Auto ummelden bei umzug im gleichen landkreis

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Nr. 99036008071000


Beschreibung

Teaser

Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, m�ssen Sie Ihr Fahrzeug unverz�glich ummelden und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

Volltext

Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, m�ssen Sie Ihr Fahrzeug unverz�glich ummelden.

M�chten Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten, k�nnen Sie dies bundesweit tun. Die �nderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen.

M�chten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. F�r ein Wunschkennzeichen fallen zus�tzliche Geb�hren an.

Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs m�ssen Sie unverz�glich in der �rtlichen Zulassungsbeh�rde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

  • Hauptwohnsitz,
  • Betriebssitz oder
  • Ihre Niederlassung haben.

Bei einem Umzug innerhalb des Verwaltungsbezirks m�ssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie m�ssen der Zulassungsbeh�rde allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ung�ltig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Hinweis:Fahrzeuge k�nnen auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Beh�rden oder
  • Vereine.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) zur Sicherung erhalten hat, wenden Sie sich zuerst an diese und veranlassen sie, dass das Dokument der Zulassungsbeh�rde zur �nderung zugeschickt wird.

Den Eingang der ZB II oder des Fahrzeugbriefes k�nnen Sie telefonisch bei der Zulassungsstelle erfragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • g�ltiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebest�tigung
  • Pr�fbericht �ber die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel T�V, DEKRA, GT�, K�S, GTS, FSP

Achtung: Sie m�ssen weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung ohne Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundeslad und je nach dem, ob Sie von der Kennzeichenmitnahme Gebrauch machen oder nicht. Bitte fragen Sie diesbez�glich bei Ihrer �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde nach.�

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • ge�nderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • g�ltige Hauptuntersuchung (HU/T�V); Pr�ffrist darf nicht abgelaufen sein
  • �bisherige Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug nicht au�er Betrieb gesetzt ist
  • Teilnahmeerkl�rung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Kfz-Steuer)
  • eVB (elektronische 7-stellige Versicherungsbest�tigung

zus�tzlich bei Beantragung f�r juristische Personen:

  • durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebeh�rde Ihres Wohnorts
  • f�r Firmen (GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Gesch�ftsf�hrers
  • f�r Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
  • f�r Gesellschaften des b�rgerlichen Rechts: komplette �bersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag) vorzulegen; Vollmacht und Erkl�rung, auf welche nat�rliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift best�tigt)

Spezielle Hinweise f�r - Landkreis Vorpommern-R�gen

�bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Nicht EU-Land zus�tzlich:

  • �bereinstimmungsbescheinigung (COC) im Original , wenn eine EG-Typgenehmigung vorliegt, oder ein Gutachten nach � 21 Stra�enverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder � 13 Verordnung �ber die EG-Genehmigung f�r Kraftfahrzeuge und ihre Anh�nger sowie f�r Systeme, Bauteile und selbstst�ndige technische Einheiten f�r diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV) f�r die Erteilung einer Einzelgenehmigung
  • Ausl�ndische Fahrzeugpapiere (gegebenenfalls mit deutscher �bersetzung)
  • elektronische Versicherungsbest�tigung (� 23 FZV)
  • Nachweis der Verf�gungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung)
  • Nachweis �ber eine g�ltige Hauptuntersuchung
  • G�ltige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebest�tigung; F�hrerschein und �hnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Halten Sie bitte Ihre Kontoverbindung mit IBAN und BIC bereit, bei Zulassung durch einen Bevollm�chtigten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber muss das SEPA-Lastschriftmandat vom Kontoinhaber und vom Halter unterschrieben mitgebracht werden)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes im Original (Verzollungsnachweis)
  • Falls nach dem Kauf �nderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind (z.B. Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlich anerkannten Sachverst�ndigen (z.B. T�V Nord) oder einem Pr�fingenieur (T�V Nord, DEKRA, GT�, K�S, FSP, T�V S�d) zu pr�fen. Bei schwerwiegenden Ver�nderungen (�nderung der Fahrzeugart oder des Abgas-/Ger�uschverhaltens, Gef�hrdung von Verkehrsteilnehmern) ist das Fahrzeug ausschlie�lich durch einen amtlichen anerkannten Sachverst�ndigen zu begutachten. Die von ihm �ber die Pr�fung (Abnahme) ausgestellte Bescheinignung ist bei der Zulassung mitvorzulegen.
  • Mitteilung f�r Umsatzsteuers�tze (erforderlich f�r Fahrzeuge aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht l�nger als 6 Monate zur�ckliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000km betr�gt).

