Ich bin am 15. Januar 2012 wiederholt nach ca. 24 Jahren mit Alkohol am Steuer erwischt worden und frage mich jetzt wie es weiter geht. Hier eine Auflistung meiner bisherigen Vergehen: Show
Letzte Alk-Fahrt 01/1988 mit ca. 1,6 Promille Nach langer Odyssee ( 2 mal MPU mit Schulung eines Verkehrspsychologen) danach Seitdem nichts passiert. Doch am Sonntag 15/01/2012 gegen Auf zur Wache Blutentnahme ( Ergebnis : 2,3 Promille ), erfahren ( telef.)durch den Polizisten der mich angehalten hatte. Zeitgleich litt ich dermaßen an Depressionen, wo ich auch bei meinem Hausarzt behandelt bzw. therapiert wurde. Dies ist mitunter ein Grund dafür,das diese unverzeihlicheTrunkenheitsfahrt verursachte. In 14 Tagen werde ich eine Alkohol-bzw Depressionstherapie in einer bekannten Klinik beginnen. Auch eine SHG ( Guttempler) habe ich bereits besucht. Wer kann mir evtl. angeben was mich erwartet und ob ich mich bisweilen richtig verhalte. Mein Anwalt erwähnte das meine Akte keine Punkte und möglicherweise keinen Eintrag hätte, doch die Führerscheinakte wird bedauerlicher weise öfters nicht aktualisiert. Liebe Grüße Wie soll ich das verstehen ? ich hab keine Probleme und ich bin kein Psychodoc. Also werden wir uns kaum gegenübersitzen … Ich schlage dir vor, dein Leben neu und alternativ zu organisieren. Mehr nicht. Anstatt sich in Vaseline zu packen um in den Arsch irgendeines heruntergekommenen Psychos bei derMpu zu kriechen , kann man auch drauf pfeifen und das Geld anstatt in Vorbreitungskurse auch anders investieren - und wenn es in ein Fahrrad oder Taxifahrten sind. Sozusagen als Bonus kannst Du morgens dann in den Spiegel gucken ! Das heisst ja nicht, dass Du für Dich und Dein Umfeld nicht auf dem Weg weitergehen sollst, den Du wohl schon eingeschlagen hast. Ab einer Promillegrenze von 1,1 gilt Alkohol am Steuer als Straftat. Es drohen Freiheits- und Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Anzeige. Härtere Strafen drohen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss. Dann wird zusätzlich ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promilleregel. Dies bedeutet: Alkohol am Steuer ist grundsätzlich verboten. Hilfe vom Anwalt kann beansprucht werden. Die Kosten für Anwalt und Gericht übernimmt unter Umständen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Direkt zum Inhalt
Das erwartet Sie hier Mit welchen Strafen Sie bei Alkohol am Steuer rechnen müssen und wo Sie Unterstützung erhalten. Das Wichtigste in Kürze
Alkohol am Steuer: Wie Promille und ein Fahrverbot zusammenhängenNicht jedes Glas Bier führt zu einer Strafe, doch gilt grundsätzlich: Alkohol verlangsamt die Reaktionszeit. Wie sehr diese eingeschränkt wird und ob weitere Erscheinungen hinzukommen wie zum Beispiel Konzentrationsstörungen und Beeinträchtigung der Sehkraft, hängt unter anderem von der konsumierten Alkoholmenge, vom allgemeinen körperlichen Zustand des Fahrers sowie von den Speisen ab, die der Fahrer zu sich genommen hat. Je nach Promillegrenze sieht der Bußgeldkatalog für Alkohol gewisse Strafen für Autofahren unter Alkoholeinfluss vor. Welche das sind und was bei einem Unfall unter Alkohol zu beachten ist, haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst. Ein kleines Bier reicht oft schon ausEin kleines Bier zu 0,33 Liter reicht oft schon, um die 0,3-Promillegrenze zu erreichen. Wer mit diesem Alkoholwert angetroffen wird, hat zwar noch keine Ordnungswidrigkeit begangen, muss allerdings dennoch mit Konsequenzen rechnen, wenn z. B. eine auffällige oder unsichere Fahrweise an den Tag gelegt wird. Welche Strafen erwarten mich bei Alkohol am Steuer?Die Strafen für Alkohol am Steuer richten sich nach dem Bußgeldkatalog für Alkohol, der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) herausgegeben wird. Der Katalog wird in unregelmäßigen Abständen angepasst. In Einzelfällen kann die