Auto fahren mit Schiene am Arm

Wenn ein Gips den Autofahrer bei der Bedienung einschränkt, darf er sich damit nicht ans Steuer setzen.

Das TCS-Expertenteam

Ich habe meinen Unterarm im Gips, kann die Hand jedoch gut bewegen. Darf ich dennoch Auto fahren?
Jean Graf, Genf

Das Gesetz sagt

Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG), und er hat dafür zu sorgen, dass er in keiner Weise behindert wird (Art. 31 Abs. 3 SVG). Wer nicht über die erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit verfügt, gilt als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen. Bei Vergehen könnte gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und ein Führerausweisenzug für mindestens drei Monate drohen!

Das Expertenteam des TCS, mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz, klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.

Wichtig

Ein Lenker muss auf jede Gefahr ohne Zeitverlust zweckmässig reagieren und das Lenkrad mindestens mit der einen Hand halten und die andere für Handgriffe wie die Betätigung der Warnsignale, der Richtungsanzeige, des Schalthebels und dergleichen zur Verfügung haben. Fazit daher: Die Bedienung des Autos darf mit anderen Worten in keiner Weise beeinträchtigt werden!

Teure Folgen

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Das Tragen eines Gipses am Arm ist somit als problematisch zu beurteilen; Ihre eingangs gestellte Frage also mit nein zu beantworten. Gleiches gilt bereits für die Verletzung an sich, sofern auch diese die Bewegungsfreiheit einschränkt oder eine plötzliche Bewegung Schmerzen verursacht. Nebst Geld- oder Freiheitsstrafe und Ausweisentzug drohen bei einem Unfall auch finanzielle Konsequenzen. So kann sich Ihre Versicherung unter Umständen auf Grobfahrlässigkeit berufen, was sie zu einer Leistungskürzung (Art. 14 Abs. 2 VVG) bzw. einem Regress (Art. 65 Abs. 3 SVG) berechtigen würde.

Hast auch du eine Frage an unseren Experten?

Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StZVO) sieht vor, dass Sie als Fahrzeugführer jederzeit dazu in der Lage sein müssen, Ihr Fahrzeug selbstständig zu lenken.

  • Verursachen Sie einen Verkehrsunfall, während Sie beim Autofahren einen Gips tragen, kann dies versicherungstechnische Konsequenzen haben. Ihre eigene Versicherung wird zwar zunächst den Schaden des anderen Beteiligten regulieren, Ihnen aber grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Versicherungen gehen davon aus, dass ein Gips beim Autofahren immer die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt.
  • Es ist ebenfalls möglich, dass die Polizei Ihnen die Verursachung des Unfalls vorwirft, weil Sie ohne den Gips besser hätten reagieren können. Dies kann sogar zutreffend sein, denn besonders ein eingegipster Arm schränkt Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit ein und kann Ihre Reaktionsfähigkeit beim Autofahren verschlechtern.
  • Sind Sie das Opfer eines Verkehrsunfalls, macht die andere Versicherung häufig Schwierigkeiten. Sie wird Ihnen ein Mitverschulden anrechnen wollen, weil Autofahren mit Gips wieder als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird. Es gibt nur wenige Unfallhergänge, bei denen dieses Argument überhaupt nicht zutrifft. Stellen Sie sich also auf einen Rechtsstreit mit der anderen Versicherung ein.
  • Diese Probleme lassen sich wirksam nur vermeiden, wenn Sie wirklich komplett auf Autofahren verzichten. Ist es unumgänglich, fragen Sie sich sehr kritisch, ob Sie mit dem Gips wirklich problemlos fahrtauglich sind. Bitten Sie einen Freund, Sie bei einer kurzen Probefahrt zu begleiten und zu beobachten. Hören Sie auf seine ehrliche Meinung.

Eine ehrliche Selbsteinschätzung und schneller Heilungsverlauf helfen Ihnen am besten, bald wieder mit gewohnter Fahrtüchtigkeit Autofahren zu können.

Wer in der Lage ist, sein Fahrzeug selbst zu führen, darf auch verletzt Autofahren - sagt die Straßenverkehrsordnung. Aber bin ich auch versichert? FOCUS Online-Experte Christian Hansen erklärt die Rechtslage.

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Frisch operiert, auf dem Wege der Heilung wird der Patient aus dem Krankenhaus oder einer Tagesklinik entlassen. Aber ein sichtbares Zeichen einer Verletzung bleibt: Der Arm ist im Gips, in einer Schlinge; oder ein Fuß hat einen Gips. Kurz gesagt: Eine Gliedmaße, die man zur vollen Mobilität benötigt, steht nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Da stellt sich die Frage: Was darf ich damit tun?

Die Frage, wie ich meine Gliedmaßen nach einer Verletzung einsetzen darf, beantwortet erstmal der Arzt. Er sagt, wie ich belasten darf und wie stark. Aber was ist mit dem Straßenverkehr? Darf ich Auto fahren? Die quälende Frage, ob ich mich hinters Steuer setzen darf, ist für viele, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, entscheidend.

Was gilt als Einschränkung?

