Arbeitslose müssen sich auch krankmelden
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Aktualisiert am 08. April 2022
Das Wichtigste in Kürze
- Während Du krank bist, bekommst Du bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld.
- Nach dieser sogenannten Leistungsfortzahlung hast Du in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Für maximal 78 Wochen kommt dafür die gesetzliche Krankenkasse auf.
So gehst Du vor
- Bekommst Du Arbeitslosengeld und wirst dann krank, musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit sofort krankmelden.
- Vor Ablauf des dritten Kalendertages musst Du eine ärztliche Krankschreibung einreichen.
Arbeitnehmer müssen sich beim Arbeitgeber krankmelden, wenn sie nicht arbeiten können. Aber was ist, wenn Du arbeitslos bist und dann krank wirst? Musst Du Dich bei der Arbeitsagentur melden, vielleicht sogar ein ärztliches Attest einreichen? Wir erklären Dir, an was Du denken musst, wenn Du Arbeitslosengeld (ALG I) beziehst und dann krank wirst.
Arbeitslos und krank – was tun?
Wirst Du während der Arbeitslosigkeit krank, musst Du Dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden und mitteilen, wie lange Du voraussichtlich krank sein wirst (§ 311 SGB III). Falls Du länger ausfällst, musst Du spätestens am dritten Tag nach Deiner Erkrankung ein Attest vorlegen, in dem Dein behandelnder Arzt auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit vermerkt hat. Schicke die Bescheinigung an Deinen Sachbearbeiter. Die Agentur für Arbeit kann eine ärztliche Krankschreibung auch vor Ablauf der Drei-Tage-Frist verlangen (§ 311 Satz 2 SGB III).
Du bist damit kurzfristig arbeitsunfähig. So nennt die Agentur für Arbeit Menschen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen und krank werden. Sie gelten nicht mehr als arbeitslos, weil sie während der Krankschreibung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ersten Krankschreibung angegeben, musst Du erneut zum Arzt gehen, um Dir ein neues Attest geben zu lassen und es wieder bei der Agentur vorlegen (§ 311 Satz 3 SGB III).
Hermann-Josef Tenhagen
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Bekommst Du weiter ALG I, wenn Du krank bist?
Auch wenn Du krank bist, bekommst Du weiter Arbeitslosengeld – für bis zu sechs Wochen und in voller Höhe (§ 146 Abs. 1 SGB III). Das ist ganz ähnlich wie bei einem erkrankten Arbeitnehmer, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Gegen die Agentur für Arbeit hast Du einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung.
Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während des rechtmäßigen Leistungsbezuges eingetreten ist. Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn
- Du schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit krank warst oder
- Du in einer Zeit krank wirst, in der Dein Anspruch auf Leistung ruht, wie etwa bei einer Sperrzeit.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert sich nicht um den Zeitraum, in dem Du krankgeschrieben bist. Weitere Informationen dazu, wie lange Du ALG I beziehen kannst, findest Du in unserem Ratgeber Bezugsdauer Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld bei längerer Krankheit
Bist Du während der Arbeitslosigkeit länger als sechs Wochen krank oder stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung, dann erhältst Du nach den sechs Wochen in der Regel Krankengeld. Es wird für bis zu 78 Wochen von Deiner Krankenkasse gezahlt, wenn Du gesetzlich versichert bist.
Dafür musst Du Deine Krankenkasse informieren und bei der Agentur für Arbeit den Vordruck Veränderungsmitteilung einreichen. Die Höhe Deines Krankengeldes berechnet Deine Krankenkasse.
Du erhältst als Krankengeld in der Regel nur den Betrag, den Du zuletzt als Arbeitslosengeld bekommen hast (§ 47b SGB V).
Während Du Krankengeld bekommst, ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III). Damit ist der Leistungsbezug beim Arbeitsamt zunächst einmal beendet.
Bist Du wieder gesund und bekommst deshalb auch kein Krankengeld mehr, kannst Du wieder Arbeitslosengeld für die Restdauer beziehen. Die Tage mit Krankengeld verlängern also genau genommen nicht die Zeit, in der Du Arbeitslosengeld beziehen kannst, sie mindern den Anspruch aber auch nicht – anders als bei der Leistungsfortzahlung.