Bußgeldbehörde oder ein Tatrichter auch andere Bußgeldbeträge aussprechen. Strafen laut Bußgeldkatalog (Stand: 2022)TatbestandPunkte in FlensburgStrafenFahrverbote und Entzug der FahrerlaubnisOrdnungswidrigkeit oder StraftatGefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)1-3Freiheits- oder GeldstrafeFahrverbote bis Entzug der FahrerlaubnisJe nach Art und Schwere0,5 – 1,09 Promille2500 €Fahrverbot: 1 MonatOrdnungswidrigkeitBei wiederholtem Verstoß21.000 €Fahrverbot: 3 MonateOrdnungswidrigkeitAb dem dritten Verstoß21.500 €Fahrverbot: 3 MonateOrdnungswidrigkeitAb 1,1 Promille3Freiheits- oder GeldstrafeEntzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslangStraftatFahranfänger ab 0,0 Promille1-3Freiheits- oder Geldstrafe (ab 250 €)Fahrverbote bis Entzug der Fahrerlaubnis, Verlängerung ProbezeitJe nach Art und SchwereQuelle: Bußgeldkatalog Welche Grenze gilt: 0,3 oder 0,5 Promille?Ein Alkoholgehalt von unter 0,5 Promille gilt laut dem Bußgeldkatalog für Alkohol grundsätzlich noch nicht als Ordnungswidrigkeit. Unter besonderen Umständen wie zum Beispiel einem Unfall, einem auffälligen Fahrstil oder der Verkehrsgefährdung kann allerdings bereits ein Wert von 0,3 Promille geahndet werden. Anmerkung: Die genannten Werte im Bußgeldkatalog für Alkohol sind lediglich Richtwerte. Sollte ein Richter beispielsweise außergewöhnliche Umstände oder ein besonderes Verhalten des Autofahrers feststellen, können die Strafen abweichen. Wann gilt Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit?In der Regel gilt das Autofahren mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit. Bei der Kontrolle sind Sie noch klar ansprechbar und haben keinen Unfall oder weitere Gefährdung anderer verursacht. Laut Bußgeldkatalog können Sie mit Geldstrafen von 500 Euro bis 1.500 Euro rechnen sowie Punkten in Flensburg und „lediglich“ einem Fahrverbot von einigen Monaten. Wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?Das Autofahren ab einem Promillewert von mehr als 1,1 gilt als Straftat. Nach § 316 StGB zählt Trunkenheit im Straßenverkehr zu den Verkehrsstraftaten. Die Strafen sind streng:
Nach Ablauf des Fahrverbots wird erneut geprüft, ob der Fahrer seinen Führerschein wieder erhält. Bei Wiederholungstätern oder schwerwiegenden Fällen droht ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis. Wann verjährt Alkohol am Steuer?Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol im Straßenverkehr verjähren frühestens nach 6 Monaten. Wichtig zu wissen: Es handelt sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, solange der Promillewert unter 1,1 liegt. Bei Überschreitung dieser Promillegrenze handelt es sich um eine Straftat. Die Punkte in Flensburg werden allerdings erst nach mehreren Jahren gelöscht. Was für Strafen drohen, wenn man geblitzt wird? Alkohol am Steuer in der Probezeit: Die 0-Promille-RegelFür Fahranfänger gibt es die sog. 0-Promille-Regel. Das bedeutet, dass Neulinge am Steuer keinen Alkohol trinken dürfen. Wer dagegen verstößt, muss bereits bei 0,1 Promille mit entsprechenden Strafen rechnen. Die Strafen steigen je nach Alkoholgehalt im Blut. Strafen für Fahranfänger in der ProbezeitIm besten Fallbei erstmaligem Verstoß und ohne weitere Gefährdung:
Im schlechtesten Fallbei wiederholtem Verstoß und mit weiterer Gefährdung:
0-Promille-Regel für alle unter 21 JahreDie 0-Promillegrenze gilt nicht nur während der 2-jährigen Probezeit, sondern für alle unter 21 Jahren. Für sie ist Alkohol im Straßenverkehr gesetzlich verboten. Der oben aufgeführte Auszug aus dem Bußgeldkatalog Alkohol gilt dementsprechend auch für Autofahrer unter 21 Jahre. Alkohol am Steuer bei Unfall: Ist der Führerschein weg?Wenn bei einem Unfall Alkohol im Spiel ist, leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Ersttäter bekommen dann in der Regel einen Strafbefehl zugestellt, der zu einem schriftlichen Verfahren führt. Bei Wiederholungstätern reicht ein schriftliches Verfahren in der Regel nicht aus, es kommt zu einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht. Zusätzlich wird der Führerschein entzogen. Strafen bei Alkohol am Steuer mit Unfall