Die Straßenverkehrsordnung ist da eindeutig: Als Teilnehmer im Straßenverkehr, insbesondere als Lenker von Fahrzeugen, darf ich grundsätzlich mit einem Gips oder einem mich in meiner Bewegung einschränkenden Verband ans Steuer. Die Straßenverkehrsordnung überlasst die Entscheidung, ob man sich so fühlt, „dass ein Fahrzeugführer zu jeder Zeit in der Lage sein muss, das Auto selbstständig zu führen" dem Fahrer. Aber heißt das, dass beispielsweise mit einer Beeinträchtigung am rechten Bein (beispielsweise durch einen Gips oder einen starren Verband) das Autofahren nicht möglich ist? Mit einem Gips am linken Unterschenkel ist das Führen eines Fahrzeuges rein theoretisch durchaus denkbar. Auch mit einem Arm im Gips oder in einer Schlinge erscheint es grundsätzlich möglich, ein Auto zu fahren - vor allem mit Automatik-Schaltung.

Zur Person

Christian Hansen ist Rechtsanwalt bei der Münchner Kanzlei Steinpichler und beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht, insbesondere Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie Investment- und Finanzierungsstrukturen.

Was aber ist, wenn etwas passiert? Oder wenn man als Fahrer mit einem solchen vorübergehenden Handikap in eine Verkehrskontrolle gerät?

Grundsätzlich wird in diesem Fall immer die Frage gestellt, ob der Fahrer die an ihn in dem Moment gestellte Aufgabe, nämlich das Führen eines Fahrzeuges, auch mit der Einschränkung meistern kann. Entscheidend ist dabei, dass der Fahrer beide Hände für diese Aufgabe frei haben muss. Ist ein Körperteil des Fahrers nicht funktionsfähig (beispielsweise wegen einer Binde oder eines Gipses) dann entscheiden nach einer Polizeikontrolle oder einem Unfall die Gerichte.

Wenn der Gips zur Straftat wird

Wenn tatsächlich ein Arm oder ein Bein so in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, dass es überhaupt nicht zu benutzen ist, dann ist dies zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Es kann aber auch sein, insbesondere bei Gefährdung des Straßenverkehrs, dass daraus eine Straftat wird (§ 315 c StGB). Es kann also auch sein, dass man sich hier strafbar macht. Nicht absehbar ist, wie bei einem tatsächlich eingetretenen Unfall (!), vielleicht sogar auch mit Personengefährdung oder Verletzung oder Schlimmerem ein Gericht entscheiden wird. Das kann dann immer nur eine Einzelfallentscheidung sein, aber man bedenke, wie hoch die persönliche Schuld ist, wenn im Straßenverkehr eine Person zu Schaden kommt und dies letztlich nur deswegen, weil die Reaktion in Folge der körperlichen Einschränkung nicht ausreichend schnell war.

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Versicherung sucht nach Teilschuld

Wesentlich einfacher ist die Haltung der Versicherungen. Sobald ein Körperteil, welches zum Führen des Fahrzeuges erforderlich ist, in einem Gips oder in einer Bandage ist, mit der man sich nicht mehr so bewegen kann wie als ob diese nicht vorhanden wäre, ist man eingeschränkt. Diese Einschränkung ist für die Versicherungen so erheblich, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne Gefahren nicht mehr gewährleistet werden kann. Passiert ein Verkehrsunfall, dies als Leitlinie, hat der Fahrer mit Handikap immer eine Teilschuld.

Die Teilschuld gilt auf jeden Fall für die Inanspruchnahme der eigenen Kasko-Versicherung, also wenn die Versicherung den Schaden des Fahrzeughalters an seinem eigenen Fahrzeug ersetzen soll. Mit Verweis auf die Mitschuld am Unfall wird die Versicherung einfach nicht bezahlen.

Aber auch dann, wenn man unverschuldet in einen Unfall hineingezogen wird, beispielsweise bei einem Auffahrunfall, wird die gegnerische Versicherung immer versuchen, bei dem Fahrer mit Handikap eine Teilschuld geltend zu machen und die Leistung, vor allem den Ersatz des Schadens am eigenen Fahrzeug, gar nicht zu bezahlen oder zumindest zu kürzen.

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Die Kasko-Versicherung fällt aus

In beiden Fällen führt dies zu unangenehmen Folgen. Im Fall der nicht bezahlenden Kaskoversicherung muss man den Schaden selbst begleichen, also sein Auto auf eigene Kosten reparieren lassen. Insbesondere im Hinblick auf Leasingverträge muss man sich gut überlegen, ob dies nicht sogar auch eine erhebliche Verletzung einer Kardinalpflicht des Leasingvertrages darstellt. Immerhin fährt man dann quasi ohne Vollkaskoschutz. Auch kann natürlich dies empfindliche finanzielle Folgen haben, wenn der Schaden an dem Fahrzeug groß ist und die Versicherung nicht bezahlt.

