Amtsgericht weimar beschluss az 9 f 148 21

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Nach Masken-Urteil: Erneute Durchsuchung bei Familienrichter

von Rechtsanwalt Landucci

Nach einem umstrittenen Masken-Urteil eines Weimarer Familienrichters Anfang April wird nun gegen ihn wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. In diesem Zusammenhang wurden die Dienst- und Privatanschrift des Richters sowie zusätzlich die Räumlichkeiten von acht Zeugen durchsucht.

Masken-Urteil in Bezug auf Corona-Maßnahmen sorgte für Verwunderung

Der Familienrichter des Amtsgerichts in Weimar hatte im April Schlagzeilen damit gemacht, dass er eine Aussetzung der Maskenpflicht und weiterer Corona-Schutzmaßnahmen aufgrund einer von ihm angenommenen Kindeswohlgefährdung an zwei Weimarer Schulen angeordnet hatte (Beschl. v. 08.04.2021, Az. 9 F 148/21).

Zur Begründung dieser Anordnung hatte sich der Familienrichter auf Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, genauer gesagt den § 1666 BGB, bezogen. Allerdings hatten die in den Schulen geltenden Corona-Maßnahmen die juristische Form einer Allgemeinverfügung, für deren Überprüfung eigentlich die Verwaltungsgerichte zuständig sind und nicht das Familiengericht. Daher sorgte das sogenannte Masken-Urteil unter Juristen durchaus für Verwunderung.

Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Rechtsbeugung

Vom Thüringer OLG wurde die Entscheidung des Weimarer Familienrichters bereits im Mai aufgrund einer fehlenden Regelungskompetenz bzw. mangelnder Zuständigkeit des Familiengerichts wieder aufgehoben. Zudem wurden gegen den Richter aufgrund seiner Corona-Entscheidung Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung aufgenommen.

Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Familienrichter seine Zuständigkeit willkürlich angenommen hat, obwohl eigentlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet gewesen wäre. Ende April wurden erstmals die Räumlichkeiten des Richters durchsucht. Allerdings wurden bei diesen Durchsuchungen nicht alle erhofften Beweismittel aufgefunden.

Die Staatsanwaltschaft ging dabei davon aus, dass der Familienrichter mit der Durchsuchung gerechnet hatte. Daher wurden jetzt in drei Bundesländern auch die Privat- und Dienstanschriften von acht Zeugen durchsucht. Durch die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sollte beweisrelevante Kommunikation zwischen dem Familienrichter und den Zeugen sichergestellt werden. Zu den sichergestellten Gegenständen sollen Handys und Laptops gehören.

Räumlichkeiten eines weiteren Richters am Amtsgericht Weimar wurden durchsucht

Zu den Zeugen, deren Privat- und Dienstanschriften durchsucht wurden, zählten unter anderem die Rechtsanwältin im betreffenden Corona-Verfahren, der Sachverständige im Masken-Urteil sowie die Mutter, welche das Kindeswohlverfahren primär initiiert hatte. Zudem wurden auch die Räumlichkeiten eines weiteren Richters des AG Weimar durchsucht.

Gegen diesen Richter wird in einer anderen Sache ebenfalls wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt, da er vor kurzem in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren einen Mann freigesprochen hatte, welcher im April 2020 gegen die damals in Thüringen geltende Corona-Verordnung verstoßen hatte (Urt. vom 11.01.2021, Az. 6 OWi – 523 Js 202518/20). Der Richter vertrat in seinem Urteil die Auffassung, die betreffende Landesverordnung sei verfassungswidrig und damit nichtig, womit er von Seiten der sog. Querdenker-Bewegung viel Applaus erntete.

Im vorliegenden Verfahren wird dieser Richter allerdings nur als Zeuge behandelt, wie die Ermittlungsbehörde betont

Der erneute Durchsuchungsbeschluss in Bezug auf den Familienrichter gründet neben der nicht gegebenen Zuständigkeit insbesondere darauf, dass der Richter im Vorfeld des ausgefertigten Beschlusses mit dem beauftragten Gutachter in Kontakt gestanden habe. Man vermute, dass der Richter durch das sogenannte Masken-Urteil seine persönliche Haltung und Meinung zu den Corona-Schutzmaßnahmen zum Ausdruck bringen wollte, wohlwissend, dass er eigentlich nicht zuständig sei. Der Rechtsanwalt des Familienrichters hält die gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe hingegen für abwegig.

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Rechtsanwalt Giuseppe M. Landucci

Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt habe ich mich auf das Familienrecht und Scheidungsrecht spezialisiert. Meine rechtliche Beratung, Prüfung und Vertretung wird von mir immer mit höchster Qualität und starkem Engagement erbracht, da ich für meine Mandanten stets die bestmöglichen Ergebnisse erreichen will.

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