Anfrage gleich vertrag

Kaufvertrag.

Kaufvertrag. Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer

Kaufvertrag. Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Kaufvertrag zustande kommt: 1) Der Verkäufer unterbreitet ein Interner Link: Angebot (siehe dort), das der Käufer annimmt, indem er zu den Bedingungen des Angebots bestellt. 2) Der Käufer bestellt eine Ware, ohne ein Angebot vorliegen zu haben; der Verkäufer muss diese Bestellung entweder ausliefern oder bestätigen (Auftragsbestätigung). Eine Bestellung ohne Angebot macht eine Auftragsbestätigung notwendig, um den Kaufvertrag abzuschließen (Bestellungsannahme).

Durch einen Kaufvertragsabschluss entstehen beiden Vertragsparteien Rechte und Pflichten, die im BGB als Verpflichtungsgeschäft bezeichnet werden; dem muss dann das Erfüllungsgeschäft folgen, um die vertragliche Vereinbarung abschließend zu erfüllen. Geschieht dies nicht richtig, rechtzeitig oder mangelhaft, kommt es zu Kaufvertragsstörungen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Vertragsschluss durch Angebot und Annahme

Der Vertrag wird regelm��ig durch Angebot und Annahme geschlossen.
Beides sind Willenserkl�rungen.

Merke: Ein Angebot im rechtlichen Sinne ist kein Angebot im wirtschaftlichen Sinne.

a) Das Angebot

Ein Angebot ist stets bindend § 145 BGB. Die Bindung an das Angebot (auch Antrag) kann aber ausgeschlossen werden (durch Floskeln, wie "freibleibend", "ohne obligo"). Die Bindungswirkung besagt, dass der Empf�nger des Angebotes jederzeit durch eine einseitige Annahmeerkl�rung einen Vertrag zustande kommen lassen kann. Das Angebot kann nicht mehr zur�ckgenommen werden.

Vom Angebot zu Unterscheiden ist die invitatio ad offerandum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes). Die invitatio ad offerandum ist ein Angebot, welche sich nicht an eine bestimmte Person richtet, sondern an einen vorher noch nicht bestimmten Personenkreis.
Beispiel:

In einem Schaufenster der X steht ein Schild "Sonderangebot: Konzertkarten f�r die Smashing Pumpkins nur 25,00 €". Dieses Schild ist f�r alle vorbeikommenden gut lesbar. Die X hat nur noch 2 Karten, als die Kunden A, B, und C den Laden betreten und jeweils zwei Karten haben wollen. W�re das Schild im Schaufenster ein bindendes Angebot gewesen, so w�ren damit drei Vertr�ge zustande gekommen. Die X m�sste also 6 Karten verkaufen. Das kann nicht sein, deshalb kann X das Angebot im Schaufenster nicht als Bindendes Angebot gemeint haben. Es hat keine Bindungswirkung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot macht und der Verk�ufer dieses annimmt.

Dem Anbieter bleibt die freie Wahl des Vertragspartners also noch offen.
Hier liegt deshalb noch kein Angebot im Sinne des § 145 BGB vor. Die Bindungswirkung ist daher nicht gegeben.
Beispiele:

  • Auslage im Schaufenster,
  • Annonce in der Zeitung,
  • Rufe eines Marktschreiers,
  • Internetseiten


Ein Angebot erlischt, wenn es nicht rechtzeitig angenommen wird oder wenn es abgelehnt wird, jedoch nicht beim Tod einer der Vertragsparteien. Ob die Annahme rechtzeitig erfolgte oder nicht ist aus den Umst�nden zu entnehmen. Wenn Sie die Rechtzeitigkeit beurteilen m�ssen, stellen Sie sich die Frage, ob der Anbietende zum Zeitpunkt der Annahme noch mit einer Annahmeerkl�rung rechnen musste.
Eine Annahme unter Anwesenden ist regelm��ig schneller vorzunehmen, als unter Abwesenden (Lesen Sie § 147 BGB).