Wichtig: Sobald man mit Alkohol am Steuer in einen Unfall verwickelt ist, erhält man in der Regel eine Teilschuld zugesprochen. Wann kommt es zur Anzeige wegen Alkohol am Steuer?Bei Promillewerten ab 1,1 liegt eine Straftat vor und der Betroffene kann mit einer Anzeige rechnen. Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss an einem Unfall beteiligt sind, müssen auch bei geringeren Promillewerten mit einer Anzeige rechnen. Sind Personen betroffen, wird in der Regel auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gemacht. Was gilt für Alkohol beim Fahrrad fahren?Die Strafen für Fahrradfahrer weichen laut Bußgeldkatalog Alkohol von denen der Autofahrer ab. Hier werden häufig Geldstrafen zwischen 5 und 35 Euro verlangt, wobei es auch Verstöße gibt, die mit deutlich höheren Summen belegt werden. Einen Punkt in Flensburg gibt es in der Regel, wenn ein Buß- oder Verwarnungsgeld von mindesten 60 Euro verhängt worden sind. Bei einer alkoholisierten Fahrradfahrt, bei der der Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, ist in der Regel nicht nur der Kfz-Führerschein weg. Hier muss auch der Radfahrer zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Mehr dazu im Abschnitt „Medizinisch-psychologische Untersuchung“ . Ein weiteres großes Problem für Fahrradfahrer: Fahrradklau: Fahrrad geklaut – was tun? Wer unterstützt mich beim Vorwurf auf Alkohol am Steuer?Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, kann sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen. In vielen Fällen ist dies auch ratsam, denn ein Fachanwalt kann unter Umständen die Strafe mildern. Je nach Art und Schwere Ihrer Straftat könnte der Anwalt auf Augenblicksversagen oder persönliche Umstände plädieren. Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist in der Regel jedoch mit Kosten verbunden. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann sich der Versicherte ohne Angst vor den Kosten für eine Beratung zum Sachverhalt Alkohol am Steuer an einen Anwalt wenden. Diese kann auch einen Anwalt vermitteln. Das leistet eine VerkehrsrechtsschutzversicherungEine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Beratungskosten beim Rechtsanwalt sowie die Kosten einer außergerichtlichen Schlichtung und eventuelle Prozesskosten. Achten Sie jedoch auf Leistungsausschlüsse! Vorsätzliche Straftaten, wie Trunkenheit am Steuer, kann von den Leistungen ausgeschlossen sein. Wie hilft die Kfz-Versicherung?Für Schadensansprüche Dritter ist Ihre Kfz-Versicherung zuständig. Kommt also durch Ihre Trunkenheit am Steuer ein Dritter zu Schaden, dann kann dieser die Ansprüche gegen Ihren Versicherer stellen. Doch Achtung: Ist der Alkoholkonsum verantwortlich für den Autounfall und die daraus resultierenden Schäden, können die Leistungen gekürzt werden. Kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit bewiesen werden und lag der Promillewert über 1,1 Promille, dann kann der Kfz-Versicherer die Leistungen auch komplett verweigern. Schadensersatzansprüche müssen Sie dann aus eigener Tasche zahlen. Jetzt Verkehrsrechtsschutzversicherungen vergleichen und direkt online abschließenDie Testsieger 2022 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich. Jetzt Tarife vergleichen Die MPU: Medizinisch-psychologische UntersuchungWann eine MPU verordnet wird, ist klar gesetzlich geregelt. Alkohol am Steuer zieht eine MPU nach sich, wenn die Promillegrenze von 1,6 überschritten wird. Einige Bundesländer setzen eine niedrigere Promillegrenze an und verhängen die Strafe bereits bei 1,1 Promille. Wann wird eine MPU angeordnet?
