Ab wann braucht ein kind keinen kindersitz mehr

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Hier können alle Kindersitz-Modelle getestet werden, auch die Größe, ab der das Kind ohne Kindersitz mitfahren kann.

Wann darf in Österreich ein Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren?

  1. Wenn das Kind mindestens 14 Jahre alt.
  2. Wenn das Kind über 135 cm groß ist (bis März 2019 galt: 1,50 cm).

Erklärung zur Kindersitzpflicht in Österreich:

In Österreich gilt (§106 Kraftfahrgesetz) eine Kindersitzpflicht (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für Kinder bis 14 Jahre. Erst danach darf ein Kind ohne Kindersitz transportiert werden. Bei Missachtung der Kindersicherung drohen hohe Geldstrafen.

Ab wann kann ein sehr großes Kind ohne Kindersitz mitfahren?

Wenn dein Kind also jünger als 14 Jahre alt ist, jedoch größer als 135 cm ist, reicht das Anschnallen mit dem Sicherheitsgurt. Ist dein Kind kleiner als 135 cm, muss eine der Größe und dem Gewicht entsprechende Rückhalteeinrichtung verwendet werden. In der Babypromenade beraten wir dich gerne über deine individuellen Möglichkeiten.

Beim Thema Kindersitz ist gute Beratung das "A" und "O"

In der Babypromenade findest du eine große Auswahl an sicheren Babyschalen und Kindersitzen. Eine fundierte Beratung ist uns dabei ein großes Anliegen. Von der passende Größe, bis hin zum angenehmen Wohlbefinden und Testsitzen in unserer hauseigenen Teststation - komm vorbei und überzeug dich selbst!

Geregelt ist die Kindersitzpflicht seit 1993 gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung StVO § 21 (1a):

„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.“

Bis wann brauchen Kinder einen Kindersitz im Auto?

Größe oder Alter deines Kindes entscheiden darüber, bis wann die Kindersitzpflicht gilt. Dabei muss nur eine Bedingung (Größe oder Alter) erfüllt sein. Dein Kind braucht keinen Kindersitz, wenn es

  • 12 Jahre alt oder älter ist oder
  • größer als 150 cm ist.

Beispiel 1: Dein Kind ist 152cm groß, aber erst 11 Jahre alt. Trotzdem darf dein Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren, weil es größer als die vorgeschriebenen 150 cm ist.

Beispiel 2: Dein Kind ist 12 Jahre alt, aber erst 148 cm groß. Weil dein Kind das Mindestalter von 12 Jahren erreicht hat, darf es ohne Kindersitz im Auto mitfahren.

Das solltest du wissen: Wenn der Gurt bei einem 12-jährigen Kind immer noch am Hals einschneidet, solltest du weiter eine Sitzerhöhung nutzen. So kannst du Verletzungen vorbeugen.

Wo darf mein Kind im Auto sitzen?

Dein Kind darf sowohl auf der Rückbank als auch vorne auf dem Beifahrersitz sitzen. Es gelten aber die Bestimmungen der Kindersitzpflicht. Das heißt:

  • Dein Kind darf im Auto vorne sitzen, wenn es in einem Kindersitz Platz nimmt.
  • Wenn dein Kind schon 12 Jahre alt oder größer als 150 cm ist, darf dein Kind auch ohne Kindersitz im Auto vorne sitzen.

Muss der Kindersitz in Fahrtrichtung zeigen?

Grundsätzlich gilt: Montiere den Sitz so, wie es in der Anleitung beschrieben ist. Sogenannte Reboarder werden zum Beispiel immer rückwärtsgewandt im Auto angebracht. Auf dem Beifahrersitz dürfen Reboarder nur verwendet werden, wenn der Airbag nicht aktiv ist.

Wie hoch ist die Strafe für das Fahren ohne Kindersitz?

