@'Brigit' sagte:
Mit 15 Jahren alleine fliegen?
eigentlich kein Problem, wenn deine Eltern damit einverstanden sind.
Für die >Fluggesellschaften gibt es nur ein Prinzip: ist das Ticket bezahlt Innerhalb Europas sollte es keine Schwierigkeiten geben. Teilweise kann man ( Eltern) sogar eine kostenlose Extrabetreuung für die Kids anfordern.
Mein Sohn ist mit 12 zum ersten Mal alleine geflogen, FRA -London, ohne Schwierigkeiten, auch nicht bei der Passkontrolle.
Bei Fernreisen kann ich nur auf eigene Erfahrung zurück greifen:
Wir sind vor 2 Jahren nach Bali geflogen und mein Sohn (damals 17)musste zwecks Ausbildung, vor uns zurück fliegen.
War überhaupt kein Problem.
Ticket ist ja eh von uns ( Eltern) bezahlt, und und den Rest interessiert die Airlines und auch den Zoll nicht.
Wichtig ist:
Pass
eventuell falls es irgendwie Schwierigkeiten gibt, eine schriftliche Erklärung der Eltern, sowie für DICH
eine Notfallnummer unter der du sie immer erreichen kannst, sowie ein NOTFALLKONTO, dass für solche Zwecke von der Bank freigeschaltet werden kann.
Edit für die anderen postings: Scheinbar sind die Eltern ja damit einverstanden, also was soll das?
Erzieherische Maßnahmen sind hier meiner Meinung nach fehl am Platz. Dies war eine einfache Anfrage.
Lieben Gruß
Brigit
dankef für deine Information
ps: du hast recht, ich habe einfach nur danach gerfragt. das hat nichts mit den eltern zu tun, haben es die anderen kapiert?? *lol*
Bis zu deinem 18. Geburtstag haben deine Erziehungsberechtigten das sogenannte „Aufenthaltsbestimmungsrecht“. Das heißt sie bestimmen wann du dich wo aufhalten darfst. Selbstverständlich zählt dabei aber auch deine Meinung und muss auf deine individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Erziehungsberechtigten bezieht sich auch auf die Frage des Übernachtens. Das bedeutet, wenn du z.B. am Wochenende bei einem/einer Freund:in übernachten möchtest, müssen deine Eltern damit einverstanden sein.
Solltest du planen in einem Hotel, einer Jugendherberge, auf einem Campingplatz oder bei einem anderen öffentlichen Beherbergungsbetrieb zu nächtigen, dürfen du und deine Erziehungsberechtigten nicht mehr alleine entscheiden ob bzw. ab wann du das darfst. Für diese Fälle gibt es gesetzliche Bestimmungen an die ihr euch halten müsst. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:
BUNDESLANDREGELUNGBurgenlandErlaubt ist Camping oder Urlaub, Nächtigen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Jugendherbergen, Pensionen oder Ähnliches) ohne Begleitperson ab 16 Jahren.Quelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung – LandesjugendreferatKärntenIn Kärnten gibt es bezüglich der Beherbergung von Kindern und Jugendlichen keine gesetzliche Regelung. Aufgrund des allgemeinen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Erziehungsberechtigten bedarf die Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb aber auch weiterhin deren Zustimmung.Quelle: Auskunft der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes KärntenNiederösterreichIn Niederösterreich gibt es keine explizite gesetzliche Regelung in Bezug auf das Übernachten von Jugendlichen in Hotels, auf Campingplätzen und in Jugendherbergen. Aufgrund dessen sind Übernachtungen unabhängig vom Alter erlaubt, sofern die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte zustimmt und sich die Jugendlichen im Zuge dessen nicht in öffentlich zugänglichen Räumen befinden (Beispiel: Hotelzimmer = nicht öffentlich; Hotelbar/-lobby = öffentlich).Quelle: Auskunft der Jugend:info NiederösterreichOberösterreichIn Oberösterreich gibt es bezüglich der Beherbergung von Kindern und Jugendlichen keine gesetzliche Regelung. Aufgrund des allgemeinen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Erziehungsberechtigten bedarf die Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb aber auch weiterhin deren Zustimmung.
Quelle: Auskunft der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Oberösterreich
SalzburgDas Übernachten in Beherbergungsbetrieben aller Art sowie auf Campingplätzen ist bis 16 Jahre nur in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen an diesen Orten ohne Begleitung einer Aufsichtsperson übernachten, wenn vom Standpunkt des Jugendschutzes keine Bedenken bestehen (etwa im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeitsleistungen, auf Ausflügen oder Ähnliches)Quelle: § 26 Salzburger JugendgesetzSteiermarkKinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen grundsätzlich das Einverständnis ihrer Eltern, um alleine auswärts übernachten zu dürfen.Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche – mit der Erlaubnis ihrer Eltern – ohne Aufsichtsperson alleine in Jugendherbergen, Hotels oder Ähnliches oder auf Campingplätzen übernachten. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung über die Ausgehzeiten.Quelle: Kinder- und Jugendanwaltschaften ÖsterreichsTirolKinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Beherbergungsbetrieben (wie etwa Jugendherbergen, Hotels, Gaststätten, beaufsichtigte Campingplätze oder Ähnliches) grundsätzlich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson übernachten.Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren ist das Übernachten in Beherbergungsbetrieben auch ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt, wenndie Nächtigung im Zusammenhang mit der Schul- oder Berufsausbildung, der Ausübung eines Berufs oder einer Ferialpraxis oder mit Reisen, Wanderungen und dergleichen steht undjeweils die Zustimmung der Eltern(-teile) oder der sonstigen Erziehungsberechtigten vorliegt.Quelle: § 16 Tiroler Jugendförderungs- und JugendschutzgesetzVorarlbergIm Vorarlberger Jugendgesetz ist seit 7. April 2017 keine explizite Bestimmung bezüglich der Beherbergung von Kindern und Jugendlichen enthalten.WienIm Wiener Jugendschutzgesetz 2002 ist keine explizite Bestimmung bezüglich der Beherbergung von Kindern und Jugendlichen enthalten.Quelle: www.oesterreich.gv.at
Merke: Diese Vorschriften stellen nur den gesetzlichen Rahmen dar, an den sich alle Erziehungsberechtigten halten müssen. Sie dürfen bis zu deinem 18. Geburtstag aber strengere Regeln vorschreiben!
Auch wichtig: Für dich gilt immer das Jugendgesetz des jeweiligen Ortes (Staat oder Bundesland), in dem du dich aufhältst. Daher ist es wichtig, dich vorab zu informieren, welche Bestimmungen an deinem „Übernachtungsziel“ gelten.
Einen Überblick über die entsprechenden Bestimmungen in Europa findest du auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. unter www.protection-of-minors.eu.
Über die Vorschriften zum Thema Übernachten in allen anderen Ländern der Welt informierst du dich am besten bei der zuständigen Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat. Auf der Website des Ministeriums für Europa, Integration und Äußeres findest du unter www.bmeia.gv.at/botschaften-konsulate eine Suchfunktion für die ausländischen Vertretungen in Österreich.