Seiteninhalt Show
Nr. 99036008071000 BeschreibungTeaserWenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, m�ssen Sie Ihr Fahrzeug unverz�glich ummelden und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen. VolltextSind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, m�ssen Sie Ihr Fahrzeug unverz�glich ummelden. M�chten Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten, k�nnen Sie dies bundesweit tun. Die �nderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen. M�chten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. F�r ein Wunschkennzeichen fallen zus�tzliche Geb�hren an. Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs m�ssen Sie unverz�glich in der �rtlichen Zulassungsbeh�rde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:
Bei einem Umzug innerhalb des Verwaltungsbezirks m�ssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie m�ssen der Zulassungsbeh�rde allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen. Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ung�ltig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Hinweis:Fahrzeuge k�nnen auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die
Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) zur Sicherung erhalten hat, wenden Sie sich zuerst an diese und veranlassen sie, dass das Dokument der Zulassungsbeh�rde zur �nderung zugeschickt wird. Rechtsgrundlage(n)Erforderliche Unterlagen
Achtung: Sie m�ssen weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung ohne Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundeslad und je nach dem, ob Sie von der Kennzeichenmitnahme Gebrauch machen oder nicht. Bitte fragen Sie diesbez�glich bei Ihrer �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde nach.�
zus�tzlich bei Beantragung f�r juristische Personen:
Spezielle Hinweise f�r - Landkreis Vorpommern-R�gen�bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Nicht EU-Land zus�tzlich:
Voraussetzungen
Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, m�ssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverst�ndnis enthalten, dass die Zulassungsbeh�rde die bevollm�chtigte Person �ber r�ckst�ndige Geb�hren und Auslagen von Ihnen informieren darf. Kosten(Geb�hren, Auslagen, etc.)Je nach Umfang des �nderungsvorgang�unterschiedlich (f�r Wunschkennzeichen fallen beispielsweie zus�tzliche Kosten an). Ausk�nfte zur Geb�hrenh�he erteilt Ihnen Ihre zust�ndige Kfz-Zulassungsbeh�rde. Spezielle Hinweise f�r - Landkreis Vorpommern-R�genDie Geb�hr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbeh�rde beglichen werden. Kosten f�r die Kennzeichenschilder sind in den Geb�hren nicht enthalten. Sie sind an den Hersteller zu zahlen. VerfahrensablaufDie Ummeldung (ohne Halterwechsel) k�nnen Sie online oder pers�nlich bei Ihrer �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde beantragen. Pers�nliche Antragstellung:�
Onlineverfahren:�
BearbeitungsdauerFristenUmmeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverz�glich FormulareFormulare: erhalten Sie von Ihrer �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde Onlineverfahren m�glich: ja, �ber das Online-Portal der �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde Schriftform erforderlich: ja Pers�nliches Erscheinen n�tig: nein Weiterf�hrende InformationenHinweise (Besonderheiten)Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift ge�ndert werden k�nnen, muss die Ummeldung bei dem f�r Sie zust�ndigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Fachlich freigegeben durchMinisterium f�r Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Fachlich freigegeben amZust�ndige StelleDie Zulassungsbeh�rde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben. Die f�r Ihren Wohnsitz zust�ndige Zulassungsbeh�rde. AnsprechpunktDie Zulassungsbeh�rde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben. Wo melde ich mein Auto um wenn ich umgezogen bin?Für die Ummeldung eines Autos ist die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Je nachdem, ob es sich um einen Umzug unter Mitnahme des Fahrzeugs – mit oder ohne Kennzeichen – handelt oder um eine Ummeldung auf einen neuen Halter – mit oder ohne Kennzeichenmitnahme –, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.
Was brauche ich um die Adresse im Fahrzeugschein zu ändern?Für die Änderung werden folgende Dokumente benötigt:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Personalausweis oder Reisepass des Halters. Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
Warum eVB bei Umzug?Als Nachweis, dass Ihr Auto mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert ist, nennen Sie bei der Ummeldung lediglich die siebenstellige eVB-Nummer.
Was kostet es ein Auto zuzulassen?Gebühr gemäß § 14 TP 15 Gebührengesetz. Für Bescheinigungen (Zulassungsschein), die von einer gemäß § 40a KFG in der jeweils geltenden Fassung eingerichteten Zulassungsstelle aus Anlass der Zulassung zum Verkehr über die erfolgte Zulassung ausgestellt werden, muss eine Gebühr in Höhe von 119,80 Euro entrichtet werden.
|