Ablauf einer MPUDie medizinisch-psychologische Untersuchung besteht in der Regel aus 4 Teilen. Betroffene müssen Fragebögen beantworten und Leistungstests bestehen. Diese sollen vor allem die Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Reaktionsgeschwindigkeit der Teilnehmer überprüfen. Darüber hinaus finden eine medizinische Untersuchung und ein psychologisches Gespräch statt. Wurde die MPU wegen Drogen oder Alkohol am Steuer angeordnet, ist auch ein Blut- oder Urintest Teil der medizinischen Untersuchung. Was kostet eine MPU?Die Kosten einer MPU müssen komplett selbst gezahlt werden. Die Gesamtkosten liegen je nach Art des Vergehens und der nötigen Vorbereitung ungefähr zwischen 500 Euro und 2.000 Euro. Sie setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
FazitJe nach Promillewert im Blut und ob eine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag, richten sich die Strafen bei Alkohol am Steuer. Strengere Grenzen gelten dabei für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren. Besonders, wenn man für einen Unfall unter Alkoholeinfluss verantwortlich ist, kann man mit Geld- oder Freiheitsstrafen und Punkten in Flensburg rechnen. In der Regel wird man dann auch vor Gericht vorgeladen. Spätestens dann sollte sich der Fahrer an einen Anwalt wenden. Die Kosten übernimmt unter Umständen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Beachten Sie: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung! Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die häufigsten Fragen zum Thema Alkohol am SteuerWie viel Alkohol am Steuer erlaubt?lesen Generell liegt die Grenze für Alkohol beim Autofahren bei 0,5 Promille. Liegt ein auffälliges Fahrverhalten vor oder eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs, können bereits 0,3 Promille am Steuer zu Strafen führen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze. Was passiert, wenn man mit 0,5 Promille angehalten wird?lesen Wird man mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 angehalten, muss man mit einem Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, 2 bis 3 Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten rechnen. Welche Strafe droht bei 1.8 Promille?lesen Wer mit mehr als 1,1 Promille am Steuer angehalten wird, wird mit 3 Punkten in Flensburg sowie einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft. Außerdem wird der Führerschein entzogen. Wann bekomme ich den Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer?lesen In der Regel trifft der Bußgeldbescheid ca. 4 bis 6 Wochen nach der Trunkenheitsfahrt bei Ihnen ein. Wird Ihnen als Strafe der Führerschein entzogen, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, den Zeitraum selbst zu wählen. Wann wird der Führerschein entzogen?lesen Ab einem Promillewert von 1,1 Promille beim Autofahren wird der Führerschein entzogen, und zwar unabhängig davon, ob es das erste Mal oder ein wiederholtes Mal war. Wurde zusätzlich ein Unfall gebaut, ist in der Regel auf jeden Fall der Führerschein weg. Wie lange ist der Führerschein weg?lesen Je nach Art und Schwere der Straftat sind Sie Ihren Führerschein für 6 Monate bis 5 Jahre – manchmal auch lebenslang los. Wann verjährt ein Eintrag wegen Alkohol?lesen Frühestens nach 6 Monaten verjährt ein Eintrag wegen Alkohol am Steuer. Dies gilt jedoch nur, wenn der Promillewert unter 1,1 lag. Andernfalls handelt es sich um eine Straftat und nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit. Punkte in Flensburg aufgrund einer Straftat erlöschen erst nach mehreren Jahren. Kann man das Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer umgehen?lesen Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen das verordnete Fahrverbot in eine Geldstrafe „umgewandelt“ werden kann: Wenn Sie ohne Ihren Führerschein oder mit einem Fahrverbot Ihren Job verlieren würden, weil Sie beispielsweise Berufsfahrer oder bei Ihrer beruflichen Tätigkeit stark auf das Auto angewiesen sind. Hier sollten Sie sich jedoch anwaltliche Unterstützung holen. Lesen Sie weiter Geblitzt – innerorts und außerorts Wie Sie sich verhalten sollten, nachdem Sie geblitzt wurden, mit welchen Bußgeldern Sie rechnen müssen (siehe Tabellen) und wie sie […] Beitrag lesenLesen Sie weiter Verkehrsrechtsschutzversicherung Wieviel kostet die ideale Verkehrsrechtsschutzversicherung, wo bekommt man sie am günstigsten und was sollte sie leisten. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sichern […] Beitrag lesenLesen Sie weiter Alkoholismus – Das zahlt die private Krankenversicherung für einen Alkoholentzug Welche Kosten die private Krankenversicherung (PKV) für ein Alkoholentzug übernimmt, worauf Sie bei einer sogenannten Sucht- und Alhokolklausel achten müssen […] Beitrag lesenPrevious Next
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Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail: Wie lange ist der Führerschein weg wenn man Alkohol trinkt?Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für 1 Monat weg - im Wiederholungsfall mindestens für 3 Monate. Außerdem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden (100 Euro).
Wie lange ist der Führerschein weg?Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt. Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.
Wie lange ist der Führerschein weg wenn man 1 7 Promille hat?Drei Punkte in Flensburg. Fahrverbot und Führerscheinentzug: Bei einem Promillewert von 1,7 darf der Fahrer meistens zwischen sechs Monaten und fünf Jahren kein Auto fahren. In besonders schweren Fällen kann der Führerschein zudem auch lebenslang entzogen werden.
Was passiert bei 1 7 Promille?Ab diesem Wert gilt Alkohol am Steuer als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkten sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Ab 1,6 Promille muss außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden.
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