Läuft Dein Krankengeld aus, musst Du Dich für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld solltest Du spätestens am ersten Tag nach dem Krankengeldbezug stellen.
Bekommst Du weiter ALG I, wenn Dein Kind krank ist?
Auch wenn Du Dich um Dein krankes Kind kümmern musst, kannst Du weiter Arbeitslosengeld bekommen, obwohl Du dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehst (§ 146 Abs. 2 SGB III). Du wirst dadurch so geschützt wie Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Du solltest Dir von einem Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass Du Dein krankes Kind betreuen musst. Diese ärztliche Bescheinigung reichst Du bei der Agentur für Arbeit ein.
Der Staat zahlt das Arbeitslosengeld dann weiter, und zwar bis zu zehn Tage für jedes Kind, sofern keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann und das Kind nicht älter als zwölf Jahre alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen. Es gibt aber eine Grenze: Mehr als 25 Tage im Jahr kannst Du keine Leistungsfortzahlung bekommen.
Alleinerziehende dürfen bei jedem erkrankten Kind, das sie betreuen müssen, bis zu 20 Tage der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen, bei mehreren Kindern insgesamt aber nicht mehr als 50 Tage im Jahr.
Saidi Sulilatu
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Vom Krankenstand in die Arbeitslosigkeit
Wirst Du als Arbeitnehmer krank, muss Dein Arbeitgeber zunächst das Gehalt oder den Lohn weiterzahlen. Endet Dein Arbeitsverhältnis während der Entgeltfortzahlung und Du bist immer noch krank, dann solltest Du bei Deiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Denn gesetzlich Krankenversicherte haben statt eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld in der Regel einen Anspruch auf Krankengeld. Der Grund: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht schon mit dem Beginn der Krankheit (§§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 SGB V).
Gleiches gilt, falls Du schon Krankengeld bezogen hast, dann arbeitslos wirst und weiterhin krank bist. Du bekommst über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Krankengeld (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Arbeitslos melden solltest Du Dich trotzdem, auch wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst, sondern Krankengeld. Weise jedoch darauf hin, dass Du Arbeitslosengeld erst dann beantragen wirst, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, Du also wieder gesund bist und eine neue Tätigkeit aufnehmen kannst.
Was bedeutet Aussteuerung von Krankengeld?
Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen und Du kannst noch nicht wieder arbeiten, musst Du Dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden – auch wenn Dein Arbeitsverhältnis noch besteht. Deine Krankenkasse informiert Dich etwa drei Monate, bevor sie die Zahlung von Krankengeld einstellt. Das bezeichnet man als Aussteuerung. Möglicherweise hast Du dann Anspruch auf ALG I.
Arbeitslosengeld nach Krankengeld
Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld wird vom Einkommen vor der Arbeitslosigkeit berechnet, auch wenn dieser Zeitraum schon vor den 78 Wochen Krankheit lag.
Du bekommst also nicht weniger Arbeitslosengeld durch den Krankengeldbezug. Im Regelfall erhältst Du 60 Prozent des Nettoentgelts, das Du im Durchschnitt in den zwölf Monaten vor Deiner Erkrankung bekommen hast. Wer noch Kindergeld bezieht, bekommt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts.
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Schwierigkeiten kann es geben, wenn Du weiter wegen Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Vielleicht bist Du für andere gesundheitlich weniger belastende Tätigkeiten vermittelbar. Eventuell schlägt Dir die Agentur eine Reha-Maßnahme vor, um zu prüfen, ob Du weiter arbeitsfähig bist. Um die Zahlungen nicht zu gefährden, solltest Du der Aufforderung nachkommen.
Erwerbsminderungsrente beantragen
Bist Du wegen Deiner Erkrankung nicht mehr in der Lage, Deinen Job auszuüben, kannst Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Es kommt jedoch vor, dass das Krankengeld ausläuft, aber der Rentenversicherungsträger noch nicht entschieden hat, ob Du die Erwerbsminderungsrente bekommst.
Die drohende Lücke kannst Du durch das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit überbrücken (§ 145 SGB III). Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes, das so lange gezahlt wird, bis zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente beginnt. Diese Regelung nennt sich auch Nahtlosigkeitsregelung.