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Kapitalerträge sind die Gewinne aus deinen Geldanlagen. Hierzu gehören z.B. Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Zinsen vom Sparkonto oder Dividenden aus Aktien oder GmbH-Anteilen. Für diese Kapitalerträge musst du als Besitzer bzw. Anleger seit 2009 eine AbgeltungssteuerDie Abgeltungssteuer wird pauschal auf Kapitalerträge erhoben. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder erhaltene Kursgewinne. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer. Beim Aktienverkauf gilt die Besonderheit, dass die Steuer nur für Aktien anfällt, die du ab 2009 gekauft hast. Unternehmensanteile, die du bis Ende 2008 erworben hast, kannst du weiterhin steuerfrei verkaufen. Mit
der Einführung der Abgeltungssteuer haben sich zwei Dinge geändert: Bevor die Abgeltungssteuer galt, gab es steuerpflichtige und steuerfreie Kapitalerträge. Hinzu kam, dass unterschiedlich hohe Steuern für verschiedene Kapitalerträge
festgelegt waren und jede Anlage einzeln in der Steuererklärung eingetragen werden musste. Durch die Änderung wurde die Besteuerung übersichtlicher und der Prozess vereinfacht. Steuererklärung mit dem Smartphone – Hol dir die App! Abgeltungsteuer-RechnerFinde mit dem Abgeltungsteuer-Rechner von Taxfix heraus, wie viel Abgeltungsteuer du auf deine Kapitalgeschäfte zahlen musst. Du hast die Möglichkeit, die Felder frei zu befüllen und deinen bei der Bank hinterlegten Freistellungsauftrag anzugeben. Probiere es einfach aus! Wie kommt die Abgeltungssteuer zum Finanzamt?Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken einbehalten und ans Finanzamt geschickt. Du bekommst von deiner Bank jedes Jahr eine Übersicht über deine Kapitalerträge und die dafür anfallenden Steuern. Steuerfreier BetragAchte
dabei auf deinen Freibetrag.Der
Freibetrag ist im Steuerrecht ein Geldbetrag, der nicht versteuert wird. Erst bei Überschreitung der Freibetragsgrenze wird der den Freibetrag überschreitende Teil der Einnahmen versteuert. Achtung : Diesen Sparerpauschbetrag musst du vorab über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder über eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei deinem zuständigen Finanzamt beantragen. Andernfalls berechnet das Finanzamt die Abgeltungssteuer auf deine gesamten Kapitalerträge. Für den Fall, dass du den Freistellungsauftrag vergessen hast, empfiehlt es sich, in deiner Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP auszufüllen. Dort kannst du deine erzielten Kapitalerträge auflisten und bekommst die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück. Ein Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die du bei dem Kreditinstitut erzielt hast. Dabei kannst deinen Freibetrag auf beliebig viele Banken aufteilen, solange du die 801 Euro nicht überschreitest. Beispiel – Das musst du anlegen, um den Zinsertrag zu erreichen: Parkst du dein Geld auf einem Tagesgeldkonto, das mit einem Prozent verzinst wird, musst du für einen Zinsertrag von 801 Euro insgesamt 80.100 Euro für ein Jahr anlegen. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Bei den 25 % bleibt es jedoch nicht. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer erhoben. Zahlst du Kirchensteuer, dann musst du diese auch auf deine Kapitaleinkünfte abführen. Seit Januar 2015 erhalten Banken die Information über deine Religionszugehörigkeit vom Bundeszentralamt für Steuern. So wird die Kirchensteuer direkt ans Finanzamt abgeführt. Dadurch erhöht sich der reale Steuersatz:
Muss man trotzdem eine Steuererklärung machen?Dadurch, dass automatisch deine Steuerschuld von der Bank ans Finanzamt überwiesen wird, gilt die Schuld als ausgeglichen. In gewissen Fällen lohnt es sich dennoch, eine Steuererklärung zu machen. Liegt dein Steuersatz unter 25 %, werden deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert und du bekommst die zu viel einbehaltene Steuer zurück. Auch für diejenigen, die keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, ist die Steuererklärung sinnvoll. Sämtlichen Anlagen kommen dementsprechend in das Formular KAP. Wann sollte man die Anlage KAP noch ausfüllen?Daneben empfiehlt es sich noch in weiteren Fällen, die Anlage KAP einzureichen:
Hier wird die Abgeltungssteuer fälligKapitallebensversicherungen: Läuft dein Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre und werden Kapitalerträge vor deinem 60. Lebensjahr ausgezahlt, bist du als Versicherter verpflichtet 25 % Abgeltungssteuer vom jeweiligen Betrag zu entrichten. Bankeinlagen: Sämtliche Zinserträge müssen seit Januar 2009 versteuert werden. Aktien: Die Abgeltungssteuer greift hier für die gesamten Dividenden und realisierten Kursgewinne. Die Haltedauer ist dabei nicht ausschlaggebend. Investmentfonds: Bei Fondserträgen gilt: Egal, ob ausgeschüttet oder wieder angelegt, sie sind mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zu versteuern. Dachfonds: Anteile eines Dachfonds, die vor 2009 angeschafft wurden, unterliegen der Rechtslage, die vor 2009 galt. Dies gilt, bis es ausgezahlt und eine neue Geldanlage getätigt wird. Die Erträge aus Dachfonds, die ab Januar 2009 erworben wurden, unterliegen komplett der Abgeltungssteuer. Zertifikate ohne Kapitalgarantie: Auch diese unterliegen der Abgeltungssteuer. Einzige Ausnahme sind Risikozertifikate, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden. Nach einjähriger Haltedauer sind sie nämlich steuerfrei. DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das könnte dich auch interessieren Schenkungssteuer: Ab wann werden Geschenke teuer? „Ein freundliches Wort kostet nichts und dennoch ist es das Schönste aller Geschenke.“ Das
Sprichwort hat vermutlich nicht ganz Unrecht, der ein oder die andere würde sich aber sicherlich auch über ein großes Erbe freuen. Aug 28, 2019 | von Julian Schwarzmann Muss ich Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben? Wird Arbeitslosengeld versteuert? Nein – aber: obwohl Arbeitslosengeld steuerfrei ist, musst du es in deiner Steuererklärung angeben. Hier erfährst du, warum und welche Kosten du in dieser Zeit absetzen kannst. Feb 15, 2017 | von Julian Schwarzmann Versicherungen von der Steuer absetzen Versicherungen bieten nicht nur Schutz. Viele sind sogar von der Steuer absetzbar. Wir sagen dir, welche das sind und wie viel du dir zurückholen kannst. Aug 18, 2022 | von Julian Schwarzmann Ist die Kapitalertragsteuer immer 25 %?Seit 2009 gibt es für die Einnahmen aus Kapitalerträgen nun einen einheitlichen Steuersatz. Dieser beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (welcher seit 2021 für die meisten Deutschen nicht mehr anfällt) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Was fällt alles unter die Abgeltungssteuer?Sparer, die Geld anlegen in Form von Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten, sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie wird seit 2009 fällig für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – sogenannte Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
Wann muss ich die Kapitalertragssteuer zahlen?Kapitaleinkünfte sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Erst wenn sie den sogenannten Sparerpauschbetrag überschreiten, wird Kapitalertragsteuer fällig. Der Freibetrag liegt bei 801 Euro im Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 1.602 Euro.
Wann muss ich keine Kapitalertragssteuer zahlen?Auf einen Freibetrag von 801 EUR pro Jahr und Person fällt keine Kapitalertragsteuer an. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können sogar 1.602 EUR pro Jahr steuerfrei nutzen. Erst, wenn dieser sogenannte Sparerpauschbetrag überschritten wird, ist die Kapitalsteuer zu zahlen werden.
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