Die Strafe für das Fahren ohne Kindersitz oder die Missachtung der generellen Kindersicherheit im Auto kann teuer werden. Folgende Strafe musst du normalerweise bezahlen:

  • Ein Kind nicht nach Vorschrift gesichert, zum Beispiel nur mit Gurt (ohne Kindersitz).
    Bußgeld: 30 Euro; Punkte: Keine
  • Mehrere Kinder nicht nach Vorschrift gesichert.
    Bußgeld: 35 Euro; Punkte: Keine
  • Ein Kind gar nicht gesichert, weder durch Gurt noch durch Kindersitz.
    Bußgeld: 60 Euro; Punkte: 1
  • Mehrere Kinder gar nicht gesichert.
    Bußgeld: 70 Euro; Punkte: 1
  • Baby in Reboarder auf Beifahrersitz, Airbag aktiviert.
    Bußgeld: 25 Euro; Punkte: Keine

Gilt die Kindersitzpflicht für Taxi und Bus?

Auch im Taxi oder im Bus solltest du dein Kind immer ordnungsgemäß sichern. Folgende Regelungen gelten in Deutschland:

  • Taxi: Der Taxifahrer muss mindestens zwei Kindersitze ab neun Kilogramm bereitstellen. Eine Babyschale musst du allerdings selbst mitbringen, weil der Taxifahrer nicht für jede Größe einen Kindersitz mitführen kann. Ansonsten gelten die üblichen Regelungen der Kindersitzpflicht in Deutschland. Dein Kind darf im Taxi erst ab einer Größe von 150 cm oder ab einem Alter von 12 Jahren ohne Kindersitz mitfahren.
  • Busse: Da in den meisten Bussen kein Kindersitz fixiert werden kann, gilt die Kindersitzpflicht dort nicht. Sind Gurte vorhanden, muss dein Kind einen Gurt benutzen. Bei Bussen mit Stehplätzen ist für die Kindersicherheit gesorgt, indem der Bus außerorts nicht schneller als 60 km/h fahren darf. Schule dein Kind am besten, dass es sich gut festhält oder, wenn es einen Sitzplatz hat, während der Fahrt dort sitzen bleibt.

Welche Regelungen gelten im Ausland?

Andere Länder haben andere Regelungen als Deutschland für die Kindersitzpflicht getroffen. Wir haben für dich zusammengefasst, bis wann in welchem Land die Kindersitzpflicht greift. Dabei muss dein Kind entweder die Größe oder das entsprechende Alter erreicht haben:

  • Belgien: Größe: 135cm; Alter: -
  • Dänemark: Größe: 135cm; Alter: -
  • Deutschland: Größe: 150cm; Alter: 12 Jahre
  • Frankreich: Größe: -; Alter: 10 Jahre
  • Griechenland: Größe: 150cm; Alter: 12 Jahre
  • Italien: Größe: 150cm; Alter: 12 Jahre
  • Kroatien: Größe: -; Alter: 12 Jahre
  • Niederlande: Größe: 135cm; Alter: 18 Jahre
  • Österreich: Größe: 150cm; Alter: 14 Jahre
  • Polen: Größe: 150cm; Alter: 12 Jahre
  • Portugal: Größe: 150cm; Alter: 12 Jahre
  • Schweiz: Größe: 150cm; Alter: 12 Jahre
  • Spanien: Größe: 135cm; Alter: -
  • Tschechien: Größe: 150cm; Alter: -
  • Türkei: Größe: 150cm; Alter: -

In einigen Ländern wie Schweden oder Spanien gilt außerdem eine Rückbankpflicht. Dein Kind darf in Schweden also nicht vorne auf dem Beifahrersitz sitzen, wenn es noch nicht alt oder groß genug ist.

Wo ist der sicherste Platz im Auto?

Die sichersten Plätze im Auto befinden sich hinten. Deshalb ist es am besten, wenn du dort den Kindersitz befestigst.

Wie lange muss ein Kind auf eine Sitzerhöhung?

Wie lange ist eine Kindersitzerhöhung notwendig? Grundsätzlich gilt bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 cm die Kindersitzpflicht. Gerade bei kleinen Kindern über zwölf ist eine Sitzerhöhung aber weiterhin sinnvoll.

Welchen Kindersitz ab 140 cm?

Übersicht: Die Gewichtsklassen nach R44.

Welcher Sitz für 8 jährige?

Kindersitze der Normgruppe 3 sind für Kinder zwischen 25 und 36 kg, also etwa zwischen 7 und 14 Jahren geeignet.

Welchen Kindersitz ab 130 cm?

Die ECE-Klassen im Überblick.