Voraussetzungen

  • Sie d�rfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch S�umniszuschl�ge, Zinsen und Versp�tungszuschl�ge ber�cksichtigt.�
  • Sie k�nnen das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde um- beziehungsweise angemeldet haben.�

Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, m�ssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverst�ndnis enthalten, dass die Zulassungsbeh�rde die bevollm�chtigte Person �ber r�ckst�ndige Geb�hren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

Kosten(Geb�hren, Auslagen, etc.)

Je nach Umfang des �nderungsvorgang�unterschiedlich (f�r Wunschkennzeichen fallen beispielsweie zus�tzliche Kosten an).

Ausk�nfte zur Geb�hrenh�he erteilt Ihnen Ihre zust�ndige Kfz-Zulassungsbeh�rde.

Spezielle Hinweise f�r - Landkreis Vorpommern-R�gen

Die Geb�hr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbeh�rde beglichen werden. Kosten f�r die Kennzeichenschilder sind in den Geb�hren nicht enthalten. Sie sind an den Hersteller zu zahlen.

Verfahrensablauf

Die Ummeldung (ohne Halterwechsel) k�nnen Sie online oder pers�nlich bei Ihrer �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde beantragen.

Pers�nliche Antragstellung:�

  • Informieren Sie sich bei Ihrer �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde, ob ein Formular zum Download verf�gbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie f�r das Verfahren ben�tigen.�
  • Gehen Sie mit dem ausgef�llten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zust�ndigen Zulassungsbeh�rde.�
  • Machen Sie von der Kennzeichenmitnahme Gebrauch, wird die �nderung Ihrer Adresse lediglich in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen.�
  • M�chte Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen.
    • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder ben�tigen, k�nnen Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der N�he der Zulassungsbeh�rde.�
  • Die Zulassungsbeh�rde bringt die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. Gleichzeitig erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.�
  • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ung�ltig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.�

Onlineverfahren:�

  • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde auf.�
  • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.�
  • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein.�
  • Bezahlen Sie die Geb�hr mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zust�ndiger Zulassungsbeh�rde unterschiedlich).�
  • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden:
    • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert gepr�ft. Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie k�nnen es in Betrieb nehmen.
    • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und f�hren Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit.�
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbeh�rde per Post.
  • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
    • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter gepr�ft.
    • Zulassungsbescheid sowie Geb�hrenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettentr�ger und der Plakettentr�ger f�r die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbeh�rde per Post.
    • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente k�nnen Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen.

Bearbeitungsdauer

Fristen

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverz�glich

Formulare

Formulare: erhalten Sie von Ihrer �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde

Onlineverfahren m�glich: ja, �ber das Online-Portal der �rtlich zust�ndigen Zulassungsbeh�rde

Schriftform erforderlich: ja

Pers�nliches Erscheinen n�tig: nein

Weiterf�hrende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift ge�ndert werden k�nnen, muss die Ummeldung bei dem f�r Sie zust�ndigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Die Zulassungsbeh�rde gibt die �nderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium f�r Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

Zust�ndige Stelle

Die Zulassungsbeh�rde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Die f�r Ihren Wohnsitz zust�ndige Zulassungsbeh�rde.
Die Zust�ndigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Ansprechpunkt

Die Zulassungsbeh�rde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Wo melde ich mein Auto um wenn ich umgezogen bin?

Für die Ummeldung eines Autos ist die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Je nachdem, ob es sich um einen Umzug unter Mitnahme des Fahrzeugs – mit oder ohne Kennzeichen – handelt oder um eine Ummeldung auf einen neuen Halter – mit oder ohne Kennzeichenmitnahme –, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Was brauche ich um die Adresse im Fahrzeugschein zu ändern?

Für die Änderung werden folgende Dokumente benötigt: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Personalausweis oder Reisepass des Halters. Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

Warum eVB bei Umzug?

Als Nachweis, dass Ihr Auto mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert ist, nennen Sie bei der Ummeldung lediglich die siebenstellige eVB-Nummer.

Was kostet es ein Auto zuzulassen?

Gebühr gemäß § 14 TP 15 Gebührengesetz. Für Bescheinigungen (Zulassungsschein), die von einer gemäß § 40a KFG in der jeweils geltenden Fassung eingerichteten Zulassungsstelle aus Anlass der Zulassung zum Verkehr über die erfolgte Zulassung ausgestellt werden, muss eine Gebühr in Höhe von 119,80 Euro entrichtet werden.