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Kfz-Haftpflicht kann Regress fordern

Haben Sie nun tatsächlich einen Unfall verursacht, dann zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners immer. Sie müssen sich also zunächst keine Sorgen machen, dass Sie den Schaden des Gegners ersetzen müssen. Aber, und hier kommt nun wieder die grobe Fahrlässigkeit zum Tragen, kann sich ihre Versicherung an Sie wenden und unter Umständen sogar die volle Summe des Schadens, den die Versicherung an den Gegner setzen musste, zurückverlangen. Dieser so genannte Regress ist bei grober Fahrlässigkeit der Schadensverursachung möglich. Passiert Ihnen also mit einem Gipsarm ein Unfall, dann stellen Sie sich, in rein finanzieller Hinsicht, im Verhältnis zur Versicherung genauso wie jemand, der im Volltrunkenen Zustand mit 2,5 Promille Blutalkohol einen Unfall verursacht.

Wer also keinen Fehler machen will: Hände weg vom Lenkrad!

 

Ergänzung: Es gibt natürlich Fahrzeuge die spezielle Umbauten für Fahrer mit körperlichen Einschränkungen besitzen. Ob sich das lohnt, muss jeder selbst entscheiden.

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Leser-Kommentare (5)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Mittwoch, 03.05.2017 | 08:05 | Doris Mallon

Einzelfallprüfung

Entscheidend ist, ob der Unfall ohne die Einschränkung auch passiert wäre, Das gilt besonders dann, wenn man den Unfall gar nicht verursacht hat. Ist man selbst der Unfallverursacher, weil man z.B. die Vorfahrt nicht gewährt hat, ist das nicht unbedingt z.B. auf einen Gips zurück zu führen. Dann können weder Kasko- nich Haftpflichtversicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

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Weitere Kommentare (4)

Mittwoch, 03.05.2017 | 06:06 | Peter Müller

Krankschreibung

Mit Handicap war es noch nie ein Problem, sich krankheitsbedingt von der beruflichen Tätigkeit zu verabschieden. Und dann ergibt sich schonmal kein Zwang, zur Arbeit zu fahren. Selbst mit den Öffentlichen ist das risikoreich. Man denke nur an vollbesetzte Züge und Busse bei denen man Mühe hat, sich während der Fahrt irgendwo festzuhalten. Mancher mag noch vom Kollegen den Laptop nach Hause gebracht bekommen und dann home office machen. Aber generell ist eher die Erwartungshaltung an den kranken Kollegen das Problem, dem man nicht die Zeit zugestehen möchte, die es braucht um wieder gesund zu werden.

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Mittwoch, 03.05.2017 | 05:11 | Hermann Rendelmann

Es ist nicht richtig, dass

die Versicherung den an den Unfallgegner bezahlten Schaden bei grober Fahrlässigkeit vom Versicherten in voller Höhe zurück verlangen kann. Die Summe ist bei 5000 Euro gedeckelt.

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Dienstag, 02.05.2017 | 18:20 | Matthias Voigt

Nicht gesund!

Wer sich mit einem Gipsarm oder Gipsbein ans Steuer setzt, der sollte vielleicht auch einen Therapeuten in einer Geschlossenen aufsuchen! Die Kosten sollte er selber zahlen!

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Dienstag, 02.05.2017 | 15:59 | Michael Muller

Komisch!

-Diese Einschränkung ist für die Versicherungen so erheblich,, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne Gefahren nicht mehr gewährleistet werden kann. Passiert ein Verkehrsunfall, dies als Leitlinie kommt hat der Fahrer mit Handikap immer eine Teilschuld- Da wundere ich mich allerdings, das Versicherungen nicht automatisch nach Unfaellen aelterer Verkehrsteilnehmer medizinische Untersuchungen verlangen. Da koennte "Teilnahme am Straßenverkehr ohne Gefahren nicht mehr gewährleistet werden kann" in den meisten faellen zutreffen. Ach nee, das sind ja die besten Zahler

Kann man mit einer Schiene Autofahren?

Ja, sofern sie keine essentiellen Bewegungen beim Autofahren verhindert oder deutlich einschränkt. Ob Sie mit der Orthese noch fahren können, ohne dadurch sich selbst oder andere zu gefährden, müssen Sie in der Regel selbst entscheiden.

Wie lange nach armbruch kein Autofahren?

Nach etwa 6 Wochen ist der Bruch so fest verheilt, dass der Arm im Alltag wieder eingesetzt werden kann und Autofahren nach Rücksprache mit dem Arzt möglich wird.

Kann man ohne Arm Autofahren?

FAQ: Autofahren ohne Arme Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) untersagt den Führerscheinerwerb bei fehlenden Armen nicht. Kann ich mein Auto umbauen lassen, um es ohne Arme bedienen zu können? Ja. Die Verkehrstauglichkeit der Umbauten muss allerdings in einem Gutachten bestätigt werden.

Was passiert wenn man mit Gips Auto fährt?

Es gibt in der Tat kein Gesetz, das das Autofahren mit Gips verbietet. Der §58 der STVO besagt allerdings, dass Lenkerinnen und Lenker, eine Gefährdung für andere darstellen, wenn sie aufgrund körperlicher Mängel – und das kann ein gebrochener Arm sein - nicht im Stande sind, ein Fahrzeug sicher zu lenken.