Ich brauche für die Bewerbung zur Ausbildung als Heilerziehungspflegerin ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung des Berufs, woher bekomme ich das? Vom Hausarzt? Auf was muss ich mich da einstellen, was wird da gemacht?
Wer zur Ausübung eines Berufs
eine ärztlich Bescheinigung braucht, muss dir auch sagen, welche Eignung getestet werden soll. In der Regel gibt es dafür ein Formular des Arbeitgebers, das vom Hausarzt auszufüllen ist. In diesem Formular sind Arbeitsanforderungen aufgeführt und der Arzt trägt ein, ob er dich als geeignet hält. Aber ehrlich gesagt sind mir solche Prüfungen eher unbekannt.
Hi, danke für deine
Nachricht. Ich habe mal etwas gegoolet und etwas ähnliches im Internet gefunden. Habe dir mal den Link kopiert. Hier findest du auch den entsprechenden Fragebogen, den dein Arzt ausfüllen muss. Also hier mal der Link: http://www.hamburg.de/contentblob/121846/data/merkblatt-erlaubnis-krankenpflege.pdf Ich hoffe die Info hat dich etwas weiter gebracht.
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Berufsausbildungsvertrag nicht eingetragen wird (§ 35 BBiG). NachuntersuchungIst der Auszubildende ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung noch unter 18 Jahre, hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung über eine Nachuntersuchung (§ 33 JArbSchG) des Jugendlichen vorlegen zu lassen. Diese darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen neun Monate nach Aufnahme der Beschäftigung auf die Nachuntersuchung hinzuweisen und ihn für die erforderliche Untersuchung freizustellen. Jugendliche dürfen nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden, solange sie die Bescheinigung nicht vorgelegt haben. Nach Ablauf jeden weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung kann sich der Jugendliche erneut nachuntersuchen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Arzt eine außerordentliche Nachuntersuchung oder eine Ergänzungsuntersuchung durch einen anderen Arzt anordnet (§§ 34, 35 JarbSchG).
Berechtigungsnachweis für die ärztliche UntersuchungJugendliche Auszubildende erhalten die Berechtigungsnachweise für die Erst- und Nachuntersuchung bei den Einwohnermeldestellen und den Orts- bzw. Gemeindeämtern. KostenEs entstehen weder dem Betrieb noch dem Auszubildenden Kosten für die Untersuchungen. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land (§ 44 JarbSchG). Aufbewahrung und AushändigungDer Arbeitgeber muss die für ihn bestimmten Bescheinigungen über die ärztlichen Untersuchungen bis zum Ende der Beschäftigung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, aufbewahren und dem Gewerbeaufsichtsamt sowie der Berufsgenossenschaft auf Verlangen zur Einsicht vorlegen oder einsenden. Scheidet der Jugendliche aus dem Beschäftigungsverhältnis aus, sind ihm mit den sonstigen Papieren auch die Untersuchungsbescheinigungen auszuhändigen. Was ist Nachweis der gesundheitlichen Eignung?Die gesundheitliche Eignung liegt vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberinnen und Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von Ihnen keine Gefährdung für andere Personen ausgeht.
Wie bekomme ich eine ärztliche Bescheinigung?Die Bescheinigung kann nur von einem approbierten Arzt ausgestellt werden. Kassenärzte haben dabei die AU-Richtlinien zu beachten, die beispielsweise eine Rückdatierung nur ausnahmsweise und höchstens bis zu zwei Tagen erlauben. Entsprechendes gilt für Folgebescheinigungen.
Was wird bei der gesundheitlichen Eignung gemacht?Folgende Inhalte sind erlaubte Bestandteile der betriebsärztlichen Untersuchung: Körperliche Untersuchung von Herz, Lunge und Leber. Blutdruck- und Pulsmessung. Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten festzustellen.
Wie viel kostet eine gesundheitliche Eignung?Arztbrief/ausführliches Attest: ab 5,36 € - ca. 30,00 € Gutachten je nach Aufwand: ab 35,00 € - ca. 160,00 €
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