Erh�lt ein Anbieter eine Antwort versp�tet, und konnte er erkennen, dass der Annehmende diese rechtzeitig abgesandt hat, so erlischt der Antrag nur, wenn der Anbieter den versp�teten Zugang den Annehmenden gegen�ber sofort anzeigt.

Eine Annahmefrist kann durch den Antragenden festgelegt oder zwischen den Parteien vereinbart werden.

b)  Die Annahme

Eine Annahme ist nur m�glich, wenn Sie rechtzeitig und im wesentlichen inhaltsgleich zum Antrag erfolgt.
Die Ab�ndernde oder versp�tete Annahme ist ein neuer Antrag.

Die Annahme ist in der Regel empfangsbed�rftig. Ausnahmen werden jedoch in § 151 BGB geregelt.

Aus der Formulierung "ohne dass die Annahme dem Antragenden gegen�ber erkl�rt zu werden braucht" ist zu folgern, dass nicht die Erkl�rung der Annahme entbehrlich ist. Es kann nur darauf verzichtet werden, dass diese Erkl�rung beim Antragenden zugeht. Da der Antragende jedoch im Regelfall gerne wissen m�chte, ob sein Antrag angenommen worden ist, ist die fehlende Empfangsbed�rftigkeit daher die Ausnahme. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Deshalb muss eine Annahme nicht zugehen, wenn der Antragende darauf verzichtet hat oder dies nach der Verkehrssitte nicht erwartet wird.
Beispiel:

Alois bucht bei Chaos-Tours eine Reise nach Mallorca f�r 799,00 €. Bei der Berechnung des Reisepreises hat Alois jedoch �bersehen, dass die Reise in der Nachsaison stattfinden soll. Deshalb wird durch Chaos-Tours der Reisepreis neu berechnet und in der Buchungsbest�tigung mit 649,00 € ausgewiesen. Eigentlich stellt diese Buchungsbest�tigung wegen der Änderung ein neues Vertragsangebot dar, welches Alois annehmen m�sste. Diese Annahmeerkl�rung muss dem Veranstalter jedoch nicht zugehen, da nach der Verkehrssitte ein Einverst�ndnis des Alois mit dieser g�nstigeren Änderung vorausgesetzt wird.

Es besteht auch keine Pflicht zur Annahme von Angeboten. Jeder ist in der Annahme seiner Angebote frei.(Privatautonomie)

Ausnahmsweise kann jedoch eine Pflicht zur Annahme vorliegen,

  • wenn der Annehmende eine Monopolstellung inne hat (z.B. fr�her bei BEWAG, Deutsche Bahn, Deutsche Post bei Briefsendung ... inzwischen ist deren Monopolstellung aufgehoben),
  • ein Vorvertrag vorhanden ist, der zur Annahme verpflichtet.


Die Annahme kann auch durch sozialtypisches Verhalten von statten gehen. (z.B. Einsteigen in den Bus - hier wird automatisch ein Bef�rderungsvertrag geschlossen, selbst wenn der Einsteigende laut gegen den Vertragsschluss protestiert)

Schweigen gilt regelm��ig nicht als Annahme.
Etwas anderes gilt,

  • wenn dies vorher vereinbart war, oder
  • bei einem Schweigen eines Kaufmannes auf kaufm�nnisches Best�tigungsschreiben (vorausgehende m�ndliche Verhandlungen sind erforderlich).

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Ist eine Anfrage ein Kaufvertrag?

Mündliche und fernmündliche Angebote gelten nur für die Dauer des jeweiligen Gespräches. Im Gegensatz zur Anfrage ist das Angebot rechtsverbindlich. In Verbindung mit der Annahme, Zusage oder Bestellung gilt das Angebot als Kaufvertrag.

Ist eine Anfrage ein Angebot?

Allgemeines. Anfragen sind unverbindlich und lösen für den Anfragenden keinerlei Verpflichtungen aus. Aus rechtlicher Sicht gelten Anfragen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Wann liegt ein Vertrag vor?

Zustandekommen von Verträgen Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen.

Was versteht man unter einem Vertrag?

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (§ 311 BGB). Er basiert auf mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

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