Stand 23.09.2015, gültig ab dem 01.01.2016 für den 16. Studiengang Prüfungsordnung für die Erteilung des VWA-Diploms Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) 1 Prüfungszweck Das Akademie-Diplom Verwaltungs-Betriebswirt/inMehr
7. Prüfungsordnung Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. AbschlussprüfungenMehr
Prüfungsordnung für die Erteilung des Wirtschafts-Diploms betriebswirtschaftlicher Fachrichtung an der Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie Aachen Vorbemerkung Diese Prüfungsordnung gilt für die Verwaltungs-Mehr
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/Mehr
Vorsprung durch Wissen Zulassungs-und Prüfungsordnung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.v. (nachfolgend VWA ) für den Weiterbildungsstudiengang Betriebswirt/inMehr
Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung vom 1. Januar 2004 geändert mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 geändert mit Wirkung vomMehr
Prüfungsordnung für Intensivstudiengänge der VWA Ostbayern vom 31.10.2014 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 Intensivstudiengänge 2 Prüfungszweck 3 Zulassung zum Studium 4 Anrechnung von StudienleistungenMehr
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 GeltungsbereichMehr
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 7. November 1989 (BGBl I 1 Lehrgang 2 Praktische Tätigkeit 3 Gleichwertige Tätigkeit 4 StaatlicheMehr
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der PolizeilaufbahnverordnungMehr
Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den BetriebenMehr
Prüfungsordnung Bankbetriebswirt BankColleg (Gültig ab Studienbeginn 2015) 1 Teilnahmevoraussetzungen Zum Studiengang Bankbetriebswirt BankColleg wird zugelassen, wer den Titel Bankfachwirt BankCollegMehr
Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung vom Juni 2015 1 / 12 Präambel Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte AufsichtspersonMehr
Stand 24.09.2015, gültig ab dem 01.01.2016 für den 16. Studiengang Prüfungsordnung für die Erteilung des VWA-Diploms Betriebswirt/in (VWA) 1 Prüfungszweck Das Akademie-Diplom Betriebswirt/in (VWA) dientMehr
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,Mehr
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck DasMehr
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtlicheMehr
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zurMehr
Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design (Zugangsprüfungsordnung) Vom 15. Juli 2003 zuletzt geändert durchMehr
Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ichMehr
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischerMehr
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-rMehr
Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legumMehr
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgendMehr
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-Mehr
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86Mehr
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18Mehr
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.Mehr
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalemMehr
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischenMehr
Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-UniversitätMehr
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)Mehr
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremdenMehr
Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die BezeichnungMehr
Prüfungsordnung Prüfungsordnung für die Erteilung des Wirtschaftsdiploms im berufsbegleitenden Studiengang Betriebswirt (VWA) der VWA Rhein-Neckar e.v. 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. AbschlussprüfungenMehr
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und LehreMehr
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)Mehr
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 desMehr
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)Mehr
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches SozialanerkennungsgesetzMehr
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883Mehr
Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den BetriebenMehr
Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and DesignMehr
Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten StudienabschnittMehr
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßtMehr
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:Mehr
-71- Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau Vom 16. Mai 2012 Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 64 Abs.Mehr
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008Mehr
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und LehreMehr
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1Mehr
Stufenversammlung MSS 13 Informationen zum Abitur 22.12.2010 Themenübersicht Termine Abitur 2011 Freiwilliges Zurücktreten Versäumnis Täuschungshandlungen, Änderung von Prüfungsentscheidungen OrdnungswidrigesMehr
Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode Herausgeber: Der Rektor Nr. 2/2015 Wernigerode, 27. Mai 2015 1 Hochschule Harz Hochschule für angewandteMehr
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für denMehr
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von derMehr
Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten AusbildungsstättenMehr
V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 55 Essen, den 23.09.2009 Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 Gemäß 26 Abs. 4 und 54 Abs. 4 KunsthochschulgesetzMehr
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.Mehr
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung einesMehr
Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission) 1. GrundlagenMehr
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. InstitutMehr
Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die VoraussetzungenMehr
Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen KälteanlagenbauerhandwerksMehr
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29Mehr
IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung derMehr
Fakultät für Philologie - Prüfungsamt - Merkblatt über die formalen Anforderungen zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit und einige wichtige Informationen Anmeldung Die Masterarbeit kann zu den SprechzeitenMehr
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.Mehr
Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen (Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung Gymnasien MittGyVO M-V) VomMehr
Studien- und Prüfungsordnung Fotodesign Stand Oktober 2011 Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Das Studium an der Ruhrakademie ist in ein Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. -Mehr
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die RahmenstudienordnungMehr
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der UniversitätMehr
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die FirmaMehr
BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für dieMehr
Stand April 1998 KANTON ZÜRICH Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen vom 14. Januar 1997 1 1 Der Kanton erteilt nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über dieMehr
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, dieMehr
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden MasterstudiengangMehr
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:Mehr
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-SicherheitMehr
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Die Fachoberschule Aufgabe der Fachoberschule Ziel der Fachoberschule ist es, Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufe 11 und 12) zur allgemeinen FachhochschulreifeMehr
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Az: 34/5004-17 Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016 1. Allgemeines Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis dienen dazu, eineMehr
CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessereMehr
Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und PrüfungsordnungMehr
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,Mehr
Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die SchülerinnenMehr
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 WiderrufsbelehrungMehr
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Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der FachhochschuleMehr
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.Mehr
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und denMehr
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr istMehr
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert amMehr
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - BerufskollegMehr
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Prüfungsordnung der Ludwig-Maximiliansuniversität München für das Aufbaustudium in den Grundzügen des Deutschen Rechts vom 19. November 1990 in der Fassung der siebten Änderungssatzung vom 22. SeptemberMehr
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ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten GesamtschuleMehr
Was ist die Angestelltenprüfung 2?
Mit der Angestelltenprüfung II bei der VWA erhalten Sie den Titel "Kommunalwirt (VWA)". Nach bestandener Prüfung bei der Landesdirektion Sachsen erreichen Sie den Abschluss als "Verwaltungsfachwirt". Beide Prüfungen sind nacheinander möglich.
Was ist Angestelltenprüfung I?
Angestelltenprüfung I /Kommunalfachangestellte/r (VWA) Mit diesem Fortbildungslehrgang vermitteln wir Ihnen umfassende Fachkenntnisse, um tarifrechtlich im mittleren nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst eingruppiert werden zu können.
Was ist der Verwaltungslehrgang 2?
Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt stellt praktisch die „Meisterprüfung“ der Verwaltungsberufe dar. Je nach Bildungseinrichtung wird der entsprechende Lehrgang auch als Verwaltungslehrgang II (VL II), Beschäftigtenlehrgang II (B II) oder Angestelltenlehrgang II (AL II) bezeichnet.
Was ist der Verwaltungslehrgang 1?
Der Verwaltungslehrgang I ist eine Fortbildung für Verwaltungsangestellte, die noch keine verwaltungstechnische Ausbildung besitzen. Der Lehrgang gibt einem die Möglichkeit, nach der Abschlussprüfung Verwaltungsfachangestellte zu werden und generell höher gestellte Aufgaben zu übernehmen.