von dir. Das läuft bei ottonova als digitale Versicherung online. Über den Beitragsrechner kannst du deinen Antragsprozess starten. Hier gibst du deine persönlichen Daten ein. Spätestens jetzt wird es Zeit für einen Check deiner Kündigungsfristen bei der aktuellen Versicherung. Musst du etwas nachschauen, ist das gar kein Problem: Du kannst den Antrag jederzeit pausieren und später weitermachen.

Ich bin gerade in der PKV

Wirf einen Blick in die Unterlagen zu deiner bisherigen Versicherung. Dort findest du die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit. Gerne helfen wir dir, die Daten in deinen Dokumenten zu finden. 

Je nachdem, bei welcher Krankenversicherung du versichert bist, kannst du in der Regel zum 31.12. jedes Jahres oder zum Ende des Monats, in dem du deine Versicherung abgeschlossen hast, kündigen. Zudem hast du immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Beiträge steigen. Komm gerne einfach auf uns zu und wir helfen dir, den richtigen Zeitpunkt abzuklären.


Ich bin gerade in der GKV

Du willst raus aus der gesetzlichen Kasse? Das geht immer zum Ende des übernächsten Monats – also mit einer Frist von zwei Monaten. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, also nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegst.

Im Rahmen des Antragsprozesses musst du eine Risiko- und Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dafür wird sich jemand aus dem ottonova Antragsteam bei dir melden, um einen Telefontermin für die Risikoprüfung auszumachen. Auf Basis deiner Daten teilen wir dir dann auch den Beitrag für die von dir gewählten Tarife mit.

Der Vertragsabschluss

Bevor du uns deinen Antrag final stellst, erhältst du deine Vertragsunterlagen. Hier siehst du deinen zukünftigen Monatsbeitrag noch einmal Schwarz auf Weiß. Bist du mit allem einverstanden, kannst du deinen Antrag durch Klick auf den Button „Jetzt kostenpflichtig abschließen“ absenden. Damit der Antrag nicht versehentlich auf die Reise geht, musst du diesen Schritt noch mit einer One-Time-Pin bestätigen, die wir dir per SMS zuschicken.

Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir deinen Versicherungsschein oder eine sonstige Annahmeerklärung in Textform erstellen. Im Versicherungsschein ist auch nochmals genau festgehalten, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz beginnt. Ab jetzt hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Wenn du es nicht schon getan hast, kannst du jetzt in der ottonova App dein Konto aktivieren. Im Dokumentenbereich findest du neben der Versicherungspolice auch alle weiteren wichtigen Dokumente rund um deinen Vertrag.

ottonova GKV vs PKV

Was ottonova dir erstattet
(die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht)

Du weißt sicher, dass du in der PKV mehr bekommst. Jetzt willst du wissen, welche Leistungen das konkret sind. Dann lass dir unsere kostenlose Übersicht zusenden.

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht: Versicherer müssen sicherstellen, dass du auch bei einem Wechsel lückenlos versichert bist. Für deine Vorversicherung erhältst du deshalb einen Versicherungsnachweis und für den Arbeitgeber eine Bescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss und für die Vorsorgeaufwendungen. Diese Dokumente kannst du wie deinen Versicherungsschein in deiner App herunterladen.

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FAQ´s zum Wechsel in die PKV

Es ist gesetzlich geregelt wer sich privat versichern darf. In die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) dürfen Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Angestellte ab einem bestimmten Bruttojahreseinkommen, die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Grenze steigt von Jahr zu Jahr. Aktuell liegt sie 64.350 Euro. 2023 soll sie auf 66.660 Euro im Jahr steigen.

Wenn du in die PKV wechseln willst, musst du bestimmte Fristen einhalten.

Die Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate. Wenn du also zum 01. April in die PKV starten willst, muss die Kündigung spätestens am 31. Januar bei der GKV eingegangen sein. Die Kündigung greift dann zum 31. März.

Zuden musstest du vor 202 mindestens 18 Monate bei deiner alten Krankenkasse versichert gewesen sein, um kündigen zu können. Diese Frist wurde auf 12 Monate verkürzt. Sie greift aber bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die GKV nicht.

Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst, kannst du unter Umständen direkt deine Krankenversicherung wechseln. Du warst zum Beispiel bisher versicherungspflichtig und verdienst bei deinem neuen Arbeitgeber erstmals ein Gehalt, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt? Dann kannst du direkt aus der GKV austreten und sofort bei Beginn des neuen Jobs der neuen privaten Krankenversicherung beitreten.

Lass dir damit allerdings nicht zu viel Zeit, sondern erledige diese Aufgabe innerhalb der ersten 14 Tage in deinem neuen Job

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Bis wann kann ich die private Krankenversicherung wechseln?

Der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche ist für ehemals Selbstständige nur möglich, wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dies gilt bis zum 55. Lebensjahr.

Kann ich jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln?

Freiwillige Mitglieder der GKV können jederzeit in die PKV wechseln. Jedes freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich alternativ auch privat krankenversichern.

Wann kann ich mich privat krankenversichern 2022?

Die neuen Rechengrößen: Für das Jahr 2022 hat der Gesetzgeber die Grenze für eine Pflichtversicherung bei 64.350 Euro pro Jahr festgelegt – oder 5.362,50 Euro pro Monat. Liegt das Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers oberhalb dieses Wertes, ist er versicherungsfrei. Er kann zwischen GKV und PKV wählen.